FREIGÄNGER & STREUNERKATZEN

Immer wieder kommt es vor, dass Katzen eingefangen und als Fundtier gemeldet werden. Doch das ist oft falsch. Viele Katzen haben einen Halter und ein Zuhause und werden als Freigänger gehalten. Streunerkatzen brauchen auch nicht gefüttert, geschweige denn mit nach Hause genommen zu werden. Streunerkatzen gehören zu ihrem Halter und man darf sie nicht von diesem entfremden. Nimmt ein Finder das Tier an sich, ist er dazu verpflichtet, den Fund des Tieres zu melden, da er sich sonst gegebenenfalls der Fundtierunterschlagung schuldig macht. Die meisten Tiere sind gechipt und es bedarf keiner besonderen Sorge. Der Deutsche Tierschutzbund schreibt: Wenn eine fremde Katze aus der Nachbarschaft das eigene Grundstück betritt, muss man das prinzipiell dulden. Sollten Freigänger allerdings einmal einen Schaden verursachen – etwa Kratzer auf der Motorhaube, die besonders im Winter, wenn von ihr noch Wärme ausgeht, ein gern genommener Platz zum Schlafen und Dösen ist – beim Tierarzt kann dann Transponder geprüft und so der Besitzer ermittelt werden. Katzen lieben es, durch die Natur zu streifen und natürlichen Verhaltensweisen wie Jagen, Anschleichen und Klettern nachzugehen, Wohnungskatzen werden das nie erfahren.