
Andreas Arnemann, Leiter des Institutes für Gewaltprävention, Stress-, Krisen-und Bedrohungsmanagement (I-GSK GmbH) informiert:
Aggression und in der Folge Gewalt sind in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung wichtige Themen, die weitreichende Folgen für alle beteiligten Personen haben. Aggressionen, Misshandlungen und Gewalt gegenüber Pflegenden in Krankenhäusern sind ein Aspekt, welcher nicht gerne offen kommuniziert wird und immer noch häufig tabuisiert ist. Die Ursachen für Gewalt in Krankenhäusern sind vielfältig. Sie reichen von Stress und Frustration der Patienten über psychische Erkrankungen bis hin zu strukturellen Problemen wie Personalmangel und Überlastung des Gesundheitspersonals
Die häufigsten Formen der Gewalt sind verbale Beschimpfungen, Bedrohungen und körperliche Angriffe wie Schlagen oder Kratzen.
Gewalt in der Pflege: besondere Relevanz
Phänomene wie Aggression und Gewalt sind im Alltag von Menschen in unterschiedlichen Dimensionen präsent, auch dann, wenn sie nicht bewusst als solche wahrgenommen werden. Gewalt am Arbeitsplatz und besonders Gewalt gegenüber anderen Menschen gewinnt an Bedeutung. Je mehr Raum dieses Thema in der beruflichen und öffentlichen Wahrnehmung bekommt, umso mehr befassen sich die Verantwortlichen in den relevanten Bereichen der Gesundheitsversorgung damit. Aggression und Gewalt tragen auch wesentlich dazu bei, dass die Arbeit in den Gesundheitsberufen, als schwierig und sehr belastend erlebt wird. Sie wirken sich nicht nur auf die Beziehung zwischen Mitarbeitenden und Patienten aus, sondern haben auch Auswirkungen auf die Beziehung der Mitarbeitenden zu ihrer eigenen Einrichtung. Eine sichere Arbeitsumgebung gilt als Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige und sichere Patientenversorgung. In Deutschland gibt es gesetzliche Bestimmungen, welche alle Arbeitgeber verpflichten, einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten und garantiert damit das Ziel, den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Auch wenn sich gewalttätige Übergriffe nicht immer erkennen und vermeiden lassen, führen gezielte präventive Maßnahmen nachweislich zu einer Reduzierung dieser Phänomene.
Die Folgen für die betroffenen Mitarbeiter sind gravierend. Neben körperlichen Verletzungen leiden viele unter psychischen Belastungen wie Angst, Stress und posttraumatischen Belastungsstörungen. Diese Belastungen können zu einer verminderten Arbeitszufriedenheit und einer erhöhten Krankheitsrate führen.
Erkenntnisse zu Gewalt in Pflegeberufen:
Häufigkeit: Laut einer Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) haben 79,5 % der Pflegekräfte in den letzten zwölf Monaten Gewalt erlebt. Davon berichteten 94 % über verbale und 70 % über körperliche Gewalt.
Betroffene Bereiche: Aggressive Übergriffe kommen am häufigsten in Krankenhäusern und in Wohnbereichen der Behindertenhilfe vor. Besonders gefährdet sind Beschäftigte mit direktem Patientenkontakt.
Folgen: Die Betroffenen reagieren oft mit Ärger, Hilflosigkeit oder Enttäuschung. Ein Drittel der Beschäftigten fühlt sich durch die Übergriffe stark belastet.
Die rechtliche Lage in Bezug auf Gewalt in Krankenhäusern ist klar geregelt und umfasst mehrere Aspekte:
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Diese Fürsorgepflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet werden.
Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ergänzt die Fürsorgepflicht und verlangt von Arbeitgebern, Maßnahmen zu ergreifen, um einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dies schließt auch den Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz ein.
Bedrohungsmanagement (ILO 190)
Das 2019 von der Internationalen Arbeitskonferenz (ILO) verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 h auch von Deutschland ratifiziert. Damit ist es nach den Bestimmungen des Übereinkommens etwa zwölf Monate später am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Ziel des Übereinkommens ist es, die rechtliche Grundlage für eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung zu schaffen. Bisher habe kein internationales Instrument existiert, das umfassend davor schützt.
Zudem soll mit dem Übereinkommen als ein internationaler Mindeststandard eine Regelungslücke geschlossen werden. Das Übereinkommen schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie andere Personen in der Arbeitswelt vor Gewalt und Belästigung. Ebenso geschützt sind natürliche Personen, die die Befugnisse, Pflichten oder Verantwortlichkeiten einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers ausüben. Verantwortlich für den Schutz sind neben dem Staat, durch arbeitsrechtliche, strafrechtliche oder polizeiliche Maßnahmen, auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Strafrechtliche Konsequenzen
Gewalttaten gegen Krankenhauspersonal können strafrechtlich verfolgt werden. Körperliche Angriffe, Bedrohungen und andere Formen der Gewalt können als Straftaten wie Körperverletzung, Nötigung oder Beleidigung geahndet werden.
Betriebsvereinbarungen
Viele Krankenhäuser haben Betriebsvereinbarungen, die spezifische Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter vor Gewalt festlegen. Diese Vereinbarungen können Deeskalationstrainings, Notfallpläne und Unterstützung für betroffene Mitarbeiter umfassen.
Meldesysteme und Dokumentation
Krankenhäuser sind oft verpflichtet, Gewaltvorfälle zu dokumentieren und an die zuständigen Behörden zu melden. Dies hilft nicht nur bei der strafrechtlichen Verfolgung, sondern auch bei der Entwicklung präventiver Maßnahmen.
Präventionsmaßnahmen
Neben den rechtlichen Vorgaben setzen viele Krankenhäuser auf präventive Maßnahmen wie Schulungen und Sensibilisierungsprogramme, um das Personal auf den Umgang mit Gewalt vorzubereiten und das Risiko von Übergriffen zu minimieren.
Fazit
Gewalt in Krankenhäusern ist ein komplexes Problem, das umfassende Maßnahmen zur Prävention und Unterstützung der betroffenen Mitarbeiter erfordert. Durch gezielte Schulungen und eine offene Kommunikation kann das Risiko von Gewaltübergriffen reduziert werden.
Weitere Information siehe https://i-gsk.de/
(Text: Andreas Arnemann, Leiter des Institutes für Gewaltprävention, Stress-, Krisen-und Bedrohungsmanagement (I-GSK GmbH))
Frühlingswanderung der Philippus-Gemeinde in Kürten-Bechen im Bergischen Land
AktuellesFrühlingswanderung der Philippus-Gemeinde in Kürten-Bechen im Bergischen Land
am 05.04.2025
Treffpunkt ist die Evangelische Philippus-Kirche Köln-Raderthal, Albert-Schweitzer-Straße 3-5, 50968 Köln um 9:00 Uhr.
Nach dem Treffen an der Kirche fahren wir nach Kürten – Bechen. Am Kreisverkehr mit dem Parkplatz am „Esels-Denkmal“ (rechts der Kirche) beginnen wir die Wanderung.
Die Wanderzeit beträgt etwa 3 Stunden (ca. 9 km), wobei auch ein paar Steigungen zu bewältigen sind. Die Mitnahme einer „Brotzeit“ sowie eines Getränks für unterwegs ist empfehlenswert. Als Abschluss ist auch dieses Mal wieder eine gemeinsame Einkehr geplant.
Für die Anmeldung zur abschließenden Einkehr in einer Gaststätte bitten wir freundlich um
Anmeldung. Günter Zernikow, TEL 02233 7138962 / 0151 645 829 33, Mail: nc-zernikgu@netcologne.de
Kita-Trödel im Elfenland
AktuellesGewalt in Krankenhäusern
AktuellesAndreas Arnemann, Leiter des Institutes für Gewaltprävention, Stress-, Krisen-und Bedrohungsmanagement (I-GSK GmbH) informiert:
Aggression und in der Folge Gewalt sind in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung wichtige Themen, die weitreichende Folgen für alle beteiligten Personen haben. Aggressionen, Misshandlungen und Gewalt gegenüber Pflegenden in Krankenhäusern sind ein Aspekt, welcher nicht gerne offen kommuniziert wird und immer noch häufig tabuisiert ist. Die Ursachen für Gewalt in Krankenhäusern sind vielfältig. Sie reichen von Stress und Frustration der Patienten über psychische Erkrankungen bis hin zu strukturellen Problemen wie Personalmangel und Überlastung des Gesundheitspersonals
Die häufigsten Formen der Gewalt sind verbale Beschimpfungen, Bedrohungen und körperliche Angriffe wie Schlagen oder Kratzen.
Gewalt in der Pflege: besondere Relevanz
Phänomene wie Aggression und Gewalt sind im Alltag von Menschen in unterschiedlichen Dimensionen präsent, auch dann, wenn sie nicht bewusst als solche wahrgenommen werden. Gewalt am Arbeitsplatz und besonders Gewalt gegenüber anderen Menschen gewinnt an Bedeutung. Je mehr Raum dieses Thema in der beruflichen und öffentlichen Wahrnehmung bekommt, umso mehr befassen sich die Verantwortlichen in den relevanten Bereichen der Gesundheitsversorgung damit. Aggression und Gewalt tragen auch wesentlich dazu bei, dass die Arbeit in den Gesundheitsberufen, als schwierig und sehr belastend erlebt wird. Sie wirken sich nicht nur auf die Beziehung zwischen Mitarbeitenden und Patienten aus, sondern haben auch Auswirkungen auf die Beziehung der Mitarbeitenden zu ihrer eigenen Einrichtung. Eine sichere Arbeitsumgebung gilt als Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige und sichere Patientenversorgung. In Deutschland gibt es gesetzliche Bestimmungen, welche alle Arbeitgeber verpflichten, einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten und garantiert damit das Ziel, den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Auch wenn sich gewalttätige Übergriffe nicht immer erkennen und vermeiden lassen, führen gezielte präventive Maßnahmen nachweislich zu einer Reduzierung dieser Phänomene.
Die Folgen für die betroffenen Mitarbeiter sind gravierend. Neben körperlichen Verletzungen leiden viele unter psychischen Belastungen wie Angst, Stress und posttraumatischen Belastungsstörungen. Diese Belastungen können zu einer verminderten Arbeitszufriedenheit und einer erhöhten Krankheitsrate führen.
Erkenntnisse zu Gewalt in Pflegeberufen:
Häufigkeit: Laut einer Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) haben 79,5 % der Pflegekräfte in den letzten zwölf Monaten Gewalt erlebt. Davon berichteten 94 % über verbale und 70 % über körperliche Gewalt.
Betroffene Bereiche: Aggressive Übergriffe kommen am häufigsten in Krankenhäusern und in Wohnbereichen der Behindertenhilfe vor. Besonders gefährdet sind Beschäftigte mit direktem Patientenkontakt.
Folgen: Die Betroffenen reagieren oft mit Ärger, Hilflosigkeit oder Enttäuschung. Ein Drittel der Beschäftigten fühlt sich durch die Übergriffe stark belastet.
Die rechtliche Lage in Bezug auf Gewalt in Krankenhäusern ist klar geregelt und umfasst mehrere Aspekte:
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Diese Fürsorgepflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet werden.
Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ergänzt die Fürsorgepflicht und verlangt von Arbeitgebern, Maßnahmen zu ergreifen, um einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dies schließt auch den Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz ein.
Bedrohungsmanagement (ILO 190)
Das 2019 von der Internationalen Arbeitskonferenz (ILO) verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 h auch von Deutschland ratifiziert. Damit ist es nach den Bestimmungen des Übereinkommens etwa zwölf Monate später am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Ziel des Übereinkommens ist es, die rechtliche Grundlage für eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung zu schaffen. Bisher habe kein internationales Instrument existiert, das umfassend davor schützt.
Zudem soll mit dem Übereinkommen als ein internationaler Mindeststandard eine Regelungslücke geschlossen werden. Das Übereinkommen schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie andere Personen in der Arbeitswelt vor Gewalt und Belästigung. Ebenso geschützt sind natürliche Personen, die die Befugnisse, Pflichten oder Verantwortlichkeiten einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers ausüben. Verantwortlich für den Schutz sind neben dem Staat, durch arbeitsrechtliche, strafrechtliche oder polizeiliche Maßnahmen, auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Strafrechtliche Konsequenzen
Gewalttaten gegen Krankenhauspersonal können strafrechtlich verfolgt werden. Körperliche Angriffe, Bedrohungen und andere Formen der Gewalt können als Straftaten wie Körperverletzung, Nötigung oder Beleidigung geahndet werden.
Betriebsvereinbarungen
Viele Krankenhäuser haben Betriebsvereinbarungen, die spezifische Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter vor Gewalt festlegen. Diese Vereinbarungen können Deeskalationstrainings, Notfallpläne und Unterstützung für betroffene Mitarbeiter umfassen.
Meldesysteme und Dokumentation
Krankenhäuser sind oft verpflichtet, Gewaltvorfälle zu dokumentieren und an die zuständigen Behörden zu melden. Dies hilft nicht nur bei der strafrechtlichen Verfolgung, sondern auch bei der Entwicklung präventiver Maßnahmen.
Präventionsmaßnahmen
Neben den rechtlichen Vorgaben setzen viele Krankenhäuser auf präventive Maßnahmen wie Schulungen und Sensibilisierungsprogramme, um das Personal auf den Umgang mit Gewalt vorzubereiten und das Risiko von Übergriffen zu minimieren.
Fazit
Gewalt in Krankenhäusern ist ein komplexes Problem, das umfassende Maßnahmen zur Prävention und Unterstützung der betroffenen Mitarbeiter erfordert. Durch gezielte Schulungen und eine offene Kommunikation kann das Risiko von Gewaltübergriffen reduziert werden.
Weitere Information siehe https://i-gsk.de/
(Text: Andreas Arnemann, Leiter des Institutes für Gewaltprävention, Stress-, Krisen-und Bedrohungsmanagement (I-GSK GmbH))
Dagmar Assenmacher sagt Adieu
AktuellesWas eine schöne Verabschiedung. Dagmar Assenmacher war fast 42 Jahre aus Berufung die Ansprechpartnerin für die Bewohner und Ehrenamtlerin des Matthias-Pullem-Hauses in Sürth, auch sozialer Dienst des Hauses genannt. Sie war die Seele und die Lösung für viele Dinge, die den Menschen auf dem Herzen lagen. So war nicht nur sie sichtbar an ihrem letzten Arbeitstag berührt, sondern auch viele Mitarbeiter und Bewohner. Bei ihrer Abschiedsfeier waren viele richtig traurig, denn sie war mehr als eine Mitarbeiterin, die das Haus verließ. In vielen Ansprachen wurde ihre besondere Art und ihre Liebherzigkeit immer wieder hervorgehoben. Bei Kaffee und Kuchen wurde dann ein Film aus wunderschönen Fotos ihres Lebens im Altenheim gezeigt und vielen Anwesenden gingen die Erinnerungen nah und zauberten doch auch so manches Lächeln in die Gesichter. Es war ein richtiges Wechselbad der Gefühle. Als sie dann, wie jahrzehntelang üblich, das letzte Lied sang, nur dieses Mal mit eigenem Text, liefen bei vielen Tränen, denn jeder wusste, jetzt war ihre Zeit vorbei und es bleibt nur die Dankbarkeit.
Flohmarkt Köln Süd
AktuellesFlohmarkt der EMAnuel-Schule
AktuellesNäh- und Handarbeitstreff Rodenkirchen
AktuellesEin Tag wie Gold – Die zarteste Versuchung, seit es Männerchöre gibt!
AktuellesDer stilvolle Auftritt in Frack und Zylinder weckt unweigerlich Erinnerungen an die Comedian Harmonists. Doch das Repertoire und die Texte sind alles andere als nostalgisch: Von Klassik über Pop bis hin zu Jazz und Schlager ist alles vertreten. Jeder einzelne Titel wird speziell für Eufonia arrangiert. Besonders bekannt sind die Eufonisten für ihre einzigartigen Bearbeitungen von Opern-, Musical- und Filmmelodien. Insgesamt erwartet das Publikum eine Musikshow voller Überraschungen. Der Sound ist samtig, wobei auch die leisen Töne nicht zu kurz kommen, und der rote Faden des Programms ist zeitgemäß und bietet beste Unterhaltung mit kabarettistischen Akzenten. Die Eufonisten nehmen sich selbst nicht zu ernst und würzen ihre Darbietung mit einer ordentlichen Portion augenzwinkernder Ironie – ganz im Stil ihrer großen Vorbilder aus den 1920er Jahren. In diesem Jahr entführt sie Eufonia in die Welt der großen Samstagabendshows und der gepflegten Abendunterhaltung. Sie sind der Meinung, es ist spitze, wenn Eros Ramazzotti und Claudio Monteverdi mit dem Herzblatt-Hubschrauber nach Chile fliegen? Dann kommen Sie, wenn Musik Trumpf ist. Samstag den 5.4, um 20 Uhr und Sonntag den 6.4. um 18 Uhr stehen sie auf der Bühne der Remigius Kirche in Sürth, 18 € kosten die Karten und sind in der Buchhandlung Falderstraße, und bei Lotto Sürth, Sürther Hauptstr. 191zu bekommen.
Die Sinkkästen („Gullys“) werden in Rondorf gereinigt
AktuellesStEB Köln informiert: In den Kalenderwochen 14 und 15 reinigen die StEB Köln die Sinkkästen („Gullys“) in folgenden Stadtteilen: Altstadt-Süd, Fühlingen, Mülheim, Poll, Rondorf und Vogelsang. Darüber hinaus finden Reinigungsarbeiten in folgenden Straßen statt: Innere Kanalstraße, Östliche Zubringerstraße, Rheinufertunnel und Ringe linksrheinisch. Außerdem werden vom 13. bis zum 16. April die Sinkkästen auf der Zoobrücke gereinigt. Diese Arbeiten finden nachts im Zeitraum zwischen 20 und 6.45 Uhr statt.
Während des Einsatzes der Reinigungsfahrzeuge kann es zu kurzzeitigen Verkehrseinschränkungen kommen. Die StEB Köln bitten hierfür um Verständnis und rufen die Bürger*innen dazu auf, in diesem Zeitraum möglichst nicht auf bzw. über den Gullydeckeln zu parken.
Mit dieser Maßnahme stellen die StEB Köln die Funktionstüchtigkeit der Straßenentwässerung und den Schutz der Bevölkerung, der Umwelt und der Gebäude sicher. Die Reinigung der insgesamt rund 101.700 Sinkkästen im Kölner Stadtgebiet erfolgt entsprechend der Anforderungen, die sich aus unterschiedlichen Einflussfaktoren ergeben, kontinuierlich über das gesamte Jahr verteilt. Unterteilt wird nach Stadtteilen, Straßen und Schwerpunkten. Hinzu kommen kurzfristige Einsätze zur Störungsbeseitigung. Aktuelle Informationen sind auch immer unter folgendem Link zu finden: https://steb-koeln.de/gully.
Frühjahrsempfang der Dorfgemeinschaft Rondorf-Hochkirchen-Höningen e.V.
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