Anmeldeverfahren für Weiterführende Schulen

Stadt Köln stellt Informationen zu Fristen und Abläufe auch online zur Verfügung

Zum Schuljahr 2022/2023 wechseln rund 9.600 Kölner Viertklässler*innen auf eine weiterführende Schule. Wie auch in den vorhergehenden Jahren wird das Verfahren für die Gesamtschulen vorgezogen, es startet am 28. Januar 2022, für die Haupt- und Realschulen sowie die Gymnasien beginnt das Anmeldeverfahren am 21. Februar 2022. In einer ersten Phase starten die Anmeldungen für Gesamtschulen. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder von Freitag, 28. Januar, bis Freitag, 5. Februar 2021, an einer der 15 städtischen Gesamtschulen anmelden. Die Entscheidungen über die Aufnahme teilen die Schulleitungen zwischen dem 8. Februar 2022 und dem 11. Februar 2022 mit. Die Kölner Gesamtschulen sind besonders stark frequentiert. Deshalb muss mit mehr Anmeldungen gerechnet werden, als insgesamt Plätze vorhanden sind. Sollten Schüler*innen aus Kapazitätsgründen keinen Platz an einer Gesamtschule finden, können sie ohne Benachteiligung am Verfahren für die anderen an Schulen teilnehmen. Auch die Anmeldeverfahren für die beiden neuen Gymnasien Zusestraße und Aachener Straße sind vorgezogen. Würde an den beiden neuen Schulen die nötige Anzahl an Anmeldungen für die Neugründung nicht zustande kommen, würde auch diesen Kindern kein Nachteil entstehen. Die Anmeldungen an den städtische Gymnasien, Haupt- und Realschulen sind von Montag, 21. Februar, bis Donnerstag, 4. März. 2022, möglich. Die Schulen versenden die jeweiligen Aufnahmebescheide zwischen dem 14. und 23. März 2022. Wie angekündigt, stellt die Stadt Köln zum Verfahren folgende Informationen zur Verfügung. Bis zum 28. Januar 2022 erhalten alle Viertklässler mit ihrem Halbjahreszeugnis einen personalisierten Anmeldeschein mit der Schulformempfehlung ihrer Grundschule. Diese Unterlagen müssen Erziehungsberechtigte bei der Anmeldung vorlegen. Da Anmeldungen an mehreren Schulen rechtlich zulässig sind, kann der Anmeldeschein mit den persönlichen Angaben der Kinder bei Bedarf kopiert werden. Es hat für die Schulen keine Bedeutung, ob Erziehungsberechtigte das Original oder eine Kopie des Formulars abgeben. Die Anmeldungen werden im Auswahlverfahren gleichrangig berücksichtigt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens teilen die Schulen den Erziehungsberechtigten eine Frist mit, innerhalb derer sie den Schulplatzes annehmen können. Sobald die Familien eine positive Rückmeldung an eine Schule gegeben haben, wird das Kind dort als aufgenommen erfasst und scheidet bei allen anderen Schulen aus dem Auswahlverfahren aus. Es besteht die Möglichkeit, bei der Anmeldung einen Zweitwunschanzugeben. Sofern an der Erstwunschschule nicht ausreichend Schulplätze zur Verfügung stehen, leitet die Schule die Anmeldeunterlagen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten an die Zweitwunschschule weiter, sofern dort noch freie Kapazitäten vorhanden sind. In diesem Fall findet dort ein weiteres Auswahlverfahren für alle Anmeldewünsche anhand der identischen Kriterien des ersten Durchgangs statt. Eine vorrangige Berücksichtigung der Zweitwünsche ist rechtlich nicht möglich. Sind an der Zweitwunschschule bereits alle Plätze vergeben, ist natürlich ebenfalls keine Berücksichtigung möglich. Bei Anmeldung an mehreren Schulenwerden die Kinder in den Auswahlverfahren der Schulen berücksichtigt, an der sie die Unterlagen ihres Kindes eingereicht haben. Eine Schule, an denen ein Kind bereits angemeldet wurde, zusätzlich auch noch als Zweitwunsch anzugeben, bringt demnach keinen Vorteil. Wegen der begrenzten Kapazität an Schulplätzen und auch durch die Möglichkeit der Mehrfachanmeldungen wird das Anmeldeverfahren für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Deshalb unterstützt die Stadtverwaltung die Erziehungsberechtigten in diesem Verfahren mit größtmöglicher Transparenz.

(Text:PI/Stadt Köln/ Nicole Trum)