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Der Eine präsentiert, informiert und der Andere geht hin. Das ist das Ziel dieser Seite.
Hier finden Sie Events und Freizeittipps in vielfacher Art und Weise aus unseren schönen Stadtteilen. Von regelmäßig wiederholenden Veranstaltungen bis hin zu einmaligen Highlights.
Sie planen ein tolles Event, eine Veranstaltung oder ein Konzert, eine Lesung oder eine Ausstellung? Wir machen auf darauf aufmerksam! Sie möchten dass mehr Leute davon erfahren? Schickt uns Informationen Texte und Bilder darüber. Gerne präsentieren wir es hier….

Betriebliche Weihnachtsfeiern
AktuellesViele Unternehmen nutzen Anlässe wie eine Weihnachtsfeier, ein Firmenjubiläum oder einen gemeinsamen Ausflug, um ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Wertschätzung zu zeigen und das Gemeinschaftsgefühl zu stärken. Doch bei aller Freude über das Miteinander lohnt sich ein Blick auf die steuerlichen Rahmenbedingungen – denn richtig geplant, können Betriebsfeiern steuerlich begünstigt sein. Pro Jahr dürfen bis zu zwei Veranstaltungen als sogenannte Betriebsveranstaltungen stattfinden, bei denen ein steuerfreier Freibetrag von 110 € pro teilnehmender Person gilt. Innerhalb dieser Grenze bleiben sämtliche Aufwendungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei – darunter fallen neben Bewirtungskosten auch Raummiete, Eintrittskarten, Geschenke zum Fest, Fahrt- und Übernachtungskosten oder Unterhaltungsprogramme. Entscheidend ist dabei: Die Gesamtkosten der Feier müssen durch die tatsächlich anwesenden Personen geteilt werden – nicht durch die Zahl der eingeladenen Gäste. Auch ist zu beachten: Kommen z. B. Ehepartner mit, können diese nicht steuerlich begünstigt werden. Wer statt einer Feier lieber ein Geschenk überreichen möchte, muss andere Grenzen beachten. Für persönliche Anlässe wie Geburtstage oder Jubiläen gilt eine Freigrenze von 60 € inklusive Umsatzsteuer. Im Rahmen von regelmäßigen Zuwendungen – etwa Gutscheinen oder Sachleistungen – liegt die monatliche Freigrenze bei 50 €. Wird dieser Betrag überschritten, ist der gesamte Wert steuer- und beitragspflichtig. Alternativ entscheiden sich manche Firmen dafür, auf eine Feier zu verzichten und stattdessen eine Spende zu tätigen, etwa an eine gemeinnützige Organisation. Solche Spenden können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, vorausgesetzt, sie gehen an gemeinnützige Einrichtungen, politische Parteien, Wählervereinigungen oder anerkannte Stiftungen – eine offizielle Spendenquittung ist hier erforderlich. Wer Betriebsveranstaltungen steuerlich optimal gestalten möchte, sollte frühzeitig planen und im Zweifel den Steuerberater einbeziehen. Denn gut informierte Entscheidungen sparen nicht nur Geld, sondern stärken auch langfristig die Mitarbeiterbindung – und das ist letztlich unbezahlbar.
Silvester Hinger d´r Heck ….
AktuellesKomm lass uns spielen
AktuellesOb jung oder alt, Brettspiel-Fan oder Kartenspiel-König – Geselligkeit, Spaß und ein bisschen Denksport, beim wöchentlichen Spielenachmittag in der Villa AWO Köln-Rodenkirchen (Walther-Rathenau-Str. 9) sind vom Kind bis zum ältesten Senior alle herzlich willkommen! Immer montags von 13:30 bis 15:30 Uhr treffen sich Spielbegeisterte in jedem Alter in entspannter Atmosphäre in der Walther-Rathenau-Straße 9, um gemeinsam zu lachen, zu spielen und um Kontakte zu knüpfen. Egal ob Klassiker wie Memory, Mensch ärgere dich nicht, Mühle, Karten- oder Brettspiele – alles kann gespielt und mitgebracht werden. Der Spielenachmittag ist ideal für alle, die Gemeinschaft lieben und im gemütlichen Ambiente netten Menschen aus dem Stadtteil treffen wollen.