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Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung wird angepasst
AktuellesStädtische Verwaltungsgebühren sollen kostendeckend erhoben werden
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Dienstag, 16. Dezember 2025, die neue (18.) Fassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln (AVwGebS) beschlossen. Die neue Satzung soll ab 1. Januar 2026 gelten.
Bürger*innen, die eine Verwaltungsleistung in Anspruch nehmen, müssen hierfür in der Regel Gebühren bezahlen. Verwaltungsleistungen sind zum Beispiel Genehmigungen oder sonstige Amtshandlungen, wie die Beglaubigung von Kopien. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den entstehenden Personal- und Arbeitsplatzkosten. Verändern sich diese Kosten, etwa durch Zeitersparnisse oder Tariferhöhungen, kalkuliert die Stadtverwaltung die Gebühren neu, damit sie weiterhin kostendeckend bleiben.
Die Verwaltung arbeitet stetig an der Digitalisierung und Verschlankung von Arbeitsabläufen. Deshalb bleiben viele Gebühren trotz gestiegener Kosten stabil, zum Beispiel die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien. Einige Gebühren sinken sogar: So verringert sich die Gebühr für die Einsicht in eine abgeschlossene Bauakte von 36 auf 33 Euro.
In anderen Fällen lassen sich Anhebungen jedoch nicht vermeiden. Beispielsweise steigt die Gebühr für die Festsetzung von Hausnummern von 111 auf 121 Euro. Der Anstieg ergibt sich, wie bei weiteren Gebührentatbeständen, aus gestiegenen Arbeitsplatzkosten, die nach den Vorgaben für eine kostendeckende Gebührenkalkulation berücksichtigt werden müssen. 18. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln (AVwGebS)
(Text: PI/Stadt Köln/ Robert Baumanns)
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