Erben und Verschenken: Rechtzeitige Planung sichert steuerschonenden Vermögensübergang
Darüber sollte einmal nachgedacht werden. Zwar scheuen sich viele Menschen vor einer frühzeitigen Übertragung ihres Vermögens auf die nächste Generation, obwohl es steuerlich häufig sinnvoll ist. Besser sollte man es noch zu Lebzeiten tun, denn durch diverse Freibeträge, die alle zehn Jahre neu gewährt werden, lässt sich der Erbschaft- und Schenkungssteuerzugriff vermeiden oder senken. So dürfen sich z.B. Eheleute alle zehn Jahre 500.000 € steuerfrei schenken und ihr Kind kann sogar 400.000 € von jedem Elternteil steuerfrei erhalten. Bei einer Unternehmensnachfolge kann sogar eine Versorgungsleistung in Form von einer lebenslangen Leibrente abgesichert werden. Bei Immobilien, die zu Lebzeiten verschenkt werden, kann der sogenannte Nießbrauchsrecht vorbehalten werden. Dadurch kann die Immobilie weiter genutzt oder vermieten werden und die Mieteinnahmen natürlich in die Tasche des Vererbenden gehen. Aber auch der Erbe kann die Nachlassimmobilie selbst für mindestens zehn Jahre nach der Erbschaft bewohnen und es fällt keine Erbschaftsteuer an. Wird ein Erbe ausgeschlagen, das ist unter Umständen vorteilhaft und nicht nur dann, wenn das Erbe aus Schulden besteht, sondern auch dann, wenn es sehr hoch ist. Ehegatten die z.B. zugunsten der gemeinsamen Kinder das Erbe nicht antreten und den Anspruch weiter geben, verteilen das Erbe auf mehrere Personen, die Freibeträge nutzen können und somit steuerlich oft besser dastehen. Erben sollte man planen, um alle steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, darum ist professioneller Rat empfehlenswert. Vor allem bei Immobilien und Betrieben sollten Sie den Steuerberater ihres Vertrauens in die Überlegungen einbeziehen.