Briefwahl für die Stichwahl beantragen
Sie möchten bei der Stichwahl zur Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters Ihre Stimme abgeben, können aber nicht persönlich ins Wahllokal gehen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Dafür benötigen Sie Briefwahlunterlagen, die Sie vorher beantragen müssen. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag möglichst bequem online zu stellen.
Wichtig:
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl bereits zusammen mit Ihrem Antrag zur Hauptwahl angefordert haben, brauchen Sie keinen neuen Antrag. Sind Sie unsicher, ob dies der Fall ist, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Stadt Köln oder rufen Sie uns unter 0221 / 221-34567 an.
Die Versendung der Unterlagen beginnt voraussichtlich am 19. September 2025. Bitte bedenken Sie die Postlaufzeiten für Hin- und Rückversand. Daher empfehlen wir Ihnen – falls möglich – die Stimmabgabe an einem Direktwahlschalter oder am Wahltag direkt im Wahllokal.
Haben Sie bereits Briefwahlunterlagen beantragt, ist eine Teilnahme an der Direktwahl in der Regel nicht mehr möglich.
➡️ Der schnellste und sicherste Weg ist der Online-Antrag.
Sie können diesen bis spätestens 23. September 2025, 23:59 Uhr, stellen.
Weitere Informationen siehe
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/wahlen/briefwahl-beantragen