StEB Köln: Kronleuchtersaal ist „Unterwelt-Denkmal“
Der Tag des offenen Denkmals am 12.09. steht in diesem Jahr unter dem bundesweiten Motto „Sein & Schein – in Geschichte, Architektur und Denkmalpflege“. Seit 1993 werden an diesem besonderen Tag viele Kölner Denkmäler, die sonst nicht oder nur teilweise für die Öffentlichkeit zugänglich sind, für Führungen oder Rundgänge geöffnet. Auch die StEB Köln öffnen an diesem Tag die Türen zu ihrem Kronleuchtersaal.
Als „Bodendenkmal Nr. 464“ ist der Kronleuchtersaal seit 2004 in der Liste der Bodendenkmäler der Stadt Köln eingetragen. Er ist nach wie vor ein wichtiger funktionierender Bestandteil des Kölner Abwassersystems und liegt sieben Meter unter der Erde in der Unterwelt am Theodor-Heuss-Ring. Seinen Namen gaben ihm zwei Kronleuchter, die zur Einweihung des „Vereinigungsbauwerks“ installiert wurden. Die einen behaupten, diese Kronleuchter seien ein Geschenk von Kaiser Wilhelm II gewesen, andere Quellen besagen, die Stadt Köln habe die Leuchter zu Ehren des Kaisers gestiftet.
Aber was ist ein Vereinigungsbauwerk? Was bedeutet Schwemmkanalisation, und was hat es mit dem Franzosenhafen auf sich? Die Antworten dazu und noch mehr Interessantes haben die StEB Köln zum Tag des offenen Denkmals zum Nachlesen aufbereitetunter www.steb-koeln.de/kronleuchtersaal.
Aufgrund der großen Nachfrage sind leider schon alle Termine für Führungen im Kronleuchtersaal ausgebucht, für das kommende Jahr sind neue geplant. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Website der StEB Köln.
(Text:Stadtentwässerungsbetriebe Köln/Ute Strube )