Energiepreispauschale: So kommen Studenten und Azubis an die Einmalzahlung
Energiepreispauschale: So kommen Studenten und Azubis an die Einmalzahlung
Um die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel abzufedern, erhalten Studenten, Auszubildende und Berufs-/Fachschüler eine Energiepreispauschale von 200 €. Die Grundlage hierfür bildet das „Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG)“. Um an das Geld zu gelangen, müssen die Antragsteller aber einen Online-Antrag unter www.einmalzahlung200.de stellen und das bis zum 30.9. Einen Anspruch haben rund drei Millionen Studenten und rund 450.000 Schüler von Fachschul- und Berufsfachschulklassen, auch Studenten im dualen Studium, Teilzeitstudium und Promotionsstudium sind anspruchsberechtigt. Die Einmalzahlung ist übrigens steuer- und sozialversicherungsfrei und wird auch nicht auf einkommensabhängige (Sozial-)Leistungen angerechnet. BAföG-Empfänger müssen die Einmalzahlung ebenfalls beantragen, denn sie wird ihnen nicht automatisch ausgezahlt.