Kölner StadtteilLiebe – Magazin für das Stadtgebiet Rodenkirchen

Ein neues Gesetz, was die Heizung betrifft

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist beschlossen: Mehr Wahlfreiheit bei Heizungen, aber weiterhin klare Klimaziele und leider auch viel finanzieller Druck. Wir haben ein neues Gesetz, was die Heizung betrifft. Ist auch die 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch gefallen und die bisherigen Betriebsverbote für ältere Heizkessel sowie die gesetzlich verpflichtenden Beratungen vor dem Einbau bestimmter Heizungen vom Tisch, haben wir nun eine Bio-Treppe, also einen Stufenplan, und viele fachliche Fragen. Ist auch das zukünftige Ziel der beschlossenen Reform, die Heizungsmodernisierung einfacher, technologieoffener und praxistauglicher zu gestalten, bleiben Unsicherheiten und echte Kompetenzen sind gefragt. Denn Hausbesitzer erhalten zwar mehr Spielraum bei der Wahl eines passenden Heizsystems, aber der Anspruch bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudestand zu erreichen bleibt bestehen. Darum heißt es weiterhin Modernisierung langfristig mit echten Profis zu planen. Denn neben der Wärmepumpe oder Biomasse- und Hybridheizung können künftig weiterhin moderne Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Dafür gibt es jetzt den § 43 und im Dezember wohl ein ganz neues Gesetz für Bestandsanlagen, denn diese dürfen weiter betrieben, gewartet und repariert werden. Was auch schon klar ist, alle Neubauten müssen ab 1.1.2030 grundsätzlich als Nullemissionsgebäude errichtet werden. Deshalb sollten Hauseigentümer eine Heizung weiterhin gut planen, sich fachkundig beraten lassen und sich genau einlesen. Auch sollte man sich jetzt über die neue Förderbedingungen (seit Juli 2026) informieren. Der Einkommens-, der Familien- sowie Klimageschwindigkeitsbonus und der Förderdeckel haben sich nämlich verändert.

Worüber sich Hauseigentümer zukünftig auch im Klaren sein sollte, wir sind ein Land der Gesetze und bei Verstößen gegen verbleibende technische Vorgaben und Nachrüstpflichten (wie die Dämmung oberster Geschossdecke nach einem Hauskauf oder den Betrieb illegaler Altanlagen) können die Behörden Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen. Die Überprüfung erfolgt meist stichprobenartig oder über den Schornsteinfeger, dessen Pflicht es ist, dieses zu melden. Auch ist eine Heizkostenexplosion vorprogrammiert, denn die Biogas- Preise werden bestimmt steigen, da es für den flächendeckenden und uneingeschränkten Ersatz von Erdgas in Deutschland nicht genug Biogas gibt. Was das für Mieter bedeutet, auch für sie werden Kosten steigen, denn wie die sogenannte Kostenbremse aussieht, ist noch nicht ganz klar. Es bleibt also spannend.

Diesen Artikel finden Sie in unserer Herbstausgabe 2026. Das gesamte Magazin können Sie online auf der Startseite lesen.