Die Kandidaten stehen für die Wahl im September fest
Vorbereitung der Kommunal- und Integrationsratswahl am 14. September 2025
Am Sonntag, den 14. September 2025, finden die Kommunalwahl und die Integrationsratswahl statt, bei denen ein*e neue*r Oberbürgermeister*in, die 90 Mitglieder des Rates der Stadt Köln, die neun Bezirksvertretungen (insgesamt 171 Mitglieder) und außerdem 22 Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Köln für fünf Jahre gewählt werden. Eine mögliche Stichwahl für das Amt des*der Oberbürgermeister*in wird am Sonntag, 28. September 2025, abgehalten.
In Köln sind nach derzeitigem Stand zur Kommunalwahl etwa 813.000 Kölner*innen wahlberechtigt, zur Wahl des Integrationsrates werden es wieder etwa 307.000 Kölner*innen sein, die in einem der 503 Urnenstimmbezirke oder per Brief- beziehungsweise Direktwahl ihre Stimme abgeben können.
Wahlausschuss der Stadt Köln lässt Wahlvorschläge zu
Die Wahlvorschläge für die Wahl des*der Oberbürgermeister*in, des Rates der Stadt Köln, der Bezirksvertretungen sowie des Integrationsrates konnten bis Montag, 7. Juli 2025, 18 Uhr, bei der Wahlleiterin der Stadt Köln eingereicht werden, die von dieser wahlrechtlich geprüft worden sind. Über die Zulassung dieser Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss der Stadt Köln, der am heutigen Mittwoch, 16. Juli 2025, getagt hat. Der Wahlausschuss hat im Ergebnis festgestellt, dass von den 1.945 eingereichten Wahlvorschlägen 1.822 die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und hat diese zur Kommunal- beziehungsweise Integrationsratswahl zugelassen.
Die zugelassenen Wahlvorschläge verteilen sich wie folgt: Von den 21 Bewerber*innen für das Amt des*der Oberbürgermeister*in haben 13 die notwendigen Voraussetzungen für eine Kandidatur erfüllt:
- Berivan Aymaz, Bündnis 90/Die Grünen
- Torsten Burmester, Sozialdemokratische Partei Deutschlands
- Markus Heinrich Maria Greitemann, Christlich Demokratische Union Deutschlands
- Heiner Kockerbeck, Die Linke
- Volker Görzel, Freie Demokratische Partei
- Lars Wolfram, Volt Deutschland
- Matthias Büschges, Alternative für Deutschland
- Dr. Mark Benecke, Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
- Inga Feuser, Gut & Klimafreunde
- Heike Flora Herden, Partei des Fortschritts
- Ali Güçlü, parteilos
- Roberto Campione, Kölner Stadtgesellschaft
- Hans Mörtter, parteilos
Die Positionen auf dem Stimmzettel zur Wahl des*der Oberbürgermeister*in am 14. September 2025 werden gemäß § 23 Abs.1 Satz 3, 4 Kommunalwahlgesetz nach der Anzahl der Stimmen der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber*innen bei der letzten Ratswahl bestimmt. Neue Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber*innen werden danach in alphabetischer Reihenfolge gelistet.
Für die Wahl des Stadtrates inklusive Reservelisten sowie der Bezirksvertretungen sind insgesamt 1.819 Kandidaturen eingegangen. Davon konnten insgesamt 56 Kandidaturen für die Ratswahl, 13 für die Reservelisten und 35 Kandidaturen für die Wahl der Bezirksvertretungen die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Bei der Stadtratswahl hat jede*r Wähler*in eine Stimme. Mit dieser wählt der*die Wähler*in gleichzeitig den*die Direktkandidat*in des jeweiligen Wahlbezirks sowie die dazugehörige Liste der Partei oder Wählergruppe, die für das gesamte Stadtgebiet gilt. Die Hälfte der gesetzlich reglementierten Größe des Stadtrates wird durch die Direktkandidat*innen direkt besetzt, die in den 45 Wahlbezirken antreten. Die andere Hälfte des Stadtrates wird nach dem Gesamtstimmenanteil, den die Partei oder Wählergruppe in ganz Köln sammeln konnte, besetzt. Diese sogenannte Reserveliste für den Stadtrat haben insgesamt 12 Parteien und Wählergruppen erfolgreich eingereicht.
Bei der Wahl der Bezirksvertretungen entscheiden die Wähler*innen über die Zusammensetzung ihrer Bezirksvertretung. Für die Wahl der neun Kölner Bezirksvertretungen wurden insgesamt 835 Kandidaturen zugelassen, 15 Kandidaturen mussten zurückgewiesen werden.
Nach 2014 und 2020 findet in diesem Jahr bereits zum dritten Mal parallel zur Kommunalwahl auch die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln statt. Für die Integrationsratswahl gab es insgesamt 126 Kandidaturen, wovon 115 zugelassen werden konnten.
Die Oberbürgermeisterin beziehungsweise der Oberbürgermeister wird durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede*r Wähler*in eine Stimme. Bei der Integrationsratswahl hat jede*r Wähler*in eine Stimme, mit der Einzel- oder Listenbewerber*innen gewählt werden.
Eine Übersicht aller zugelassenen Wahlvorschläge wird in den nächsten Tagen im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung veröffentlicht. Zusätzlich können unter Sitzung des Wahlausschusses die Unterlagen im Ratsinformationssystem der Stadt Köln abgerufen werden.
Wahlgebiet für die Wahl des*der Oberbürgermeister*in, des Stadtrates und Integrationsrates ist das Stadtgebiet der Stadt Köln. Für die Wahl der Bezirksvertretungen ist das Wahlgebiet der jeweilige Stadtbezirk.
(Text:PI/Stadt Köln/Robert Baumanns)


