Steuern sparen mit Spendenbescheinigung
Spenden werden heute dringender gebraucht als je zuvor, und mit Ihrer Spende tun Sie zweifach Gutes, einmal zum Beispiel bei einer gemeinnützigen Organisation und einmal bei Ihrer Steuer. Beim Finanzamt können Sie nämlich Ihre Spende von der Steuer absetzen und damit Steuern sparen. Als Sonderausgaben können Sie diese geltend machen und so Ihre Steuerlast senken. Das geht natürlich nur, wenn Gelder nachweislich an gemeinnützige Zwecke, Vereine, die Kirche, Universitäten, an politische Parteien oder Wählervereinigungen oder an Stiftungen gehen. Zurzeit sind viele Initiativen, Vereine und Organisationen auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Gleich, ob sie Krisengebiete unterstützen, den örtlichen Sportverein, Schulen oder Kulturstätten, überall wird man ihnen dankbar sein. Auch im Ausland können Sie sich an Projekten beteiligen. Gelegenheiten und Gründe für eine Spende gibt es wahrlich mehr als genug! Inländische Spendenempfänger können bis zu einem gewissen Betrag auch durch die Buchungsbestätigung der Bank nachgewiesen werden und brauchen keinen extra Beleg. Der vereinfachte Spendennachweis geht auch bei Online-Bezahlsystem wie PayPal, Name und Kontonummer von Auftraggeber sowie Empfänger samt Betrag und Buchungstag müssen natürlich immer ersichtlich sein. Geld-, Sach- oder Aufwandsspenden für Ehrenamtler, das sollten Sie einmal mit ihrem Steuerberater besprechen. Denn bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte sind als Spende absetzbar. Für Selbstständige gibt es natürlich auch einen Spenden-Höchstbetrag. Sollten Sie einmal in einem Jahr so viel spenden, dass sich Ihre Zuwendungen nicht vollständig absetzen lassen, dürfen Sie den unberücksichtigt gebliebenen Betrag zeitlich unbegrenzt ins jeweils nächste Jahr übertragen.