Mein letzter Wille und der Vorteil einer gemeinnützigen Organisation

Der letzte Weg ist nicht immer leicht, doch gibt es auch viel Gutes, Hauptsache man tut es. So bedenken immer mehr Menschen gemeinnützige Organisationen nach dem Tod. Das ist zum Beispiel eine Alternative bei fehlenden Erben, wenn keine nahen Verwandten vorhanden sind. Auch hat das Einsetzen einer gemeinnützigen Organisation im Testament den Vorteil, dass der Nachlass steuerfrei bleibt, da diese von der Erbschaftssteuer befreit ist. Dadurch kommt der volle Nachlass dem guten Zweck zugute, statt an den Fiskus zu gehen. Das muss natürlich durch ein notarielles Testament festgelegt sein, für Rechtssicherheit und Transparenz, aber auch um den eigenen Willen eindeutig zu gewähren. Bei einer vollen Erbschaft entstehen so übrigens auch kaum Kosten, da kein Erbschein erstellt werden muss, da alles fest geregelt ist. Es ermöglicht zudem, über den Tod hinaus Gutes zu tun und zum Beispiel eine gemeinnützige Stiftung wie die Weißer Rheinbogen Stiftung 1zu1 zu unterstützen, welche sich humanitär für die Menschen in Rodenkirchen, Weiß und Sürth einsetzt. Dies ist dann eine sinnvolle Möglichkeit, wenn man möchte, dass sein Vermögen im Stadtgebiet bleibt. So ist es auch bei einer „Testamentsspende in Teilen“. Diese ermöglicht es, seine persönlichen Vorlieben und Werte, zum Beispiel im Sport oder für Kinder, auch nach dem Tod zu fördern. Meistens hinterlässt man da einen festen Geldbetrag oder einen konkreten Gegenstand (z. B. eine Immobilie) und kann Herzensdinge auch nach dem Tod sinnvoll unterstützen. Ein weiterer Vorteil: Die Organisation wird dadurch aber kein Teil der Erbengemeinschaft und haftet nicht für Schulden, sondern ist in allen Bereichen der Nutznießer. Bündelt die Weißer Rheinbogen Stiftung auch vieles vor Ort, gibt es natürlich gemeinnützige Organisationen in vielfacher Form. Das beginnt beim Kinderschutz, Menschen in Krisensituation, ältere Menschen und Pflegebedürftigen, Bildung und Naturschutz, aber auch bei Sportvereinen und Kulturförderung usw.

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