„Wie funktioniert die neue elektronische Patientenakte für gesetzlich Versicherte?“

Im ersten Quartal 2025 wird die elektronische Patentenakte (ePA) für alle gesetzlich Krankenversicherten eingeführt. Alle medizinischen Unterlagen, z.B. Arztbriefe, Impfungen, Medikationspläne, können von den Versicherten und den behandelnden Ärzt*innen dort gespeichert und abgerufen werden. 

Die Referentin Frau Wolter von der Verbraucherzentrale Düsseldorf beantwortet die Fragen nach 

der Funktionsweise, den Nutzungsmöglichkeiten, den Vorteilen für die Versicherten, dem Datenschutz u.v.m.

Wann: Mittwoch, 25. September 2024, 17:00-18:30 Uhr

Wo: SeniorenNetzwerk Zollstock im Bürgerhaus, Rosenzweigweg 1, 50969 Köln

Die Teilnahme ist kostenfrei. 

Information und Anmeldung bei Marita Scheeres, SeniorenNetzwerk Zollstock

Telefon 0221 379 68 03 oder mobil 0152 090 59 807 oder per Mail awo.seniorennetz.zollstock@gmx.de

Veranstalter: 

Allgemeiner Bürgerverein Köln-Zollstock e.V. und das AWO-SeniorenNetzwerk Zollstock in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Düsseldorf. 

Wer Eigentum will, muss eine immer höhere Summe Geld auf den Tisch legen. Doch zum Glück gibt es jede Menge Fördermöglichkeiten, die diesen Traum etwas erleichtern. Besonders der Staat greift hier stark unter die Arme. Sparen kann man zunächst mit einer günstigen Finanzierung. Die KfW-Bank vergibt zinsgünstige Kredite für den Bau oder Kauf eines Eigenheims. Beim Hausbau werden neben den reinen Baukosten auch Grundstücks- und Baunebenkosten sowie die Kosten der Außenanlagen berücksichtigt. Wird eine bereits bestehende Immobilie gekauft, lassen sich auch Umbau- oder Sanierungskosten in die Förderung mit einbeziehen. Ähnliche Fördermittel gibt es auch auf Länderebene über die NRW-Bank. Für Häuser, die besonders energieeffizient gebaut sind, das heißt, sie müssen unter den im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegten Grenzwerten liegen, gibt es ein eigenes Förderprogramm. Was erfreulich ist, unter der Kreditnummer 300 bei der KfW gibt es eine Unterstützung für „Wohneigentum für Familien“. Der Förderkredit ab 0,01% effektiven Jahreszins mit einer 20-jährigen Zinsbindung soll den klimafreundlichen Neubau und Erstkauf von Haus und Eigentum positiv begleiten. Ein Kredithöchstbetrag von bis zu 270.000€ ist speziell für Familien mit minderjährigen Kindern und Alleinerziehende ausgelegt und wird natürlich nach dem Einkommen berechnet. Was schade ist, Bestandimmobilien werden nicht gefördert. Eine weitere Möglichkeit der Förderung bietet die Eigenheimrente, auch bekannt als Wohn-Riester. Ein Teil des Einkommens wird in einen Wohn-Riester-Vertrag eingezahlt, dafür gibt es Zuschüsse vom Staat. Das eingezahlte Geld kann zusätzlich als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Das in den Wohn-Riester-Vertrag eingezahlte Geld darf bei Verwendung ausschließlich für eine Immobilie verwendet werden. Auch die katholische oder evangelische Kirche hilft Familien beim Hausbau und der Baufinanzierung. Meist geschieht die Förderung durch die Vergabe eines Grundstücks per Erbbaurecht. Man kann dabei auf einem solchen Grundstück bauen, ohne es kaufen zu müssen. Das senkt die Anschaffungskosten, so dass mehr Eigenkapital für den Hausbau verfügbar ist. Darüber hinaus gibt es von den genannten Institutionen viele Förderungen zur Modernisierung, zum altersgerechten Umbau einer Immobilie sowie deren energieeffizienter Ausstattung. Ein Blick in die entsprechenden Portale ist auf jeden Fall lohnend und im wahrsten Sinne des Wortes jeden Cent wert.