Zukünftige Hundehalter: Muss es ein Welpe sein?
Viele zukünftige Hundehalter stellen sich heute ganz bewusst die Frage, ob es wirklich immer ein Welpe sein muss. Denn ein Blick hinter die Zäune der Tierheime zeigen – dort warten unzählige Hunde sehnsüchtig auf eine zweite Chance. Hunde aus dem Tierheim sind oft wahre Schätze und wirklich besonders. Und zu jedem Tier gibt es viel zu sagen, denn sie sind dort gut charakterlich eingeschätzt, tierärztlich untersucht und genau analysiert. Auch bringen sie eines mit, das man nicht kaufen kann – Dankbarkeit und ein großes Herz. Wer sich für einen Hund aus „zweiter Hand“ entscheidet, schenkt nicht nur ein neues Zuhause, sondern gewinnt meist einen besonders treuen Begleiter. In Köln wird dieses Engagement sogar belohnt: Wer einen Hund aus einem Kölner Tierheim adoptiert, der mindestens acht Jahre alt ist, wird vollständig von der Hundesteuer befreit. Für jeden jüngeren Tierheimhund gilt immerhin eine Steuerbefreiung für die ersten zwei Jahre. Auch kann man eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer beantragen, für Assistenz- und Rettungshunde bzw. wenn man laufende Leistungen nach dem zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) erhält – etwa bei Hilfe zum Lebensunterhalt, bei Erwerbsminderung oder bei Grundsicherung im Alter. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld) haben hingegen keinen Anspruch. Weitere Infos und Ansprechpartner findet man auf der Internetseite der Stadt.


