Mietkostenzuschüsse für Arbeitsateliers

Bildende Künstler*innen und Medienkünstler*innen können sich ab sofort bewerben

Die Stadt Köln schreibt seit 2020 regelmäßig ihre Mietkostenzuschussförderung für Arbeitsateliers in Köln aus. Die aktuelle Förderphase bezieht sich auf das laufende Jahr 2025 sowie auf die Jahre 2026 und 2027. Die Ausschreibung richtet sich an professionell arbeitende Künstler*innen, denen ein gültiger Mietvertrag für einen Atelierraum in Köln vorliegt. Mieter*innen eines städtischen Ateliers oder eines Ateliers mit städtischem Belegrecht haben keinen Anspruch auf einen Mietkostenzuschuss. Künstler*innen in Atelier-Gemeinschaften können sich als Einzelperson bewerben. Der Förderzeitraum beginnt rückwirkend mit dem Monat der Anmietung im Jahr 2025, frühestens zum 1. Januar 2025. Eine Förderung für die Jahre 2026 und 2027 steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung und läuft bis maximal 31. Dezember 2027.

Der Mietkostenzuschuss kann gewährt werden, wenn die Kaltmiete für das Atelier 8 bis 16 Euro pro Quadratmeter beträgt. Bei einer Zusage beläuft sich der städtische Zuschuss auf 25 Prozent der monatlichen Kaltmiete, bis zu 175 Euro.

Die Anträge sind von Künstler*innen jeweils einzeln und in digitaler Form an die E-Mail-Adresse der Atelierverwaltung der Stadt Köln zu richten.

Atelierverwaltung

Einsendeschluss für die Bewerbungen ist Donnerstag, 9. Oktober 2025.

Künstler*innen erhalten Auskünfte beim Kulturraummanagement der Stadt Köln, telefonisch unter 0221 / 221-23843 oder 0221 / 221-23466 beziehungsweise per E-Mail an die Atelierverwaltung der Stadt Köln.

Atelierverwaltung

Weitere Informationen und Einzelheiten zur Bewerbung

(Text:Stadt Köln/PI/Sabine Wotzlaw)