BGH zur Kleingartenanlage Faßbenderkaul: Kündigung der Stadt Köln ist nichtig

Im Streit um die von der Stadt Köln beabsichtigte Bebauung der Kleingartenanlage Faßbenderkaul hat der Bundesgerichtshof das letzte Wort gesprochen: Das Vorgehen der Stadt Köln ist rechtswidrig und ihre Pachtvertrags-Kündigung ist nichtig. Schon in der mündlichen Verhandlung am 17.07.2025 in Karlsruhe wurde die Revision der Stadt Köln zurückgewiesen. Inzwischen liegt auch das entsprechend eindeutige Revisionsurteil mit Begründung vor: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=142482&anz=1149&pos=5&Blank=1.pdf

Wie schon beide Vorinstanzen begründet das höchste deutsche Zivilgericht seine Entscheidung zum einen mit der Weigerung der Stadt Köln, das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans durchzuführen. Entscheidungstragend ist außerdem, dass die Stadt den betroffenen Kleingärtnern das ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Ersatzland vorenthalten wollte. Auf beide Rechtsversstöße hatte der BUND Köln schon 2022 hingewiesen, bevor der Streit rechtshängig wurde.
„Anstatt des rechtmäßigen Verfahrens einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung haben sich die städtischen Akteure für einen bis heute geheim gehaltenen Hinterzimmerdeal mit einem Privatinvestor entschieden, über den in nichtöffentlicher Ratssitzung abgestimmt wurde“, kritisiert Simon Burger; er ist einer der Kläger und außerdem Mitglied sowohl des BUND als auch des betroffenen Kleingärtnervereins Köln Süd e.V. „Dass Vertreter meiner Heimatstadt darüber hinaus versucht haben, für den Bau von Luxuswohnungen die betroffenen Kleingärtner kurzfristig und ohne Ersatzland rauszuschmeißen, macht mich immer noch betroffen“, so Burger.
Die Freude der Kleingärtner über ihren gerichtlichen Erfolg wird dadurch getrübt, dass die Stadtverwaltung und die Domus Immobilien AG bereits an einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan arbeiten – mit dem Ziel, die Gärten mittelfristig doch noch zu bebauen. Da jeder Bebauungsplan in öffentlicher Ratssitzung beschlossen werden muss, ist dann wieder die Politik am Zug. Helmut Röscheisen, BUND-Vorstandsmitglied der Kreisgruppe Köln, fordert vor diesem Hintergrund die für den Rat kandidierenden Parteien auf, noch vor der Kommunalwahl Farbe zu bekennen: „Der BUND erwartet jetzt ein eindeutiges und glaubhaftes Bekenntnis zur Kleingartenanlage Faßbenderkaul. Die Bedeutung von Kleingärten und sonstigen Grünflächen für das Stadtklima zeigt sich wieder in der aktuellen Hitzewelle:
Frischluftinseln und -schneisen sind wichtig, um den Aufenthalt im Freien erträglich zu machen.“
Der BUND hat Bausteine zur Kommunalwahl 2025 veröffentlicht: https://www.bund-koeln.de/service/publikationen/detail/publication/bausteine-zur-kommunalwahl-2025/. An erster Stelle wird darin ein Bauwende zum Schutz vor Flächen- und Bodenverbrauch gefordert. Bei der gemeinwohlorientierten Wohnraumbeschaffung setzt der BUND auf bauliche Nachverdichtung und Umnutzungen. In der Bebauung von Kleingärten sieht Röscheisen dahingegen einen ökologischen und sozialpolitischen Irrweg: „In Köln besteht bereits eine eklatante Unterversorgung mit Kleingärten. Diese sind aber wichtig, um das Leben in der Stadt auch ohne eigenen Hausgarten attraktiv zu machen“, so Röscheisen.

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(Text: Hrsg.: BUND-Kreisgruppe Köln, Melchiorstraße 3, 50670 Köln)