Wussten Sie das? Gesetzliche Regelungen zu Ostern 2026
Die Stadt Köln weist auf die besonderen Regelungen und Veranstaltungsverbote des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Land Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz) für die Tage vor Ostern hin.
An Gründonnerstag, 2. April 2026, ab 18 Uhr, sind alle öffentlichen Tanzveranstaltungen verboten.
An Karfreitag, 3. April, 0 Uhr, bis Karsamstag, 4. April 2026, 6 Uhr, sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen, sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen, Leistungsshows, Zirkusaufführungen, Volksfeste, tänzerische und artistische Darbietungen, der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen erfolgen. Unzulässig sind auch alle Unterhaltungsveranstaltungen (beispielsweise Stadtführungen mit unterhaltendem Charakter) einschließlich sämtlicher, auch klassischer Theater- und Musikaufführungen wie Opern, Operetten, Balletts, Musicals, Puppenspiele und ähnliche Unterhaltungsveranstaltungen. Ausnahmen gelten nur für Veranstaltungen, die religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters sind und dem besonderen Wesen dieses Feiertages entsprechen, dann aber erst nach der Hauptzeit des Gottesdienstes, also ab 11 Uhr.
Ebenfalls nicht erlaubt sind alle Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken, sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen – und zwar bis zum nächsten Tag, Karsamstag, 4. April 2026, 6 Uhr.
Darüber hinaus müssen an Karfreitag – wie an allen Sonn- und Feiertagen – auch Videotheken (mit Ausnahme von Automatenvideotheken), Autowaschanlagen und Waschsalons geschlossen bleiben. Ebenso dürfen nach Feiertagsgesetz an Karfreitag keine Wohnungsumzüge stattfinden. Nicht erlaubt ist auch der Betrieb von Fahrschulen und Mitfahrvermittlungen. Erlaubt sind Kunstausstellungen, Kunstführungen, Tierschauen und ähnliche Veranstaltungen, ebenso Arbeiten, die der Erholung dienen, etwa der Betrieb von Saunen, Bräunungs- und Fitnessstudios. Öffnen dürfen auch die Museen und der Zoo.
An Ostersonntag, 5. April, und Ostermontag, 6. April 2026, gelten die üblichen Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz NRW).
Die Gewerbeabteilung im Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln beantwortet Fragen unter der Telefonnummer 0221/221-29879. In dringenden Fällen und wenn damit keine erheblichen Beeinträchtigungen des Sonn- und Feiertagsschutzes verbunden sind, können Ausnahmen von den Verboten nur von der Bezirksregierung Köln gestattet werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind zu richten an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 21, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln.
(Text:Stadt Köln/PI/Robert Baumanns)
Reparieren statt wegwerfen in Raderthal
AktuellesKölner VHS veröffentlicht neues Magazin
AktuellesHeft liegt an vielen Stellen im Stadtgebiet aus
Die Kölner VHS hat ein neues Magazin veröffentlicht. Das neu gestaltete Heft heißt „Kölner VHS Magazin“, ist ab sofort kostenlos erhältlich und erscheint viermal jährlich. Das Magazin gibt einen kompakten Überblick über ausgewählte Kurse der Volkshochschule und aktuelle Weiterbildungsthemen des Quartals, porträtiert Lehrkräfte und Lernorte und bietet Orientierung für die persönliche und berufliche Weiterbildung. Über QR-Codes gelangen die Leser*innen zum vollständigen Kursprogramm auf der Webseite der Kölner VHS, dort ist auch die Anmeldung zu den Kursen möglich.
Dr. Marie Batzel, Leiterin der Kölner VHS:
Das Magazin ist bewusst kompakter und kostengünstiger als das frühere Programmheft gestaltet. Es ist an vielen Auslagestellen in Köln kostenlos erhältlich, darunter in den VHS-Häusern, der Zentralbibliothek, den Stadtteilbibliotheken, den Kundenzentren der Bezirksrathäuser, den städtischen Museen, den Bürgerzentren, in vielen Buchhandlungen sowie in verschiedenen weiteren Einrichtungen. Das Magazin ist zudem als PDF über die Webseite der Kölner VHS aufrufbar unter: https://www.koelner-vhs.de/magazin
(Text: StadtKöln/PI/Eva Fiedler)
Regelungen und Veranstaltungsverbote zu Ostern
AktuellesWussten Sie das? Gesetzliche Regelungen zu Ostern 2026
Die Stadt Köln weist auf die besonderen Regelungen und Veranstaltungsverbote des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Land Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz) für die Tage vor Ostern hin.
An Gründonnerstag, 2. April 2026, ab 18 Uhr, sind alle öffentlichen Tanzveranstaltungen verboten.
An Karfreitag, 3. April, 0 Uhr, bis Karsamstag, 4. April 2026, 6 Uhr, sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen, sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen, Leistungsshows, Zirkusaufführungen, Volksfeste, tänzerische und artistische Darbietungen, der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen erfolgen. Unzulässig sind auch alle Unterhaltungsveranstaltungen (beispielsweise Stadtführungen mit unterhaltendem Charakter) einschließlich sämtlicher, auch klassischer Theater- und Musikaufführungen wie Opern, Operetten, Balletts, Musicals, Puppenspiele und ähnliche Unterhaltungsveranstaltungen. Ausnahmen gelten nur für Veranstaltungen, die religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters sind und dem besonderen Wesen dieses Feiertages entsprechen, dann aber erst nach der Hauptzeit des Gottesdienstes, also ab 11 Uhr.
Ebenfalls nicht erlaubt sind alle Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken, sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen – und zwar bis zum nächsten Tag, Karsamstag, 4. April 2026, 6 Uhr.
Darüber hinaus müssen an Karfreitag – wie an allen Sonn- und Feiertagen – auch Videotheken (mit Ausnahme von Automatenvideotheken), Autowaschanlagen und Waschsalons geschlossen bleiben. Ebenso dürfen nach Feiertagsgesetz an Karfreitag keine Wohnungsumzüge stattfinden. Nicht erlaubt ist auch der Betrieb von Fahrschulen und Mitfahrvermittlungen. Erlaubt sind Kunstausstellungen, Kunstführungen, Tierschauen und ähnliche Veranstaltungen, ebenso Arbeiten, die der Erholung dienen, etwa der Betrieb von Saunen, Bräunungs- und Fitnessstudios. Öffnen dürfen auch die Museen und der Zoo.
An Ostersonntag, 5. April, und Ostermontag, 6. April 2026, gelten die üblichen Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz NRW).
Die Gewerbeabteilung im Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln beantwortet Fragen unter der Telefonnummer 0221/221-29879. In dringenden Fällen und wenn damit keine erheblichen Beeinträchtigungen des Sonn- und Feiertagsschutzes verbunden sind, können Ausnahmen von den Verboten nur von der Bezirksregierung Köln gestattet werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind zu richten an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 21, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln.
(Text:Stadt Köln/PI/Robert Baumanns)
Fahrradverkauf im Fundbüro der Stadt Köln
AktuellesFahrradverkauf im Fundbüro der Stadt Köln
Das Fundbüro der Stadt Köln verkauft am Mittwoch, 1. April 2026, von 10 bis 12 Uhr, im Kalk-Karree, Ottmar-Pohl-Platz 1, Köln-Kalk, wieder Fahrräder. Bei allen angebotenen Zweirädern ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen. Einige Räder sind sofort fahrbereit, andere reparaturbedürftig. Aus Brandschutzgründen dürfen keine E-Bikes angeboten werden.
Die Preise für die Fahrräder liegen zwischen 20 Euro für einen in die Jahre gekommenes Rad und 800 Euro für hochwertige Rennräder. Die Räder können in bar sowie mit EC- und Kreditkarten bezahlt werden. Schecks werden nicht akzeptiert. Gewährleistung und Rücknahme sind ausgeschlossen.
Wer beispielsweise aufgrund einer Sehbehinderung nicht in der Lage ist, ein Fahrrad selbst zu begutachten, wird gebeten, eine Begleitperson mitzubringen, die dies übernehmen kann. Ferner empfiehlt das Fundbüro, eine Luftpumpe dabei zu haben, um das gekaufte Rad vor Ort startklar und transportfähig machen zu können.
(Text:Stadt Köln/PI/)
Kindermalwettbewerb in Zollstock
AktuellesOlympia in Köln: Ja oder Nein
AktuellesOlympia in Köln – Ja oder Nein?
Kommt vorbei und diskutiert mit uns!
Maternusplatz
Samstag, 28.03.
10:30 – 13:00 Uhr
Am Infostand der Grünen Rodenkirchen – gemeinsam mit dem Vorstand.
Wir freuen uns auf eure Fragen, Meinungen und Gespräche!
(Text und Bild:Grüne Rodenkirchen)
Schwimmbotze: Black and White Night 2026
AktuellesSpieleabend im Veedel
AktuellesShalaspring auf dem Böötchen
AktuellesDeutschlands erste kostenlose, KI-gestützte Beratung zu Schulden startet
AktuellesKostenlos, anonym und rund um die Uhr erreichbar – eine neue digitale Anlaufstelle für Millionen
Menschen in Deutschland, die Hilfe bei Schuldenfragen suchen.
In Deutschland gelten 5,7 Millionen Menschen als überschuldet. Viele Betroffene warten Wochen
oder Monate auf einen Termin bei einer Beratungsstelle. Mit schuldenexit.de startet nun eine
digitale Plattform, die genau hier ansetzt. Die Online-Plattform unterstützt Betroffene rund um
die Uhr dabei, ihre finanzielle Situation zu analysieren, Forderungen zu strukturieren und
mögliche Wege aus der Schuldenkrise zu entwickeln.
„In Köln liegt die Überschuldungsqoute bei etwa 10 Prozent. Menschen mit Schulden brauchen
oft zuerst eine klare Erklärung: Welche Möglichkeiten habe ich? Was bedeutet dieser Brief? Muss
ich reagieren? Wie kann ich mich mit den Gläubigern einigen? Genau dafür ist Schuldenexit
gedacht“, sagt Rebecca Kehrl (28), Geschäftsführerin der Kölner Gruner Richter + Partner GmbH.
Nutzer können ihre Situation beschreiben oder Dokumente hochladen. Die Online-Plattform kann
Forderungen verschiedener Gläubiger oder Inkassounternehmen einordnen, Schreiben
verständlich erklären und Fragen zu Themen wie Mahnverfahren, Pfändungen oder
Verbraucherinsolvenz beantworten.
Die jetzt gestartete KI greift auf aktuelle gesetzliche Regelungen sowie Fachwissen aus der
Praxis der Schulden- und Insolvenzberatung zurück. Sie kennt die einschlägigen gesetzlichen
Grundlagen und bereitet diese so auf, dass auch Menschen ohne juristische Vorkenntnisse
verstehen können, was ihre Situation bedeutet und welche Schritte möglich sind.
Die Plattform ist anonym nutzbar und rund um die Uhr erreichbar. Sie richtet sich an Menschen,
die bei Schuldenfragen schnell verständliche Informationen benötigen und ihre Situation besser
einordnen möchten.
Über Schuldenexit
schuldenexit.de ist eine digitale Plattform für Schuldenfragen. Nutzer können mit der KI in zehn
verschiedenen Sprachen über Fragen zu Schulden und Verbraucherinsolvenz sprechen.
Über Gruner Richter + Partner
Die Plattform wurde von der Gruner Richter + Partner GmbH entwickelt. Die Kölner Firma wurde
1995 gegründet und ist seit über zwei Jahrzehnten im Bereich Unternehmensberatung, Software-
Entwicklung und Lizenzmodelle tätig. Gruner Richter + Partner GmbH entwickelt technologische
Lösungen für komplexe Geschäfts- und Wissensprozesse und hat in dieser Funktion mehrere
Unternehmensgründungen begleitet. Schuldenexit ist das erste öffentliche Anwendungsprojekt
der neuen Technologie im gesellschaftlichen Kontext.
Quelle
Die Zahl von 5,7 Millionen überschuldeten Menschen in Deutschland basiert auf aktuellen
Auswertungen des Creditreform Schuldneratlas Deutschland.
(Text. Rebecca Kehrl/ Rechtsanwältin)