ALLE JAHRE WIEDER Übertragung von Vermögenswerten auf Familienmitglieder
Gerade zu Weihnachten ist es eine gute Gelegenheit, eine besondere Schenkung vorzunehmen und damit seine Liebe und Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen. Durch das lebzeitige Verschenken verhindert der Geber, dass es später Auseinandersetzungen gibt bezüglich des Vermögens, auch kann er weiterhin als Nutznießer eingetragen werden oder das Händchen noch etwas darauf halten. Besonders bei der Übertragung von Immobilien und Unternehmen wird die Schenkung daher bevorzugt, da alles genau besprochen werden kann. Dank hoher Freibeträge bleiben Erbschaften im Familienkreis oft steuerfrei. Übersteigt das Vermögen im Erbfall die Freibeträge, können z.B. Eltern bereits frühzeitig Vermögensteile übertragen, diese also aufteilen und dadurch viel Geld sparen. Freibeträge lassen sich nämlich alle zehn Jahre erneut ausschöpfen, und schlaue Menschen nutzen das. Welche Strategien sinnvoll sind und was Sie beachten sollten, ist auf jeden Fall mit einem im Erbrecht versierten Rechtsanwalt oder Steuerberater Ihres Vertrauens zu besprechen. Mehrere Generationen zu bedenken ist auch immer ratsam. Bei größeren Vermögen kann die Einbeziehung die Steuerlast erheblich verringern, weil sich dadurch auch die Frei-beträge der Enkel nutzen lassen. Eine Schenkung zu Lebzeiten schmälert den Nachlass und gleichzeitig somit den Pflichtteil. Einen beauftragten Notar kann man auch noch einmal einbeziehen, um das Testa-ment zu prüfen, um so Erbschaftsteuer zu sparen. Erhalt von Familienvermögen ist gerade für die Generation ü80 wichtig und sollte auf jeden Fall klug besprochen werden