Brillen spenden – Sehen schenken.
In Deutschland ist es ein normaler Alltagsgegenstand in vielen Ländern ein Luxusgut: Eine Brille. In den Dörfern des Entwicklungsland Sri Lanka bräuchten viele Menschen eine Brille, können sie sich aber nicht leisten. Die eingeschränkte Sehfähigkeit heißt für sie oft eine verminderte Lebensqualität, häufig Ausschluss vom Arbeitsleben und der selbstständigen Mobilität. Wir wollen diesem Schicksal entgegenwirken und sammeln jegliche Art von Sonnenschutz, Sehunterstützung, Fertigbrillen, Lesebrillen, Optiker-Brillen und Brillengestellen. Was bei uns oft jahrelang in der Schublade schlummert, kann für die Menschen dort nämlich ein großer Segen sein. Im Februar möchten wir dann einem Karnevalisten und lang-jährigem Gastronomen aus Köln, der zurück in seine Heimat gegangen ist, diese senden, um Menschen dort Sicht für Augen und Seele zu geben. Unsere Sammelstellen sind der Mallorca-Laden in Rodenkirchen, das Büro der Bürgervereinigung in Zollstock, und das Lifetimehaus in Rondorf.
112 – diese kostenlose Notrufnummer, die in ganz Europa gilt, rettet buchstäblich Leben. Im Notfall zählt jede Sekunde, weshalb man nicht zögern sollte, die 112 zu wählen, wenn jemand in Gefahr ist! Über die W-Fragen muss man sich keine Sorgen machen; die geschulten Mitarbeiter der Leitstellen stellen alle notwendigen Fragen und lassen den Anrufer nicht allein. Je nach Standort und Endgerät kann die Leitstelle zudem die Position des Anrufers ermitteln. Die Notrufnummer ist in Deutschland übrigens erst seit den 1970er Jahren verfügbar. Seit 1998 sind die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Nutzer von Festnetz- und Mobiltelefonen die 112 gebührenfrei anrufen können. Darüber hinaus sind die Telekommunikationsanbieter seit 2003 dazu verpflichtet, den Rettungsdiensten Informationen über den Standort des Anrufers bereitzustellen, um eine schnelle Auffindung von Unfallopfern zu gewährleisten

Die Lebensmittelausgabe „Aktion Brotkorb“ für die Stadtteile Meschenich, Rondorf, Immendorf und Godorf befindet sich am Kölnberg in Köln-Meschenich im Haus An der Fuhr 5.
Es ist immer mittwochs von 14 bis 15 Uhr geöffnet. Für Senioren ab 70 Jahren ist eine separate Warteschlange eingerichtet.
Zum Hintergrund:
Zurzeit werden wöchentlich rund 140 Haushalte mit Lebensmittel versorgt, welche von der Kölner Tafel kommt. Weiterhin wird diese Ausgabe regelmäßig mit Lebensmittel von ansässigen Supermärkten, Bäckereien, Bauern und Einzelpersonen unterstützt.
Als Nachweis der Bedürftigkeit werden die Kunden gebeten entsprechenden Nachweis vorzulegen, wie z.B. KölnPass, Leistungsbescheid oder Ähnliches.

Weihnachtsmärkte vorbei aber ihr habt Lust auf einen leckeren Glühwein?
Ein funkelnder Start ins neue Jahr erwartet euch in Zollstock!
📅 Datum: Donnerstag, 9. Januar 2025
⏰ Uhrzeit: 16:00 bis 22:00 Uhr
📍 Ort: Marktplatz Zollstock
Erlebt mit uns einen unvergesslichen Abend voller Magie und Geselligkeit. Freut euch auf:
🍷 Köstlichen Glühwein: Wärmt euch die Hände und die Herzen mit unserem heißen Lieblingsgetränk.
🍴 Vielfältige Foodstände: Lasst euch von kulinarischen Leckereien verwöhnen – es ist für jeden Geschmack etwas dabei!
Seid dabei und startet gemeinsam mit eurer Familie, Freunden und Nachbarn in ein neues, hoffnungsvolles Jahr!
Wir freuen uns auf euch!
Euer Allgemeiner Zollstocker Bürgerverein

Andreas Arnemann, Leiter des Institutes für Gewaltprävention, Stress-, Krisen-und Bedrohungsmanagement (I-GSK GmbH) informiert:
Aggression und in der Folge Gewalt sind in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung wichtige Themen, die weitreichende Folgen für alle beteiligten Personen haben. Aggressionen, Misshandlungen und Gewalt gegenüber Pflegenden in Krankenhäusern sind ein Aspekt, welcher nicht gerne offen kommuniziert wird und immer noch häufig tabuisiert ist. Die Ursachen für Gewalt in Krankenhäusern sind vielfältig. Sie reichen von Stress und Frustration der Patienten über psychische Erkrankungen bis hin zu strukturellen Problemen wie Personalmangel und Überlastung des Gesundheitspersonals
Die häufigsten Formen der Gewalt sind verbale Beschimpfungen, Bedrohungen und körperliche Angriffe wie Schlagen oder Kratzen.
Gewalt in der Pflege: besondere Relevanz
Phänomene wie Aggression und Gewalt sind im Alltag von Menschen in unterschiedlichen Dimensionen präsent, auch dann, wenn sie nicht bewusst als solche wahrgenommen werden. Gewalt am Arbeitsplatz und besonders Gewalt gegenüber anderen Menschen gewinnt an Bedeutung. Je mehr Raum dieses Thema in der beruflichen und öffentlichen Wahrnehmung bekommt, umso mehr befassen sich die Verantwortlichen in den relevanten Bereichen der Gesundheitsversorgung damit. Aggression und Gewalt tragen auch wesentlich dazu bei, dass die Arbeit in den Gesundheitsberufen, als schwierig und sehr belastend erlebt wird. Sie wirken sich nicht nur auf die Beziehung zwischen Mitarbeitenden und Patienten aus, sondern haben auch Auswirkungen auf die Beziehung der Mitarbeitenden zu ihrer eigenen Einrichtung. Eine sichere Arbeitsumgebung gilt als Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige und sichere Patientenversorgung. In Deutschland gibt es gesetzliche Bestimmungen, welche alle Arbeitgeber verpflichten, einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten und garantiert damit das Ziel, den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Auch wenn sich gewalttätige Übergriffe nicht immer erkennen und vermeiden lassen, führen gezielte präventive Maßnahmen nachweislich zu einer Reduzierung dieser Phänomene.
Die Folgen für die betroffenen Mitarbeiter sind gravierend. Neben körperlichen Verletzungen leiden viele unter psychischen Belastungen wie Angst, Stress und posttraumatischen Belastungsstörungen. Diese Belastungen können zu einer verminderten Arbeitszufriedenheit und einer erhöhten Krankheitsrate führen.
Erkenntnisse zu Gewalt in Pflegeberufen:
Häufigkeit: Laut einer Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) haben 79,5 % der Pflegekräfte in den letzten zwölf Monaten Gewalt erlebt. Davon berichteten 94 % über verbale und 70 % über körperliche Gewalt.
Betroffene Bereiche: Aggressive Übergriffe kommen am häufigsten in Krankenhäusern und in Wohnbereichen der Behindertenhilfe vor. Besonders gefährdet sind Beschäftigte mit direktem Patientenkontakt.
Folgen: Die Betroffenen reagieren oft mit Ärger, Hilflosigkeit oder Enttäuschung. Ein Drittel der Beschäftigten fühlt sich durch die Übergriffe stark belastet.
Die rechtliche Lage in Bezug auf Gewalt in Krankenhäusern ist klar geregelt und umfasst mehrere Aspekte:
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Diese Fürsorgepflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet werden.
Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ergänzt die Fürsorgepflicht und verlangt von Arbeitgebern, Maßnahmen zu ergreifen, um einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dies schließt auch den Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz ein.
Bedrohungsmanagement (ILO 190)
Das 2019 von der Internationalen Arbeitskonferenz (ILO) verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 h auch von Deutschland ratifiziert. Damit ist es nach den Bestimmungen des Übereinkommens etwa zwölf Monate später am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Ziel des Übereinkommens ist es, die rechtliche Grundlage für eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung zu schaffen. Bisher habe kein internationales Instrument existiert, das umfassend davor schützt.
Zudem soll mit dem Übereinkommen als ein internationaler Mindeststandard eine Regelungslücke geschlossen werden. Das Übereinkommen schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie andere Personen in der Arbeitswelt vor Gewalt und Belästigung. Ebenso geschützt sind natürliche Personen, die die Befugnisse, Pflichten oder Verantwortlichkeiten einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers ausüben. Verantwortlich für den Schutz sind neben dem Staat, durch arbeitsrechtliche, strafrechtliche oder polizeiliche Maßnahmen, auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Strafrechtliche Konsequenzen
Gewalttaten gegen Krankenhauspersonal können strafrechtlich verfolgt werden. Körperliche Angriffe, Bedrohungen und andere Formen der Gewalt können als Straftaten wie Körperverletzung, Nötigung oder Beleidigung geahndet werden.
Betriebsvereinbarungen
Viele Krankenhäuser haben Betriebsvereinbarungen, die spezifische Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter vor Gewalt festlegen. Diese Vereinbarungen können Deeskalationstrainings, Notfallpläne und Unterstützung für betroffene Mitarbeiter umfassen.
Meldesysteme und Dokumentation
Krankenhäuser sind oft verpflichtet, Gewaltvorfälle zu dokumentieren und an die zuständigen Behörden zu melden. Dies hilft nicht nur bei der strafrechtlichen Verfolgung, sondern auch bei der Entwicklung präventiver Maßnahmen.
Präventionsmaßnahmen
Neben den rechtlichen Vorgaben setzen viele Krankenhäuser auf präventive Maßnahmen wie Schulungen und Sensibilisierungsprogramme, um das Personal auf den Umgang mit Gewalt vorzubereiten und das Risiko von Übergriffen zu minimieren.
Fazit
Gewalt in Krankenhäusern ist ein komplexes Problem, das umfassende Maßnahmen zur Prävention und Unterstützung der betroffenen Mitarbeiter erfordert. Durch gezielte Schulungen und eine offene Kommunikation kann das Risiko von Gewaltübergriffen reduziert werden.
Weitere Information siehe https://i-gsk.de/
(Text: Andreas Arnemann, Leiter des Institutes für Gewaltprävention, Stress-, Krisen-und Bedrohungsmanagement (I-GSK GmbH))
Kontakt
Kölner StadtteilLiebe
Ute Schmidt
Zum Keltershof 22
50999 Köln
Tel: 0178 – 20 40 50 6
Mail: mail@koelner-stadtteilliebe.de
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