Der Anfang des Jahres 2025 wird gekennzeichnet sein durch die vorzeitige Wahl eines neuen Bundestags am 23. Februar 2025. Wahlberechtigt sind hier alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Es ist eine Richtungswahl, die notwendig wurde, weil die Ampel sich wegen chronischer Uneinigkeit auflöste. Des-halb wird der Bundeskanzler am 16. Dezember 2024 die Vertrauensfrage nach Art. 68 GG stellen. Wegen seiner wahrscheinlich fehlenden Mehrheit wird diese negativ beschieden werden, sodass der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag binnen einundzwanzig Tagen auflösen wird, um den Weg für Neuwahlen zu freizumachen. Es ist eine wichtige Wahl, denn diese entscheidet, wie wir uns in der Welt präsentieren. Denn der Bundestag ist unser Gesetzgebungsorgan und kontrolliert die Regierungsarbeit. Auch entscheidet er über den Bundeshaushalt und u.a. den Einsatz der Bundeswehr im Ausland.

Bundestagswahl – die großen nationalen Themen
Welche Richtung soll für das ganze Land gesetzt werden? Welchen Rahmen kann die Politik dafür schaffen, dass unsere Wirtschaft wieder in Schwung kommt? Wie können Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen werden? Wie kann der Fachkräftemangel gemindert werden? Können der Bürokratieabbau und die Digitalisierung deutlich schneller realisiert werden? Wie und in welcher Höhe werden die Steuergelder erhoben und verteilt? Wo kommt unsere Energie in Zukunft her? Müssen wir unsere Verteidigung und unsere innere Sicherheit stärken? Wie verfahren wir mit Migranten? Welchen Stellenwert soll der Klimaschutz einnehmen? Wie können die Sozialausgaben zielgerichteter eingesetzt werden? Was kommt finanziell auf den einzelnen Bürger zu und kann er dies überhaupt leisten? Gerade in diesen unsicheren Zeiten werden Entscheidungen getroffen, die auch Deine Zukunft stark beeinflussen. Es geht uns demnach alle an, wie wir den Weg in den nächsten Jahren festlegen.

Wählen ist gelebte Demokratie
Mit Deiner Stimme stärkst Du die Demokratie. Gerade in diesen Zeiten ist das ein besonders wichtiges Zeichen. Wenn Du wählst, bestimmst Du mit, wenn nicht, bestimmen andere über Dich. Du siehst schnell: Nicht wählen ist keine Option. Aber wen wähle ich? Dazu solltest Du Dich informieren. Es gibt Diskussionsveranstaltungen mit Vertretern der Partei-en, auch Infostände der Parteien werden nun wieder mehr, Zeitungen und Internetportale informieren ebenso – es gibt genug Möglichkeiten, man muss diese nur nutzen. Dann bildest Du Dir eine Meinung und wählst die Partei, die Deiner am nächsten kommt. Demokratie heißt Mehrheiten akzeptieren, solltest Du in der Minderheit sein, kannst Du Dich für Deine Meinung engagieren, etwa einer Partei beitreten, vielleicht überzeugst Du bis zum nächsten Mal genug Leute für Deine Richtung.

Das Team von der Stadtteilliebe appelliert an alle Leserinnen und Leser, geht bitte wählen und nehmt Euer Stimmrecht wahr. Die Demokratie lebt von Euch, durch Gleichgültigkeit wird sie schneller unterwandert als man das nur ahnen kann. Auch sehen wir die Stimmabgabe als Bürgerpflicht und sie sollte nicht verschenkt werden.

Auf unserer Internetseite finden Sie viele Pressetexte zu den einzelnen Parteien hier unter Aktuelles.

🎉 Fastelovend für die Pänz! 🎭

Ihr sucht eine tolle Karnevalsveranstaltung für eure Kids? Dann kommt zur Weiberfastnacht Pänz-Party! 🥳

📅 Datum: 27.02.25
⏰ Zeit: 12:00 – 15:00 Uhr
📍 Ort: Brauhaus am Kloster, Brühler Str. 108

✨ Highlights für die Kleinen (5–12 Jahre):
🎈 Luftballonkünstler Markus zaubert coole Kreationen!
🎉 Eine bunte Party mit viel Spaß, Musik und Karnevalsstimmung!

💌 Eintritt: FREI!
🔔 Anmeldung bis zum 10.02.2025 unter:
📧 kontakt@fründe-vum-kb.koeln

Lasst eure Kinder den Karneval so richtig genießen! Gemeinsam feiern wir Fastelovend, denn: “Wenn mer dräum, widder blöhe!” 🌼❤️

Kommt vorbei – wir freuen uns auf euch! 🎊 Euer Brauhaus am Kloster

Karneval ist die Zeit des ausgelassenen Feierns und der farbenfrohen Kostüme, des Schunkeln und Bützens. Es ist die Zeit des engen Körperkontaktes. Es ist aber auch die Zeit, in der Krankheiten übertragen werden und nach den dollen Tagen, die Genesungszeit kommt. Jahr für Jahr, ist es dasselbe und viele fangen sich eine krankhafte Erinnerung an diese Zeit ein. Vorneweg, natürlich die Erkältung und die Blasenentzündung, die oft ausgelöst wird durch eine falsche Kleidung. Raus, rein, warm, kalt, an Karneval ganz normal und da hilft nur der Zwiebel-Look und beim Straßenkarneval ein Blick auf die Wetter-App. Grippe und Corona treffen auf Karneval. Das ist natürlich auch möglich und stellt eine große Gefahr z.B. im Sitzungs- bzw. Kneipen-Karneval dar, denn wo viele Menschen auf engem Raum ausgelassen feiern, haben Krankheitserreger ein leichtes Spiel. Die Tröpfcheninfektionen werden meist beim Niesen, Husten oder Sprechen übertragen. Beim Teilen von Gläsern oder durchs Küssen kommt noch ein Risiko dazu – der Lippenherpes, das ist die häufigste Hautkrankheit und der Virus bleibt danach auf Lebenszeit im Körper. Magen-Darm bis Influenza kann man sich natürlich auch holen, darum achten Sie bitte darauf, dass Ihr Immunsystem gestärkt ist. Viele Mediziner, Heilpraktiker und Apotheken sind jetzt darauf vorbereitet, gesundheitlichen Beschwerden vorzubeugen. Auch sollten Sie allergische Reaktionen durch Schminke austesten, denn es ist nicht selten, dass die Haut reagiert. Wer vorsorgt, hat bestimmt eine tolle Session und muss später nicht das Bett hüten.

KultCrossing bietet ab sofort wieder das KultAbo für KultKids für die Zielgruppe der alleinerziehenden Eltern und ihrer Kinder, Altersstufe 10-14+, an. Kindern und Jugendlichen werden 5 Veranstaltungen von Dezember bis März mit einem abwechslungsreichen und bezahlbaren Programm angeboten. Kulturelle Orte und Spielstätten in Köln lernen sie so kennen. Neben einer Lesung, Konzert- und Theaterbesuchen gehört traditionell auch die Familije-Sitzung der Kölnischen KG zu der Veranstaltungsreihe. Alle Informationen dazu findet man unter www.kultcrossing.de.

Immer mehr Taschendiebstähle – sei achtsam
In den letzten Monaten sind immer mehr Langfinger unterwegs. Auf dem Markt, beim Dis-counter, in Bus und Bahn und ganz besonders dort, wo viele Menschen zusammenkom-men und Gedränge herrscht, finden Taschendiebe ihre Opfer. Leider sind Senioren und körperlich Eingeschränkte kein Hinderungsgrund mehr, sondern eine bewusst ausgesuchte Personengruppe. Gerade abgelenkte und arglose Personen werden oft ausgespäht und bestohlen. So war es in den letzten Monaten auffällig, dass gerade im Handel ältere Per-sonen beklaut wurden. Sie betrachten oft sehr intensiv die Waren in den Auslagen und merken oft nicht, wie die Langfinger den Weg in die Tasche suchen. Auch in Umkleidekabi-nen sind Kunden beliebte Opfer, denn Taschendiebe sind oft professionelle, international agierende Täter. Schon ein kleiner unaufmerksamer Augenblick reicht und das Handy oder die Geldbörse sind weg. Darum sei achtsam! Taschendiebe lieben unruhige Einkaufssitua-tionen, hektisches Markttreiben und volle, dichtgedrängte Menschengruppen auf Straßen-festen. Überall da, wo viele Menschen sind, kann ein Dieb dieser Art lauern. Darum raten wir, tragen Sie keine Wertsachen und Dokumente mit sich in der Handtasche! Wenn es einmal sein muss, verteilen Sie die Dinge in verschlossenen Innentaschen Ihrer Oberbe-kleidung. Empfehlenswert sind auch Brustbeutel, Gürteltaschen und Bauchtaschen unter dem Pullover. Verschlossene Taschen sollten selbstverständlich sein, und eine Geldbörse gehört in die Hand und nicht in die Jackentasche.

Andreas Arnemann, Leiter des Institutes für Gewaltprävention, Stress-, Krisen-und Bedrohungsmanagement (I-GSK GmbH) informiert:

Aggression und in der Folge Gewalt sind in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung wichtige Themen, die weitreichende Folgen für alle beteiligten Personen haben. Aggressionen, Misshandlungen und Gewalt gegenüber Pflegenden in Krankenhäusern sind ein Aspekt, welcher nicht gerne offen kommuniziert wird und immer noch häufig tabuisiert ist. Die Ursachen für Gewalt in Krankenhäusern sind vielfältig. Sie reichen von Stress und Frustration der Patienten über psychische Erkrankungen bis hin zu strukturellen Problemen wie Personalmangel und Überlastung des Gesundheitspersonals

Die häufigsten Formen der Gewalt sind verbale Beschimpfungen, Bedrohungen und körperliche Angriffe wie Schlagen oder Kratzen.

Gewalt in der Pflege: besondere Relevanz

Phänomene wie Aggression und Gewalt sind im Alltag von Menschen in unterschiedlichen Dimensionen präsent, auch dann, wenn sie nicht bewusst als solche wahrgenommen werden. Gewalt am Arbeitsplatz und besonders Gewalt gegenüber anderen Menschen gewinnt an Bedeutung. Je mehr Raum dieses Thema in der beruflichen und öffentlichen Wahrnehmung bekommt, umso mehr befassen sich die Verantwortlichen in den relevanten Bereichen der Gesundheitsversorgung damit. Aggression und Gewalt tragen auch wesentlich dazu bei, dass die Arbeit in den Gesundheitsberufen, als schwierig und sehr belastend erlebt wird. Sie wirken sich nicht nur auf die Beziehung zwischen Mitarbeitenden und Patienten aus, sondern haben auch Auswirkungen auf die Beziehung der Mitarbeitenden zu ihrer eigenen Einrichtung. Eine sichere Arbeitsumgebung gilt als Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige und sichere Patientenversorgung. In Deutschland gibt es gesetzliche Bestimmungen, welche alle Arbeitgeber verpflichten, einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten und garantiert damit das Ziel, den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Auch wenn sich gewalttätige Übergriffe nicht immer erkennen und vermeiden lassen, führen gezielte präventive Maßnahmen nachweislich zu einer Reduzierung dieser Phänomene.

Die Folgen für die betroffenen Mitarbeiter sind gravierend. Neben körperlichen Verletzungen leiden viele unter psychischen Belastungen wie Angst, Stress und posttraumatischen Belastungsstörungen. Diese Belastungen können zu einer verminderten Arbeitszufriedenheit und einer erhöhten Krankheitsrate führen.

Erkenntnisse zu Gewalt in Pflegeberufen:

Häufigkeit: Laut einer Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) haben 79,5 % der Pflegekräfte in den letzten zwölf Monaten Gewalt erlebt. Davon berichteten 94 % über verbale und 70 % über körperliche Gewalt.

Betroffene Bereiche: Aggressive Übergriffe kommen am häufigsten in Krankenhäusern und in Wohnbereichen der Behindertenhilfe vor. Besonders gefährdet sind Beschäftigte mit direktem Patientenkontakt.

Folgen: Die Betroffenen reagieren oft mit Ärger, Hilflosigkeit oder Enttäuschung. Ein Drittel der Beschäftigten fühlt sich durch die Übergriffe stark belastet.

Die rechtliche Lage in Bezug auf Gewalt in Krankenhäusern ist klar geregelt und umfasst mehrere Aspekte:

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Diese Fürsorgepflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet werden.

Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ergänzt die Fürsorgepflicht und verlangt von Arbeitgebern, Maßnahmen zu ergreifen, um einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dies schließt auch den Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz ein.

Bedrohungsmanagement (ILO 190)

Das 2019 von der Internationalen Arbeitskonferenz (ILO) verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 h auch von Deutschland ratifiziert. Damit ist es nach den Bestimmungen des Übereinkommens etwa zwölf Monate später am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Ziel des Übereinkommens ist es, die rechtliche Grundlage für eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung zu schaffen. Bisher habe kein internationales Instrument existiert, das umfassend davor schützt.
Zudem soll mit dem Übereinkommen als ein internationaler Mindeststandard eine Regelungslücke geschlossen werden. Das Übereinkommen schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie andere Personen in der Arbeitswelt vor Gewalt und Belästigung. Ebenso geschützt sind natürliche Personen, die die Befugnisse, Pflichten oder Verantwortlichkeiten einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers ausüben. Verantwortlich für den Schutz sind neben dem Staat, durch arbeitsrechtliche, strafrechtliche oder polizeiliche Maßnahmen, auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Strafrechtliche Konsequenzen

Gewalttaten gegen Krankenhauspersonal können strafrechtlich verfolgt werden. Körperliche Angriffe, Bedrohungen und andere Formen der Gewalt können als Straftaten wie Körperverletzung, Nötigung oder Beleidigung geahndet werden.

Betriebsvereinbarungen

Viele Krankenhäuser haben Betriebsvereinbarungen, die spezifische Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter vor Gewalt festlegen. Diese Vereinbarungen können Deeskalationstrainings, Notfallpläne und Unterstützung für betroffene Mitarbeiter umfassen.

Meldesysteme und Dokumentation

Krankenhäuser sind oft verpflichtet, Gewaltvorfälle zu dokumentieren und an die zuständigen Behörden zu melden. Dies hilft nicht nur bei der strafrechtlichen Verfolgung, sondern auch bei der Entwicklung präventiver Maßnahmen.

Präventionsmaßnahmen

Neben den rechtlichen Vorgaben setzen viele Krankenhäuser auf präventive Maßnahmen wie Schulungen und Sensibilisierungsprogramme, um das Personal auf den Umgang mit Gewalt vorzubereiten und das Risiko von Übergriffen zu minimieren.

Fazit
Gewalt in Krankenhäusern ist ein komplexes Problem, das umfassende Maßnahmen zur Prävention und Unterstützung der betroffenen Mitarbeiter erfordert. Durch gezielte Schulungen und eine offene Kommunikation kann das Risiko von Gewaltübergriffen reduziert werden.
Weitere Information siehe https://i-gsk.de/
(Text: Andreas Arnemann, Leiter des Institutes für Gewaltprävention, Stress-, Krisen-und Bedrohungsmanagement (I-GSK GmbH))