WIN WIN
Der Eine präsentiert, informiert und der Andere geht hin. Das ist das Ziel dieser Seite.
Hier finden Sie Events und Freizeittipps in vielfacher Art und Weise aus unseren schönen Stadtteilen. Von regelmäßig wiederholenden Veranstaltungen bis hin zu einmaligen Highlights.
Sie planen ein tolles Event, eine Veranstaltung oder ein Konzert, eine Lesung oder eine Ausstellung? Wir machen auf darauf aufmerksam! Sie möchten dass mehr Leute davon erfahren? Schickt uns Informationen Texte und Bilder darüber. Gerne präsentieren wir es hier….

30 Minuten gemeinsam spazieren gehen
AktuellesDie Zollstocker-Spaziergehgruppe lädt am 4. Mittwoch im Monat pünktlich um 14 Uhr herzlich zu einem gemütlichen gemeinsamen Spaziergang ein. Die kurze Wegstrecke von etwa 30 Minuten führt durch das Zollstocker Grün, in entspannter Atmosphäre und ohne Eile. Im Anschluss kehren sie gemeinsam ein und lassen den Spaziergang bei netten Gesprächen ausklingen. Treffpunkt ist der Höninger Platz, Eingang Südfriedhof (bei den Bänken). Eine Anmeldung ist nicht nötig, gute Laune aber schon.
Ei, Ei, Ei- ich hab‘s gefunden
AktuellesDie Dorfgemeinschaft Sürth veranstaltet jedes Jahr die beliebte Ostereiersuche am Rhein. Am Ostersonntag von 10 bis 12 Uhr sind Kinder mit ihren Familien herzlich eingeladen, am Spielplatz am Sürther Leinpfad kostenlos das wiederzufinden, was der Osterhase verloren hat. Da dieses traditionelle Highlight jedes Jahr mehr Familien anzieht, wird um Fairness und eine kleine Spende gebeten, damit aus Tradition keine Geschichte wird.
Olympische und Paralympische Spiele in Köln
AktuellesAbstimmungsunterlagen zum Ratsbürgerentscheid werden zugestellt
Bis zum 19. April 2026 können abstimmungsberechtigte Kölner*innen über die Beteiligung der Stadt Köln an der Bewerbung von KölnRheinRuhr für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 und 2044 entscheiden. Rund 814.000 Abstimmungsberechtigte erhalten ihre Unterlagen automatisch zwischen dem 19. und 27. März 2026 an ihre Meldeadresse.
Oberbürgermeister Torsten Burmester:
Worüber wird abgestimmt?
Die Kölner*innen stimmen darüber ab, ob die Stadt sich an der Bewerbung von KölnRheinRuhr beteiligen soll, die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 auszurichten. Die Spiele würden gemeinsam mit 16 anderen Städten in Nordrhein-Westfalen ausgerichtet. Bei einem Ratsbürgerentscheid wird über eine bestimmte Frage abgestimmt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Frage für alle teilnehmenden Städte formuliert. Für Köln lautet sie:
Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Köln an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?
Über die Frage kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden. Als Ergebnis des Entscheids gilt die Antwort mit den meisten Stimmen. Er wirkt dann wie ein Ratsbeschluss. Es gibt keine weiteren Abstimmungen dazu. Köln beteiligt sich an der Bewerbung, wenn mindestens zehn Prozent der Abstimmungsberechtigten für „Ja“ gestimmt haben und es mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen gibt.
Teilnahme am Ratsbürgerentscheid – Abstimmung ausschließlich per Brief
Da der Ratsbürgerentscheid als reine Briefabstimmung durchgeführt wird, gibt es keine Möglichkeit, vor Ort abzustimmen und die Unterlagen wie bei einer Wahl in eine Urne zu werfen. Es kann ausschließlich per Brief am Ratsbürgerentscheid teilgenommen werden. Wer abstimmungsberechtigt ist, erhält die Abstimmungsunterlagen automatisch an seine*ihre Meldeanschrift.
Die Unterlagen kommen zwischen dem 19. und 27. März bei den Abstimmungsberechtigten an.
Die ausgefüllten Unterlagen, also der Abstimmungsbrief, muss bis spätestens 19. April 2026, 16 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Köln eingegangen sein. Abstimmungsberechtigte werden gebeten, ihren Abstimmungsbrief möglichst frühzeitig zurückzusenden. Der Versand ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post kostenlos. Wer seinen Abstimmungsbrief im Ausland abschickt, muss das Porto selbst zahlen.
Wer seinen Abstimmungsbrief nicht rechtzeitig verschicken kann, hat bis zum Stichtag, 19. April 2026, 16 Uhr, die Möglichkeit, seinen Abstimmungsbrief in den Briefkasten des Wahlamts der Stadt Köln auf der Dillenburger Straße 68-70, Köln-Kalk, einzuwerfen. Ausschließlich am Sonntag, 19. April 2026, 13 bis 16 Uhr, kann der Abstimmungsbrief im Auszählzentrum in Deutz, Hans-Böckler-Berufskolleg, Eitorfer Straße 20, abgegeben werden. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Abstimmungsbriefs liegt bei der abstimmungsberechtigten Person.
Ersatz nicht erhaltener/verlorener Abstimmungsscheine mit Abstimmungsunterlagen
Wer seine Abstimmungsunterlagen bis einschließlich 27. März 2026 nicht erhalten hat, kann neue Unterlagen erhalten. Dies gilt auch für verlorene Abstimmungsunterlagen. In beiden Fällen ist der Sachverhalt glaubhaft darzulegen. Dies geht telefonisch unter 0221/221-34567 oder per E-Mail an das Wahlamt.
Der letzte Zeitpunkt für die Ersatzausstellung ist Samstag, 18. April 2026, 12 Uhr. Die Ersatzausstellung ist ausschließlich im Wahlamt, Dillenburger Straße 68-70, Köln- Kalk, persönlich und unter Vorlage des Personalausweises möglich. Das Wahlamt ist ab 8 Uhr geöffnet.
Wer darf abstimmen?
Es darf abstimmen, wer auch zur Kommunalwahl wahlberechtigt ist. Dazu müssen am Abstimmungstag die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Abstimmungsberechtigte zum Ratsbürgerentscheid Olympia am 19. April 2026*814.141 davon weiblich392.076 davon männlich421.776 davon divers/unbekannt289Erstmalig Abstimmungsberechtigte (Erstwähler*innen) zum Ratsbürgerentscheid (seit Kommunalwahl 2025)4.931 davon weiblich2.518 davon männlich2.412 davon divers/unbekannt116. Geburtstag am Abstimmungstag17
*Stand Ziehung Abstimmungsverzeichnis 8. März 2026
Entscheidend für die Teilnahme am Ratsbürgerentscheid ist die Eintragung im Abstimmungsverzeichnis.
Ausführliche Informationen zur Teilnahme am Ratsbürgerentscheid und zur Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele sind online verfügbar unter Olympia und Paralympics KölnRheinRuhr.
Gemäß der Satzung der Stadt Köln über die Durchführung von Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden müssen zeitgleich mit dem Versand der Abstimmungsbenachrichtigung die Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen, Ratsgruppen, Einzelmandatsträger und des Oberbürgermeisters veröffentlicht werden. Die Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen können über einen QR-Code auf der Abstimmungsbenachrichtigung aufgerufen werden. Ab dem 19. März 2026 liegen die Empfehlungen auch in gedruckter Form in den Bürgerämtern aus.
(Text: Stadt Köln/PI/Maximilian Daum)