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    Veranstaltungsliste

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    Der Eine präsentiert, informiert und der Andere geht hin. Das ist das Ziel dieser Seite.

    Hier finden Sie Events und Freizeittipps in vielfacher Art und Weise aus unseren schönen Stadtteilen. Von regelmäßig wiederholenden Veranstaltungen bis hin zu einmaligen Highlights.

    Sie planen ein tolles Event, eine Veranstaltung oder ein Konzert, eine Lesung oder eine Ausstellung? Wir machen auf darauf aufmerksam! Sie möchten dass mehr Leute davon erfahren? Schickt uns Informationen Texte und Bilder darüber. Gerne präsentieren wir es hier….

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    StEB Köln: Abwassergebühren werden ab 2026 angepasst

    Aktuelles

    Rat der Stadt Köln stimmt Gebührensätzen zu

    Zum 1. Januar 2026 werden die Abwassergebühren in Köln angepasst. Der Rat der Stadt Köln hat den neuen Gebührensätzen zugestimmt. Die Kalkulation erfolgt – wie gesetzlich vorgeschrieben – auf Basis des Kommunalabgabengesetzes (KAG).

    Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 200 Kubikmetern steigen die durchschnittlichen Abwassergebühren pro Person und Tag von 34,1 Cent auf 36,5 Cent – eine Erhöhung um rund 7,1 Prozent.

    Warum die Gebühren steigen

    In den vergangenen Jahren konnten die StEB Köln steigende Kosten durch günstige Zinsbedingungen und effizientes Wirtschaften weitgehend kompensieren. Doch das Finanzierungsumfeld hat sich spürbar verändert:

    • Allgemeine Preissteigerungen und deutlich höhere Materialkosten (z. B. Fällmittel)
    • Gestiegene Personalkosten, zuletzt tarifbedingt um bis zu 7,8 Prozent
    • Rückläufige Schmutzwassermengen (–2,2 Prozent), wodurch fixe Kosten auf weniger Kubikmeter verteilt werden müssen
    • Höhere Zinskosten, die sich unmittelbar auf die Gebührenkalkulation auswirken

    Diese Faktoren führen dazu, dass die bisherigen Gebühren nicht mehr ausreichen, um die gesetzlichen Aufgaben der Abwasserbeseitigung verlässlich zu erfüllen.

    „Wir sind uns bewusst, dass Gebührenanpassungen immer spürbar sind. Gleichzeitig sichern wir damit die Funktionsfähigkeit eines Systems, das für Köln unverzichtbar ist“, sagt Ulrike Franzke, Vorständin der StEB Köln. „Unser Anspruch ist es, Prozesse kontinuierlich zu optimieren und die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger möglichst gering zu halten.“

    Die neuen Gebührensätze ab 2026

    • Schmutzwasser: 1,76 €/m³ (2025: 1,63 €/m³)
    • Niederschlagswasser: 1,39 €/m² befestigte Fläche (2025: 1,32 €/m²)

    Damit steigen die Schmutzwassergebühren um 13 Cent je Kubikmeter und die Niederschlagswassergebühren um 7 Cent je Quadratmeter.

    Köln zählt weiterhin zu den günstigen Großstädten

    Im NRW-Vergleich bleibt Köln unter den preisgünstigen Kommunen. Die StEB Köln nehmen zudem bewusst eine Gebührenunterdeckung von rund 28 Millionen Euro in Kauf, um die Belastung für Haushalte zu begrenzen.

      
    (Text:Birgit Konopatzki/StEB Köln)
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    17. Dezember 2025/von Gastbericht
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    Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung wird angepasst

    Aktuelles

    Städtische Verwaltungsgebühren sollen kostendeckend erhoben werden

    Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Dienstag, 16. Dezember 2025, die neue (18.) Fassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln (AVwGebS) beschlossen. Die neue Satzung soll ab 1. Januar 2026 gelten.  

    Bürger*innen, die eine Verwaltungsleistung in Anspruch nehmen, müssen hierfür in der Regel Gebühren bezahlen. Verwaltungsleistungen sind zum Beispiel Genehmigungen oder sonstige Amtshandlungen, wie die Beglaubigung von Kopien. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den entstehenden Personal- und Arbeitsplatzkosten. Verändern sich diese Kosten, etwa durch Zeitersparnisse oder Tariferhöhungen, kalkuliert die Stadtverwaltung die Gebühren neu, damit sie weiterhin kostendeckend bleiben.  

    Die Verwaltung arbeitet stetig an der Digitalisierung und Verschlankung von Arbeitsabläufen. Deshalb bleiben viele Gebühren trotz gestiegener Kosten stabil, zum Beispiel die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien. Einige Gebühren sinken sogar: So verringert sich die Gebühr für die Einsicht in eine abgeschlossene Bauakte von 36 auf 33 Euro.  

    In anderen Fällen lassen sich Anhebungen jedoch nicht vermeiden. Beispielsweise steigt die Gebühr für die Festsetzung von Hausnummern von 111 auf 121 Euro. Der Anstieg ergibt sich, wie bei weiteren Gebührentatbeständen, aus gestiegenen Arbeitsplatzkosten, die nach den Vorgaben für eine kostendeckende Gebührenkalkulation berücksichtigt werden müssen.  18. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln (AVwGebS)

    (Text/PI/Stadt Köln/ Robert Baumanns)

    17. Dezember 2025/von Gastbericht
    https://koelner-stadtteilliebe.de/wp-content/uploads/2026/03/Hintergrund-Fruehling-2026.png 500 500 Gastbericht https://koelner-stadtteilliebe.de/wp-content/uploads/2026/03/StadtteilLiebe-1024x146b.png Gastbericht2025-12-17 07:21:212025-12-17 07:21:21Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung wird angepasst

    Ratsbürgerentscheid für Olympia

    Aktuelles

    Kölner*innen sollen über die Olympia-Bewerbung abstimmen

    Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Dienstag, 16. Dezember 2025, den Ratsbürger*innenentscheid zur Bewerbung der Stadt Köln für die Olympischen und Paralympischen Spiele Rhein-Ruhr für die Jahre 2036, 2040 oder 2044, beschlossen. Der Ratsbürger*innenentscheid soll in allen teilnehmenden Kommunen der Region Rhein-Ruhr einheitlich am Sonntag, 19. April 2026,durchgeführt werden. Die Auszählung der Stimmen soll am gleichen Tag erfolgen.  

    Oberbürgermeister Torsten Burmester:

    Mit dem Ratsbürgerentscheid bauen wir auf eine breite demokratische Legitimation und die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die hohe Sportbegeisterung in der Region, auch bei uns in Köln, für ein positives Votum sorgen wird. Gemeinsam mit allen beteiligten Kommunen wollen wir in den kommenden Wochen für in dieser Form einzigartige Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr werben.

    Das Land Nordrhein-Westfalen hat die im Ratsbürger*innenentscheid zur Entscheidung zu stellende Frage einheitlich für alle Kommunen wie folgt formuliert: „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Köln an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein / Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, im Jahr 2040 oder im Jahr 2044 beteiligt?“  

    Bei einem Ratsbürger*innenentscheid kann über die gestellte Frage nur mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden. Als angenommen gilt die Antwort, die die meisten Stimmen erhält, vorausgesetzt, genügend Abstimmungsberechtigte haben sich beteiligt. Das sind in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern mindestens zehn Prozent.  

    Die Abstimmung soll ausschließlich per Brief erfolgen, ohne dass es seitens der Abstimmungsberechtigten hierfür eines Antrags bedarf. Abstimmungsberechtigt wären alle Kölner*innen, die zu Kommunalwahlen wahlberechtigt sind, also rund 817.000 Personen.  

    Die Stadt Köln schätzt die Kosten der Durchführung aktuell auf rund 2.492.000 Euro, wovon 85 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden sollen.  

    Vollständige Beschlussvorlage im Ratsinformationssystem: Bewerbung Olympische / Paralympische Spiele; Ratsbürgerentscheid und Bedarfsfeststellung

    Weitere Informationen rund um die Bewerbung:Olympia an Rhein und Ruhr: kompakt, nachhaltig, spektakulär

    (Text: PI/ Stadt Köln/ Robert Baumanns / Maximilian Daum)

    17. Dezember 2025/von Gastbericht
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    Kontakt

    Kölner StadtteilLiebe
    Ute Schmidt
    Zum Keltershof 22
    50999 Köln

    Tel: 0178 – 20 40 50 6
    Mail: mail@koelner-stadtteilliebe.de

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    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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