E-Rechnungen sind bald für alle Unternehmen PFLICHT!
Die E-Rechnungspflicht ist nicht zu bremsen: Sie betrifft faktisch alle Unternehmen, die Rechnungen an andere Unternehmen ausstellen. Das heißt die Tage von Rechnungen auf Papier oder als PDF sind im B2B-Bereich in Deutschland gezählt. Denn ab dem neuen Jahr müssen Rechnungen zwischen Unternehmen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet werden können. Der Versand ist noch freiwillig. Da wir in Deutschland sind, muss es der EU-Norm EN16931 entsprechen, denn ohne Regeln geht es bei uns nun mal nicht. In verschiedenen Stufen wird es über ein paar Jahre eingeführt und umgesetzt. Ab 2027 ist es allerdings für alle Pflicht, die über 800.000 € Umsatz haben. Ab 2028 sind dann für alle Unternehmen E-Rechnungen verpflichtend und nichts anders wird mehr anerkannt. Kleinst-Rechnungen unter 250€ incl. Umsatzsteuer und Fahrausweise jeglicher Höhe sind von der Vorschrift ausgenommen. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht natürlich weiterhin und wird durch eine digitalisierte Archivierung einfacher. Das ist am besten durch ein Dokumenten- Management möglich, sprechen Sie jetzt mit Ihrem Steuerberater darüber.