Straße verschmutzt – muss ich etwa selbst fegen?
Es ist selten, aber man sieht es ab und zu. Ein Anwohner fegt den Gehweg vor seiner Wohnung. „Der spinnt doch“, denkt man spontan angesichts hoher Grundbesitzabgaben der Stadt Köln. Aber spinnt der wirklich? Wenn man mal nachhakt, findet man Erstaunliches: Nicht immer ist die Stadt Köln zuständig, die Reinigungspflicht war früher Bürgerpflicht und wird auch heute oft auf die Anwohner delegiert.
Vermutlich weiß kaum jemand, wer für die Reinigung von Straße und Gehweg vor der eigenen Haustür zuständig ist. Für die Hauptverkehrsstraßen ist das klar, hier sind die AWB mit ihren Reinigungstrupps am Ball. Aber wie sieht das in den Wohnvierteln aus? Wenn dort mal wieder alles verschmutzt ist und man sich wie so oft in Köln über die schmutzige Stadt ärgert, kann es sein, dass man selbst den Besen aus dem Keller holen muss. Aber woher weiß man das?
Ein Blick auf den letzten Grundsteuerbescheid hilft – wenn keine Straßenreinigungsgebühren aufgeführt sind, spricht das für eine Reinigungspflicht der Anwohner. Ganz sicher geht man mit einer Abfrage auf den Seiten der AWB: Unter https://www.awbkoeln.de/stadtsauberkeit/abfrage-strassenreinigung/, dort gibt man seine Straße ein und sieht genau, wer für was zuständig ist. Ist hier die AWB nicht hinterlegt, stehen die Anwohner in der Pflicht, die Straße zu reinigen. Rechtsgrundlage dafür ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln.
Also erst einmal schauen, ob man nicht selbst derjenige ist, über den man gerade schimpft und der für die Sauberkeit auf der eigenen Straße zuständig ist. Ganz wichtig wird das übrigens auch im Winter, die Streupflicht bei Eis und Schnee ist dort auch genaustens erklärt. Denn wie für Alles gibt es Regeln.
Und einmal ganz ehrlich – jeder will eine schöne, saubere Stadt, eigentlich ist es die Sache doch wert und es wird niemanden überfordern.