FDP-Landtagsabgeordnete Yvonne Gebauer zur Klage gegen NRW-Verfassungsschutzgesetz

„Neue technische Möglichkeiten sind kein Freifahrtschein für grenzenlose Überwachung“

Die FDP-Landtagsabgeordnete Yvonne Gebauer aus Köln hat gemeinsam mit den weiteren nordrhein-westfälischen FDP-Abgeordneten im Landtag und im Europäischen Parlament Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen zentrale Teile des neuen NRW-Verfassungsschutzgesetzes erhoben. Das neue NRW Verfassungsschutzgesetz war im November 2025 mit den Stimmen von CDU und Grünen im Landtag verabschiedet worden. Die Freien Demokraten sehen in mehreren darin enthaltenen Regelungen massive Verstöße gegen Grundrechte. Dazu erklärt Gebauer: „Unser Rechtsstaat muss entschlossen gegen Extremisten, Terroristen und ausländische Spione vorgehen – aber er darf dabei nicht seine eigenen freiheitlichen Grundlagen schleifen. Genau das hat Schwarz-Grün mit diesem Verfassungsschutzgesetz getan. CDU und Grüne haben Freiheit und Sicherheit aus der Balance gebracht. Das neue Verfassungsschutzgesetz ist ein Frontalangriff auf die Bürgerrechte aller Menschen in Nordrhein-Westfalen. Wir Freie Demokraten halten es für richtig, das Verfassungsschutzgesetz auf die Höhe der Zeit zu bringen und an den digitalen Fortschritt anzupassen. Neue technische Möglichkeiten sind aber kein Freifahrtschein für grenzenlose Überwachung. Das Gesetz erlaubt dem Verfassungsschutz erstmals den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur präventiven Analyse sensibler Daten – ohne ausreichende Kontrolle und ohne wirksame Schutzmechanismen. Die Datensouveränität ist nicht sichergestellt: Mit diesem Gesetz könnten Unternehmen wie Palantir die Akten des Verfassungsschutzes zum KI-Training einsetzen.

Gleichzeitig erhält der Verfassungsschutz Zugriff auf jegliche Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Hinzu kommen Eingriffe in den Schutz vertraulicher Gespräche mit Rechtsanwälten, Journalisten, Geistlichen oder Abgeordneten und weitreichende Möglichkeiten zur Überwachung unbescholtener Kontaktpersonen. Dadurch entsteht auch in Köln ein Klima des Generalverdachts, das nicht zu einer freien Gesellschaft passt. Der Einsatz für die Bürgerrechte gehört zur DNA der FDP und ist stolze liberale Tradition. Freiheit ist kein Schönwetterprinzip. Wer die Freiheitschützen will, darf sie nicht scheibchenweise abbauen. Deshalb ziehen wir vor das Bundesverfassungsgericht – mit unseren persönlichen Grundrechten stellvertretend für die Grundrechte aller Menschen in Köln und ganz Nordrhein-Westfalen.“ Die Verfassungsbeschwerde ist im Volltext abrufbar unter: https://fdp.fraktion.nrw/vb-vsg

(Yvonne Gebauer MdL FDP-Landtagsfraktion NRW)