Silvesterböller – aber nicht überall
Stadt richtet zum Jahreswechsel 2024/25 erneut Böllerverbotszone ein
Zum zweiten Mal wird es Silvester in Köln eine großflächige Zone in der Innenstadt geben, in der nicht geböllert werden darf. Die Verwaltung setzt damit einen Beschluss der Politik um, den der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 2023 gefasst hatte.
In einer Zone, die linksrheinisch bis zu den Ringen reicht und diese einschließt, dürfen damit keine pyrotechnischen Gegenstände der sogenannten Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk, § 24 Abs. 2, 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz) mit ausschließlicher Knallwirkung abgefeuert werden. Dies sind zum Beispiel Silvesterknaller und Böller. Feuerwerksraketen und anderes Feuerwerk der Kategorie 2, bei denen es vor allem um die Sichtbarkeit geht, sind von der Verordnung nicht betroffen.
In den vergangenen Jahren war es immer wieder zu Beschwerden von Bürger*innen gekommen, die sich über den Lärm-, aber auch über die Feinstaubbelastung und Unmengen von Müll an Silvester beklagten. Durch das Böllerverbot sollen aber auch Polizist*innen, Ordnungs- und Rettungskräfte besser geschützt werden. Gegen sie waren zum Jahreswechsel 2022/23 in zahlreichen Großstädten Böller abgeschossen worden, Verletzungen waren die Folge. Das neue Konzept war deshalb in Abstimmung mit der Polizei entstanden.
Das Böllerverbot im vergangenen Jahr wirkte sich auf zahlreiche Bereiche positiv aus. Die Feuerwehr verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr in der Altstadt deutlich weniger Rettungseinsätze. In der Leitstelle des Ordnungsdienstes ging keine einzige Beschwerde in Zusammenhang mit Feuerwerk ein – ein absolutes Novum. Mehrere Bürger*innen äußerten sich im Nachgang positiv über die Einführung der Böllerverbotszone und forderten eine Ausweitung der Verbotszone. Dies ist aus juristischen Gründen nicht möglich.
Das Amt für öffentliche Ordnung wird im Rahmen seiner personellen Kapazitäten in der Böllerverbotszone auch in diesem Jahr Präsenz zeigen, bei Feststellungen von Verstößen ordnungsrechtliche Maßnahmen durchführen und ein entsprechendes Bußgeldverfahren einleiten. Wer trotz des Verbots Böller abfeuert, für den*die sieht das Gesetz Strafen von bis zu 50.000 Euro vor.
Unabhängig vom Böllerverbot gilt um den Dom wie in den Vorjahren ein Mitnahmeverbot von Feuerwerkskörpern aller Art. Stadtweit gilt weiterhin: Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen abgebrannt werden.Allgemeinverfügung inklusive Karte mit dem Geltungsbereich der Böllerverbotszone einsehen Böllerverbotszone PDF, 3062 kb
(Text:PI/Stadt Köln/ Robert Baumanns)