Bargeldeinzahlung – neue Regelungen für Privatkunden

Ein wichtiges Anliegen der gesetzlich verankerten Geldwäscheprävention durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist es, sicherzustellen, dass illegal erlangtes Geld, sogenanntes Schwarzgeld, nicht in den bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeschleust wird und so leichter den Anschein einer legalen Herkunft erwecken kann. Aufgabe der Banken ist es sicherzustellen, dass nur legal erlangtes Bargeld bei ihnen eingezahlt wird.

Nachweispflicht über 10.000 Euro

Wer mehr als 10.000 Euro Bargeld auf sein Konto einzahlen will, muss nach einer Entscheidung der BaFin ab sofort gegenüber der Bank nachweisen, woher der Betrag stammt. Dies gilt auch für den Edelmetallankauf und den Tausch von Banknoten oder Münzen.

Der Nachweis muss der Hausbank direkt bei der Einzahlung erbracht oder unverzüglich nachgereicht werden. Das gilt auch für den Fall mehrerer Teilbeträge, die in Summe 10.000 Euro überschreiten. Wird die Herkunft nicht oder nicht ausreichend nachgewiesen, darf das Kreditinstitut die Transaktion nicht durchführen. Handelt es sich nicht um die eigne Hausbank, sondern um eine andere Bank, ist der Nachweis sogar bereits ab einem Betrag von 2.500 Euro erforderlich. Gewerbliche Kunden sind von den neuen Maßnahmen nicht betroffen.