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StEB Köln: Abwassergebühren werden ab 2026 angepasst
AktuellesRat der Stadt Köln stimmt Gebührensätzen zu
Zum 1. Januar 2026 werden die Abwassergebühren in Köln angepasst. Der Rat der Stadt Köln hat den neuen Gebührensätzen zugestimmt. Die Kalkulation erfolgt – wie gesetzlich vorgeschrieben – auf Basis des Kommunalabgabengesetzes (KAG).
Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 200 Kubikmetern steigen die durchschnittlichen Abwassergebühren pro Person und Tag von 34,1 Cent auf 36,5 Cent – eine Erhöhung um rund 7,1 Prozent.
Warum die Gebühren steigen
In den vergangenen Jahren konnten die StEB Köln steigende Kosten durch günstige Zinsbedingungen und effizientes Wirtschaften weitgehend kompensieren. Doch das Finanzierungsumfeld hat sich spürbar verändert:
Diese Faktoren führen dazu, dass die bisherigen Gebühren nicht mehr ausreichen, um die gesetzlichen Aufgaben der Abwasserbeseitigung verlässlich zu erfüllen.
„Wir sind uns bewusst, dass Gebührenanpassungen immer spürbar sind. Gleichzeitig sichern wir damit die Funktionsfähigkeit eines Systems, das für Köln unverzichtbar ist“, sagt Ulrike Franzke, Vorständin der StEB Köln. „Unser Anspruch ist es, Prozesse kontinuierlich zu optimieren und die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger möglichst gering zu halten.“
Die neuen Gebührensätze ab 2026
Damit steigen die Schmutzwassergebühren um 13 Cent je Kubikmeter und die Niederschlagswassergebühren um 7 Cent je Quadratmeter.
Köln zählt weiterhin zu den günstigen Großstädten
Im NRW-Vergleich bleibt Köln unter den preisgünstigen Kommunen. Die StEB Köln nehmen zudem bewusst eine Gebührenunterdeckung von rund 28 Millionen Euro in Kauf, um die Belastung für Haushalte zu begrenzen.
(Text:Birgit Konopatzki/StEB Köln)
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Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung wird angepasst
AktuellesStädtische Verwaltungsgebühren sollen kostendeckend erhoben werden
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Dienstag, 16. Dezember 2025, die neue (18.) Fassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln (AVwGebS) beschlossen. Die neue Satzung soll ab 1. Januar 2026 gelten.
Bürger*innen, die eine Verwaltungsleistung in Anspruch nehmen, müssen hierfür in der Regel Gebühren bezahlen. Verwaltungsleistungen sind zum Beispiel Genehmigungen oder sonstige Amtshandlungen, wie die Beglaubigung von Kopien. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den entstehenden Personal- und Arbeitsplatzkosten. Verändern sich diese Kosten, etwa durch Zeitersparnisse oder Tariferhöhungen, kalkuliert die Stadtverwaltung die Gebühren neu, damit sie weiterhin kostendeckend bleiben.
Die Verwaltung arbeitet stetig an der Digitalisierung und Verschlankung von Arbeitsabläufen. Deshalb bleiben viele Gebühren trotz gestiegener Kosten stabil, zum Beispiel die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien. Einige Gebühren sinken sogar: So verringert sich die Gebühr für die Einsicht in eine abgeschlossene Bauakte von 36 auf 33 Euro.
In anderen Fällen lassen sich Anhebungen jedoch nicht vermeiden. Beispielsweise steigt die Gebühr für die Festsetzung von Hausnummern von 111 auf 121 Euro. Der Anstieg ergibt sich, wie bei weiteren Gebührentatbeständen, aus gestiegenen Arbeitsplatzkosten, die nach den Vorgaben für eine kostendeckende Gebührenkalkulation berücksichtigt werden müssen. 18. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln (AVwGebS)
(Text/PI/Stadt Köln/ Robert Baumanns)
Ratsbürgerentscheid für Olympia
AktuellesKölner*innen sollen über die Olympia-Bewerbung abstimmen
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Dienstag, 16. Dezember 2025, den Ratsbürger*innenentscheid zur Bewerbung der Stadt Köln für die Olympischen und Paralympischen Spiele Rhein-Ruhr für die Jahre 2036, 2040 oder 2044, beschlossen. Der Ratsbürger*innenentscheid soll in allen teilnehmenden Kommunen der Region Rhein-Ruhr einheitlich am Sonntag, 19. April 2026,durchgeführt werden. Die Auszählung der Stimmen soll am gleichen Tag erfolgen.
Oberbürgermeister Torsten Burmester:
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die im Ratsbürger*innenentscheid zur Entscheidung zu stellende Frage einheitlich für alle Kommunen wie folgt formuliert: „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Köln an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein / Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, im Jahr 2040 oder im Jahr 2044 beteiligt?“
Bei einem Ratsbürger*innenentscheid kann über die gestellte Frage nur mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden. Als angenommen gilt die Antwort, die die meisten Stimmen erhält, vorausgesetzt, genügend Abstimmungsberechtigte haben sich beteiligt. Das sind in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern mindestens zehn Prozent.
Die Abstimmung soll ausschließlich per Brief erfolgen, ohne dass es seitens der Abstimmungsberechtigten hierfür eines Antrags bedarf. Abstimmungsberechtigt wären alle Kölner*innen, die zu Kommunalwahlen wahlberechtigt sind, also rund 817.000 Personen.
Die Stadt Köln schätzt die Kosten der Durchführung aktuell auf rund 2.492.000 Euro, wovon 85 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden sollen.
Vollständige Beschlussvorlage im Ratsinformationssystem: Bewerbung Olympische / Paralympische Spiele; Ratsbürgerentscheid und Bedarfsfeststellung
Weitere Informationen rund um die Bewerbung:Olympia an Rhein und Ruhr: kompakt, nachhaltig, spektakulär
(Text: PI/ Stadt Köln/ Robert Baumanns / Maximilian Daum)