Neue Parkgebührenordnung geplant
Beschlusspunkte aus dem Masterplan „Parken“ sollen umgesetzt werden
Köln soll eine neue Parkgebührenordnung bekommen. Nunmehr berät die Politik über die Beschlussvorlage der Verwaltung für eine neue Parkgebührenordnung 2025. Sie ist eine Weiterentwicklung der Parkgebührenordnung aus dem Jahre 2019 inklusive der steuerrechtlichen Anpassungen. Mit der neuen Parkgebührenordnung werden einzelne Punkte des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Masterplans „Parken“ umgesetzt. Der Entwurf enthält unter anderem eine Anhebung der Parkgebühren und eine Reduzierung der Höchstparkdauer. Parkregelungen für Ärzt*innen, Pflegedienste, Hebammen, Handwerker*innen und behinderte Menschen bleiben unverändert. Über die Vorlage beraten zunächst verschiedene Ausschüsse und alle Bezirksvertretungen, bevor der Rat im Februar 2025 eine finale Entscheidung trifft.
Anhebung der Parkgebühren und Einteilung der Stadt in zwei Parkzonen
Die Parkraumbewirtschaftung soll gemäß dem vom Rat am 14. Dezember 2021 beschlossenen Masterplan „Parken“ einen Beitrag dazu leisten, umweltfreundliche Verkehrsmittel wie den öffentlichen Nahverkehr, Fahrräder, Carsharing-Dienste oder das Zufußgehen bei kurzen Distanzen attraktiver zu machen und die Emissionen in der Stadt zu reduzieren. Dies gilt insbesondere für kürzere und mittlere Wege sowie für den einpendelnden Kfz-Verkehr aus dem Umland.
Als verkehrliches Steuerungselement zahlt die Gestaltung der Höhe der Parkgebühren und die Struktur der Gebührenordnung auf die strategischen Ziele des nachhaltigen Mobilitätsplans „Besser durch Köln“ und die Klimaneutralität 2035 ein.
Die Verwaltung schlägt vor, an der bestehenden bezirksorientierten Zonenregelung in Form von zwei Zonen im Stadtgebiet festzuhalten (Zone 1: Stadtbezirk Innenstadt/Deutz, Zone 2: Stadtbezirke 2 bis 9). Die Gebühr für das Kurzzeitparken im Stadtbezirk Innenstadt/Deutz soll auf 5 Euro je Stunde (vormals 4 Euro), für die Stadtbezirke 2 bis 9 auf 2,50 Euro je Stunde erhöht werden (vormals 2 Euro). Die neuen Gebühren bewegen sich verglichen mit anderen deutschen Großstädten auf einem ähnlichen Niveau.
15 Minuten-Parken („Brötchentaste“)
Gegenwärtig besteht an ausgewählten Parkscheinautomaten (Kennzeichnung „gelber Ring“ auf Automat) die Möglichkeit, mit der sogenannten „Brötchentaste“ einen Parkschein zu ziehen. Dieser berechtigt dazu, für die Dauer von maximal 15 Minuten unentgeltlich zu parken. Die Verwaltung empfiehlt, an dieser Regelung festzuhalten. Von einer Ausweitung rät sie ab, da hierdurch einerseits dem städtischen Haushalt Einnahmen entgehen würden und andererseits dies der strategisch gewünschten Verkehrslenkung entgegenwirken würde.
Neue Gebühr und Struktur für das Langzeitparken
Die Parkgebühr für das Langzeitparken soll künftig 30 Euro am Tag betragen. Die Möglichkeit, einen Parkschein für sieben Tage zu buchen, entfällt. Damit soll das bisherige „Parken rund um die Uhr“ an etwa 13.000 bewirtschafteten Stellplätzen für 5 Euro pro Tag abgeschafft werden. Das Langzeitparken wird aktuell hauptsächlich in dicht besiedelten Wohngebieten mit Bewohnerparkausweisen angeboten und ist aber für jene besonders attraktiv, die in diesen Wohngebieten selbst gar nicht leben und wohnen. Dies hat zur Folge, dass Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweisen der Zugang zu einem freien Parkplatz in der Nähe der Wohnung erheblich erschwert wird. Mit der geplanten Gebührenanhebung für das Langzeitparken verfolgt die Verwaltung das Ziel, die Parksituation für Bewohner*innen grundsätzlich zu verbessern. Verbunden mit dem mit der Preisanhebung prognostizierten Rückgang von Langzeitparkenden soll es somit künftig leichter sein, einen Parkplatz im Quartier zu finden.
Zu diesem Zweck soll auch das bestehende Angebot des Langzeitparkens in der Innenstadt innerhalb der Kölner Ringe vollkommen beendet werden. In den Stadtbezirken 2-9 bleiben die heutigen Parkflächen für das Langzeitparken in ihrem bisherigen Umfang bestehen. Für die Parkflächen am Zoo ist eine Sonderregelung vorgesehen. Bei städtischer Bewirtschaftung der Parkflächen sollen eine Höchstparkdauer von 12 Stunden und eine Gebühr von 6 Euro gelten. An der Riehler Straße im Bereich zwischen „An der Schanz“ und Frohngasse soll diese Regelung ebenfalls gelten.
Ärzt*innen, Pflegedienste, Hebammen, Handwerker*innen und behinderte Menschen
Die aktuellen Parkregelungen für besondere Personen- und Berufsgruppen behalten weiterhin ihre Gültigkeit (beispielsweise Handwerker*innenparkausweis).
Förderung der Kfz-Elektromobilität
Fahrzeuge mit einer Kennzeichnung nach dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) sind auf städtischen Parkflächen mit Ladesäulen auch künftig während des Ladevorgangs von Parkgebühren befreit.
Einnahmen aus Parkgebühren
Die Verwaltung geht davon aus, dass die im Jahr 2023 erzielten Erträge in Höhe von rund 21,25 Millionen Euro laut aktueller Prognose auch im Haushaltsjahr 2024 erreicht werden. Für die Jahre 2025 und 2026 inklusive mittelfristiger Finanzplanung werden jahresbezogene Erträge auf gleich hohem Niveau erwartet. In Abhängigkeit zum Parkverhalten sind insgesamt auch Mehrerträge bei den Parkgebühren denkbar.
Umsatzsteuerpflicht für „selbstständige Parkflächen“ ab 2027
„Selbstständige Parkflächen“ sind solche, die nicht entlang der Straße, sondern über einen Zufahrtsweg, Bürgersteig, Grünstreifen oder Ähnliches erreichbar sind und mit Parkscheinautomaten betrieben werden. In Köln gibt es 3.359 Parkplätze auf diesen Flächen und 80 dazugehörige Parkautomaten (beispielsweise der Parkplatz Opladener Straße/Ottoplatz am Deutzer Bahnhof). Die Erträge aus diesem Betrieb sollen voraussichtlich zum 1. Januar 2027 umsatzsteuerpflichtig werden und der Körperschaftssteuer unterliegen. Ab diesem Zeitpunkt wird die Stadt Köln von den Erträgen der „selbständigen Parkflächen“ die Umsatzsteuer abführen.
Hintergrund
Der beschlossene MasterplanParken verfolgt verschiedene verkehrsstrategische Ziele. Eines davon ist, den knappen öffentlichen Raum gerecht und entsprechend der stadtstrategischen und städtebaulichen Vorstellungen zu verteilen. Damit sollen Klimaschutz, Luftreinhaltung und eine Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität einhergehen. Die neue Parkgebührenordnung soll einen Beitrag hierzu leisten.
In Köln gibt es derzeit rund 50.000 Parkplätze in der Parkraumbewirtschaftung.
Unter SessionNet | Parkgebührenordnung 2025 (stadt-koeln.de) kann die Beschlussvorlage im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden.
(Text: PI/Stadt Köln/Robert Baumanns)