Wussten Sie das? Steueränderung 2023

Nach § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG hat sich Homeoffice-Pauschale von 5€ auf 6 € pro Tag erhöht. Auch die Länge der Tage hat sich fast verdoppelt und kann in diesem Jahr mit max. 210 Tage angegeben werden. Das sind im Höchstsatz 1.260 €. Auch wurde die zeitliche Befristung aufgehoben. Das häusliche Arbeitszimmer kann auch geltend gemacht werden, eine Jahrespauschale von 1.260 € wird auch da gewährt, wenn natürlich kein anderer Arbeitsplatz existiert. Der Pauschbetrag für Werbungskosten von Arbeitnehmer*innen ist übrigens auf 1.230 Euro angehoben. Arbeitnehmer oder Unternehmer, die aus beruflichen Gründen ins Ausland sind, haben ebenfalls Steueränderungen zu beachten. Verpflegungs- und  Übernachtungspauschalbeträge sollten Sie jetzt mit Ihrem Steuerberater besprechen. Ganz neu ist jetzt auch, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu Versorgungs- und Alterskassen, zur Rürup-Rente sind nun auch zu 100 % abzugsfähig, denn Altersvorsorge, soll kein Nachteil sein. So wurde auch der Sparer-Freibetrag angehoben und der Grundrentenzuschlag wird rückwirkend ab 2021 steuerfreigestellt. Was den jährlichen Ausbildungsfreibetrag für Kinder in Berufsausbildung betrifft, hat sich auch etwas getan, 1.200 € können da eingetragen werden. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde nach § 24b EstG auf 4.260 € angehoben und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde immerhin um 30€ erhöht. Damit mehr gebaut wird, kann man jetzt 3 % Abschreibung geltend machen für Gebäude, die Wohnzwecken dienen.  Wer dazu noch auf Photovoltaikanlagen setzt, diese sind jetzt einkommensteuerbefreit und in der Gewerbesteuerbefreiung auf 30kWp angehoben. Das ist natürlich nur ein kleiner Teil, ein guter Steuerberater wird Sie auf noch viel mehr aufmerksam machen, darum sollten Sie jetzt einen Termin vereinbaren, damit Ihnen in 2023 kein Geld entgeht.