Betriebliche Weihnachtsfeiern

Viele Unternehmen nutzen Anlässe wie eine Weihnachtsfeier, ein Firmenjubiläum oder einen gemeinsamen Ausflug, um ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Wertschätzung zu zeigen und das Gemeinschaftsgefühl zu stärken. Doch bei aller Freude über das Miteinander lohnt sich ein Blick auf die steuerlichen Rahmenbedingungen – denn richtig geplant, können Betriebsfeiern steuerlich begünstigt sein. Pro Jahr dürfen bis zu zwei Veranstaltungen als sogenannte Betriebsveranstaltungen stattfinden, bei denen ein steuerfreier Freibetrag von 110 € pro teilnehmender Person gilt. Innerhalb dieser Grenze bleiben sämtliche Aufwendungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei – darunter fallen neben Bewirtungskosten auch Raummiete, Eintrittskarten, Geschenke zum Fest, Fahrt- und Übernachtungskosten oder Unterhaltungsprogramme. Entscheidend ist dabei: Die Gesamtkosten der Feier müssen durch die tatsächlich anwesenden Personen geteilt werden – nicht durch die Zahl der eingeladenen Gäste. Auch ist zu beachten: Kommen z. B. Ehepartner mit, können diese nicht steuerlich begünstigt werden. Wer statt einer Feier lieber ein Geschenk überreichen möchte, muss andere Grenzen beachten. Für persönliche Anlässe wie Geburtstage oder Jubiläen gilt eine Freigrenze von 60 € inklusive Umsatzsteuer. Im Rahmen von regelmäßigen Zuwendungen – etwa Gutscheinen oder Sachleistungen – liegt die monatliche Freigrenze bei 50 €. Wird dieser Betrag überschritten, ist der gesamte Wert steuer- und beitragspflichtig. Alternativ entscheiden sich manche Firmen dafür, auf eine Feier zu verzichten und stattdessen eine Spende zu tätigen, etwa an eine gemeinnützige Organisation. Solche Spenden können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, vorausgesetzt, sie gehen an gemeinnützige Einrichtungen, politische Parteien, Wählervereinigungen oder anerkannte Stiftungen – eine offizielle Spendenquittung ist hier erforderlich. Wer Betriebsveranstaltungen steuerlich optimal gestalten möchte, sollte frühzeitig planen und im Zweifel den Steuerberater einbeziehen. Denn gut informierte Entscheidungen sparen nicht nur Geld, sondern stärken auch langfristig die Mitarbeiterbindung – und das ist letztlich unbezahlbar.