Dreijährige Mietkostenzuschüsse für Arbeitsateliers von 2024 bis 2026
Bildende Künstler*innen und Medienkünstler*innen können sich ab sofort bewerben
Die Stadt Köln schreibt seit 2020 regelmäßig ihre Mietkostenzuschussförderung für private Ateliers aus. Die aktuelle Förderphase bezieht sich auf das laufende Jahr 2024 sowie auf die Jahre 2025 und 2026. Die Ausschreibung richtet sich an professionell arbeitende Künstler*innen, die mindestens seit 2024 einen Atelierraum in Köln privat angemietet haben. Auch Künstler*innen in Atelier-Gemeinschaften können sich als Einzelperson bewerben. Der Förderzeitraum beginnt rückwirkend mit dem Monat der Anmietung im Jahr 2024 oder frühestens zum 1. Januar 2024. Eine Förderung für die Jahre 2025 und 2026 steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung und läuft bis maximal 31. Dezember 2026. Der Mietkostenzuschuss kann gewährt werden, wenn die Kaltmiete für das Atelier acht bis 16 Euro pro Quadratmeter beträgt. Bei einer Zusage beläuft sich der städtische Zuschuss auf 25 Prozent der monatlichen Kaltmiete, bis zu 175 Euro.
Die Anträge sind von den Künstler*innen jeweils einzeln und in digitaler Form an atelierverwaltung@stadt-koeln.de zu richten.
Der Einsendeschluss für Bewerbungen ist Montag, 5. August 2024. Künstler*innen, die ihr Atelierin einem städtischen Gebäude haben oder ihr Atelier über ein städtisches Belegungsrecht subventioniert von privaten Atelierhausbesitzer*innen anmieten, sind nicht antragsberechtigt.
Weitere Informationen und Einzelheiten zur Bewerbung sind abrufbar unter Ateliers – Stadt Köln (stadt-koeln.de). Künstler*innen erhalten Auskünfte beim Kulturraummanagement der Stadt Köln, telefonisch unter 0221 / 221-23843 oder 0221 / 221-23466 beziehungsweise per E-Mailan die Atelierverwaltung der Stadt Köln.
Die Fördermaßnahme wird seit 2020 jährlich mit einer Ausschreibung umgesetzt und wurde im Rahmen der neuen Atelierförderstrategie aktualisiert.
(Text: PI Stadt Köln Sabine Wotzlaw)