Erbe planen, Zukunft gestalten

Erbe planen, Zukunft gestalten
Mit dem Erbe wächst die Verantwortung. Sind Sie darauf vorbereitet?
Vermögen weitergeben muss gut bedacht sein. Vermögen und Erbe planen, Zukunft gestalten: Verantwortung übernehmen und weise weitergeben ist momentan in vielen Köpfen aktiv. Denn die Vermögensweitergabe an den Partner, die Kinder und Enkelkinder oder andere persönlich wichtige Personen oder Initiativen ist nicht leicht. Mit wachsendem Wohlstand wächst nämlich nicht nur der Besitz, sondern auch eine große Verantwortung. Es geht nicht nur darum, das Kapital zu bewahren, sondern auch darum, es gerecht und verantwortungsbewusst zu teilen. Darum denken gerade viele Menschen darüber nach, ihrer Familie in Ihre Pläne einzuweihen und mit der Weitergabe Ihres Vermögens zu beginnen. Ob durch Scheidung oder im schlimmsten Fall durch den Tod eines Partners – wenn eine Ehe endet, müssen die finanziellen Verhältnisse neu geregelt werden, und das ist oft eine besonders komplexe Aufgabe. Haben die Partner nämlich keinen Ehevertrag über eine Gütertrennung geschlossen, gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das Vermögen, das beide während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet haben, am Ende der Ehe gleichmäßig aufgeteilt wird. Doch Erbschaften haben eine Sonderstellung: Erbt ein Partner während der Ehe, gehört dieses Erbe zu seinem Privatvermögen und wird dem Anfangsvermögen zugerechnet. Viele Menschen gehen davon aus, dass mit der Eheschließung das gesamte Vermögen automatisch gemeinsames Eigentum wird. Doch das ist nicht so: Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft regelt, dass nur das Vermögen, das beide Partner während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet haben, als gemeinsames Eigentum betrachtet wird. Das Vermögen, das jeder Partner in die Ehe einbringt oder während der Ehe erbt oder geschenkt bekommt, bleibt jedoch persönliches Eigentum. Steigt jedoch der Wert einer geerbten Immobilie während der Ehe, wird diese Wertsteigerung beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Mieteinnahmen zählen übrigens ebenfalls zum Gewinn. Eine vollständige Vermögenstrennung kann durch einen Ehevertrag vereinbart werden. In diesem Fall bleibt das Vermögen jedes Partners komplett getrennt, es gibt keinen Zugewinnausgleich.
Fazit: Ob durch ein Testament, einen Ehevertrag oder eine andere vertragliche Regelung – frühzeitige Planung hilft, Konflikte zu vermeiden und das Erbe verantwortungsvoll zu übertragen. Denken Sie daran: Ihre Entscheidungen heute prägen die Zukunft Ihrer Familie, und wir haben viele Fachleute im Stadtgebiet, die dabei helfen können.