Die Nutzungszeit von Grabstätten läuft ab

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Die Nutzungszeit an Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung auf den Kölner Friedhöfen Sürth, Süd, Melaten, West, Nord, Chorweiler, Worringen, Deutz, Leidenhausen, Mülheim, Kalk, Lehmbacher Weg, Schönrather Hof, Dünnwald und Ost, auf denen in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis 30. September 2009 bestattet worden ist, endet nun nach der Ruhezeit von zwölf Jahren. Sollte bereits eine Verlängerung beantragt worden sein, ist die Ablaufzeit der Urkunde zu entnehmen. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag um ein bis zwölf Jahre verlängert werden. Die aktuelle Jahresgebühr beträgt 147,08 Euro. Der Verlängerungsantrag muss innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden. Zur Beantwortung eventueller Fragen steht die Friedhofsverwaltung im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen telefonisch unter 0221 / 221-25108 zur Verfügung.

(Text/PI/Stadt Köln)