Neue Naturdenkmalverordnung für Köln
Öffentlichkeitsbeteiligung für Vorschläge von außergewöhnlichen Bäumen startet
Zum Schutz besonderer Bäume hat der Rat der Stadt Köln im Jahr 1994 eine Naturdenkmalverordnung erlassen, die zuletzt 2001 fortgeschrieben wurde. Zahlreiche standortbezogene Änderungen, Bestandsminderungen durch natürliche Abgänge einzelner Bäume und durch die Fällung verkehrsunsicherer Exemplare machen nunmehr eine umfassende Überarbeitung der Verordnung erforderlich.
Die Stadt Köln führt deshalb ab 25. November 2024 eine zweiwöchige Öffentlichkeitsbeteiligung über das städtische Beteiligungsportal „MeinungfürKöln“ durch. Alle Kölner Bürger*innen, Verbände und Vereine erhalten so die Gelegenheit, besondere Bäume zur Neuausweisung als Naturdenkmäler vorzuschlagen und so am Inhalt der neuen Verordnung mitzuwirken.
Bäume, denen eine im Vergleich zu anderen Bäumen derselben Art herausgehobene Bedeutung zukommt, können als Teil der Kölner Geschichte und als wertvolles Erbe für kommende Generationen unter den besonderen Schutz der Naturdenkmalverordnung gestellt werden. Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Naturdenkmälern ist Paragraph 28 des Bundesnaturschutzgesetzes. Hiernach können „Einzelschöpfungen der Natur“ festgesetzt werden, wenn ihr besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Anschluss veröffentlicht und stellen eine wichtige Grundlage für den weiteren Planungsprozess dar. Sie werden nach Möglichkeit berücksichtigt, um eine umfassende und ausgewogene Naturdenkmalverordnung zu schaffen.Weitere Informationen zur Beteiligung sowie zur Beteiligungsmöglichkeit
(Text: PI/ Stadt Köln/ Sabine Wotzlaw)