Winterdienst ist Pflicht
Im Winter ist es besonders wichtig, Wege und Zugänge rund um die Immobilie schnee- und eisfrei zu halten. Eigentümer oder Mieter sind dazu verpflichtet, Gehwege, Zugänge zu Haustüren und andere genutzte Flächen zu räumen und bei Glätte zu streuen. Üblich sind die Räumzeiten werktags ab 7 Uhr, an Wochenenden ab 8 Uhr, mit Wiederholung bei erneutem Schneefall oder Glätte. Geeignet sind Sand, Splitt oder Granulat; Streusalz ist oft verboten. Schnee sollte zuerst beiseitegeschoben und dann gestreut werden. Wer seine Pflicht vernachlässigt, haftet bei Unfällen. Vermieter können die Aufgabe auf Mieter übertragen, müssen jedoch die Einhaltung sicherstellen. Auch während Urlaub oder Krankheit muss eine Vertretung organisiert werden, damit Wege jederzeit sicher bleiben.


