Steuern sparen beim Immobilienkauf
Finanzierungskosten spielen bei vermieteten Immobilien eine zentrale Rolle, insbesondere die Zinsen für ein Immobiliendarlehen. Wird eine Immobilie nicht selbst genutzt, sondern vermietet, gelten die Darlehenszinsen steuerlich als Werbungskosten. Das bedeutet: Sämtliche Zinsen, die für die Finanzierung der vermieteten Immobilie anfallen, können in voller Höhe von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen aus Vermietung und Verpachtung spürbar. Wichtig ist, dass tatsächlich nur der Zinsanteil der monatlichen Rate absetzbar ist, nicht die Tilgung, da diese der Vermögensbildung dient. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist zudem ein klarer Zusammenhang zwischen Darlehen und vermieteter Immobilie. Wurde der Kredit eindeutig für Kauf, Bau oder Modernisierung des Mietobjekts aufgenommen, erkennt das Finanzamt die Zinsen in der Regel vollständig an. So können Finanzierungskosten die Steuerlast deutlich mindern und die Rendite verbessern. Sprechen Sie doch einmal mit Ihrem Steuerberater.


