Spenden sind absetzbar
Spenden sind absetzbar
Wer spendet, hilft in erster Linie anderen. Die finanzielle, gute Tat bringt aber auch steuerliche Vorteile. Denn Spenden sind als Sonderausgaben absetzbar. Zahlungen an Kirchen, Universitäten, staatliche Museen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen, aber auch politische Parteien können Sie in Höhe von bis zu 20 Prozent Ihrer Einkünfte in der Steuererklärung geltend machen. Für Einzelspenden bis 300 € an gemeinnützige Organisationen braucht man noch nicht einmal eine Quittung, es reicht der Kontoauszug als Nachweis. Bei Spenden über 300 € ist es wichtig, dass ein Spendenbeleg (Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster) ausgestellt und dieser als Anhang an die Steuererklärung beigefügt wird. Ebenso muss die Organisation, an die Sie spenden, ihren Sitz in der EU haben. Ausnahmen gibt es natürlich auch, bestimmte Katastrophenfälle, wie den Ukraine-Krieg, und Spenden an politische Parteien sind besonders begünstigt und können ohne Zuwendungsbescheinigung abgesetzt werden. Für genaue Höhen sollten Sie im Vorfeld einmal Ihren Steuerberater kontaktieren. Denn es gibt Möglichkeiten, 42 % der Spenden mit der Einkommenssteuer zurückzuerhalten, doch wie das geht, wissen nur die Profis.