Sie haben Ihren Leasingvertrag ordnungsgemäß auf eine andere Person übertragen und gehen davon aus, damit aus der Sache raus zu sein. Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt zeigt, warum das nicht immer stimmt – und wann Sie sich gegen eine Nachforderung wehren können.
20.000 € trotz übertragener Leasingverträge
Die Mandantin hatte einen Leasingvertrag über einen Mercedes CLA abgeschlossen und das Fahrzeug irgendwann nicht mehr benötigt. Gemeinsam mit der Leasinggesellschaft und einem Nachfolger wurde eine Vertragsübernahme vereinbart: Der Nachfolger sollte ab sofort die Raten zahlen und sämtliche Pflichten aus dem Leasingvertrag übernehmen. Im Kleingedruckten der Übernahmevereinbarung war jedoch eine Mithaftungsklausel versteckt, nach der die ursprüngliche Leasingnehmerin für Zahlungsausfälle des Nachfolgers weiterhin haften sollte.
Als der Nachfolger die Raten nicht mehr bediente, meldete sich die Leasinggesellschaft – mit einer Nachforderung von rund 20.000 €. Das Landgericht Frankfurt gab der Klage zunächst statt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah das in der Berufung anders und wies die Forderung zurück.
Warum kippte das Gericht die Klausel?
Das Gericht sprach der Klausel ihre Wirkung aus einem einfachen Grund ab: Sie kam für die Mandantin überraschend. „Die Erwartung eines Leasingnehmers, der eine Vertragsübernahmevereinbarung schließt, ist darauf gerichtet, vollständig von den leasingvertraglichen Verpflichtungen entbunden zu werden“, stellte das OLG Frankfurt klar. Genau das verspricht der Begriff der Vertragsübernahme: einen vollständigen Austausch der Vertragspartei, nicht nur eine zusätzliche Haftung neben ihr.
Rechtlich stützt sich das Gericht auf § 305c Abs. 1 BGB: Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil. Eine Mithaftungsklausel, die dem eigentlichen Zweck der Vertragsübernahme – der vollständigen Entlassung aus dem Vertrag – widerspricht, ist genau eine solche überraschende Klausel.
Wo lauert diese Klausel sonst noch?
Mithaftungsklauseln in Vertragsübernahmen sind kein Einzelfall aus dem Fahrzeugleasing. Ähnliche Formulierungen tauchen regelmäßig auch in anderen Bereichen auf:
- Maschinen- und Anlagenleasing
- Büroausstattung und Kopierer
- Kassensysteme
- Finanzierungsverträge im Rahmen eines Unternehmensverkaufs, Praxiswechsels oder einer Betriebsübergabe
Wer eine Vertragsübernahme unterschreibt, sollte deshalb besonders auf Formulierungen wie „Mithaftung“, „gesamtschuldnerische Haftung“ oder ähnliche Klauseln achten, die dem eigentlichen Sinn der Übernahme widersprechen.
Der Schreck Monate später
Wer seine Unterschrift unter einen „Übernahmevertrag“ gesetzt hat, geht davon aus, mit der Sache abgeschlossen zu haben. Das Fahrzeug ist weg, der Alltag hat sich längst wieder eingespielt. Umso größer der Schock, wenn Monate später ein Brief mit einer fünfstelligen Forderung im Briefkasten liegt – für Raten, die eine andere Person nicht gezahlt hat und über die man selbst nie informiert war. Man hat den Leasinggegenstand nicht mehr im Besitz, kann die Zahlungsmoral des Nachfolgers nicht beeinflussen und erfährt von den Rückständen oft erst, wenn bereits eine erhebliche Summe aufgelaufen ist.
Wenn sich Vertrauen auszahlt
Genau dieses Gefühl greift das Gericht auf: Es bestätigt, dass die Erwartung, mit der Vertragsübernahme wirklich „raus“ zu sein, kein naiver Irrtum war, sondern dem entspricht, was jeder vernünftige Vertragspartner an dieser Stelle erwarten darf. Wer sich in so einer Situation wiederfindet, muss dem Kleingedruckten nicht hilflos ausgeliefert sein – dafür stehen Regeln wie § 305c BGB.
Was Sie jetzt tun können
Wer sich in einer solchen Situation wiederfindet, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern gezielt prüfen:
- Zahlen Sie nicht vorschnell, sondern prüfen Sie die Forderung genau, bevor Sie reagieren.
- Prüfen Sie, worauf sich die Mithaftungsklausel tatsächlich bezieht und ob sie wirksam einbezogen wurde.
- Achten Sie im Übernahmevertrag auf Formulierungen wie „Mithaftung“, „gesamtschuldnerische Haftung“ oder ähnliche Klauseln, bevor Sie unterschreiben.
- Lassen Sie im Zweifel anwaltlich prüfen, ob die Klausel überraschend im Sinne von § 305c BGB ist.
Wie der Fall zeigt, kann eine unterschriebene Klausel unwirksam sein, wenn niemand mit ihr rechnen musste.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 19. August 2026, Aktenzeichen 17 U 141/25 (Vorinstanz: LG Frankfurt, 2-19 O 586/23). Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.
(Text: Rechtsanwältin Elke Heuvens drliesermcl.de)
Outdoorgym – Stephanie Martin Heilpraktikerin (Psychotherapie) informiert
AktuellesWer sagt eigentlich, das Sport eine Frage der Kleidergröße ist!
Bei den „Pfundigen in Bewegung“ geht es um etwas viel Wichtigeres.
Freude an Bewegung, ein gutes Körpergefühl und vor allem der gemeinsame Spass können dazu führen, wieder in Bewegung zu kommen!
Das Gefühl sich etwas gutes zu tun!
Frauen und Männer treffen sich ,um gemeinsam Gymnastik zu machen-ganz ohne Leistungsdruck.
Die Übungen sind moderat sind für jede machbar!
Die „Pfundigen in Bewegung“ zeigen ,das es nicht nur darum geht dünner zu werden.Viel mehr steht die Beweglichkeit, die Fitness und die Fröhlichkeit im Vordergrund.
Mitmachen, wohfühlen und Spass haben!
Dafür steht Stephanie Martin ein.
Ich selber gehöre auch zu den „grösseren Grössen“und bin selber auch sehr aktiv im Leben!
Fahrradtouren auch ausserhab von Köln, Schwimmen und die Mitgliedschaft im Sportverein, gehören für mich zum Wochenablauf.
Ich weiss, wovon meine Kursteilnehmer sprechen. Ich begleite sie auf Ihrem Weg.
Daher freue mich von Ihnen zu hören, um evtl Fragen zu beantworten oder für verbindliche Anmeldungen.
Einstieg ist jederzeit möglich Preis: 78 Euro für eine Zehnerkarte.
Ich lade Dich ein, zu einem unverbindlichen Kennenlerngespräch!
Weitere Informationen unter stephanie-martin.de
Ein Jahr, eine Patenschaft, eine Verbindung – jetzt für Kölner Kinder-Paten-Projekt anmelden
AktuellesEgal ob Lesen, Backen oder zusammen das Veedel erkunden, sich bei Spiel und Sport vergnügen oder bei Ausflügen Neues kennenlernen… all das und vieles mehr ist mit deinem Patenkind bei den „Kölner Kinder-Patenschaften“ (KöKiPat) möglich.
In der einjährigen Patenschaft treffen sich „KöKi“ (Kölner Grundschulkind mit Fluchterfahrung) und „Pat“ (der oder die Patin) jede oder jede zweite Woche. Wichtig dabei ist, dass die Patenschaft für beide gut passt und die Chemie stimmt.
„Viele fahren weit weg, um andere Kulturen kennenzulernen. Dabei gibt es diese Möglichkeiten direkt vor unserer Haustür. Eine Patenschaft eröffnet neue Welten – für beide Seiten.“ (Manfred, Pate aus Rodenkirchen)
Was Manfred in seiner Patenschaft mit Soliman erlebt hat, kannst du hier nachlesen: „Eine Patenschaft, die das Leben verändert – auf beiden Seiten“
Einblicke in ihre Patenschaften geben auch Jaqueline (koeln_freiwillig), Volker (WDRforyou) und Kaja (KSTA)
Zum Projekt:
Das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Köln fördert „KöKiPAT“ und führt es in Kooperation mit der Kölner Freiwilligenagentur und dem Kölner Flüchtlingsrat durch.
Vor Beginn der Patenschaft benennen die Pat*innen und Kinder bzw. Eltern ihre Interessen und Erwartungen, so dass ein gezieltes Matching stattfinden kann. Die Patenschaft kann auch von Paaren oder im Tandem übernommen werden. Die Kooperationspartner*innen bieten im Verlauf des Projekts regelmäßige Vernetzungs- und Austauschtermine für die Pat*innen an. Pädagogische Vorerfahrungen sind nicht nötig.
Aktuell warten noch 15 Kinder auf eine Patenschaft.
Weitere Infos und Kontakt:
Hast du Lust, Patin oder Pate zu werden? Dann melde dich gerne unter dem folgenden Link zu einem unverbindlichen Infogespräch an oder leite die Info an Freunde und Bekannte weiter, die Interesse an einer Patenschaft haben könnten: Werde PAT – Kölner Freiwilligen Agentur
Die nächsten Vorbereitungsworkshops finden an den folgenden Terminen statt.
– Fr., 9. Oktober 2026, 17:30 Uhr – 19:30 Uhr (online) und Sa., 10. Oktober 2026, 10:00-16:00 Uhr (Köln-Nippes)
– Fr., 4. Dezember 2026, 17:30 Uhr – 19:30 Uhr (online) und Sa., 5. November 2026, 10:00-16:00 Uhr (Köln-Südstadt)
Weitere Infos können auch bei Leon Oerder von der Kölner Freiwilligen Agentur eingeholt werden: 0221 888 278 11, leon.oerder@koeln-freiwillig.de
(Text: Leon Oerder/Kölner Freiwilligen Agentur e.V. )
Der Leasingvertrag ist längst übertragen – warum soll ich trotzdem noch zahlen?
AktuellesSie haben Ihren Leasingvertrag ordnungsgemäß auf eine andere Person übertragen und gehen davon aus, damit aus der Sache raus zu sein. Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt zeigt, warum das nicht immer stimmt – und wann Sie sich gegen eine Nachforderung wehren können.
20.000 € trotz übertragener Leasingverträge
Die Mandantin hatte einen Leasingvertrag über einen Mercedes CLA abgeschlossen und das Fahrzeug irgendwann nicht mehr benötigt. Gemeinsam mit der Leasinggesellschaft und einem Nachfolger wurde eine Vertragsübernahme vereinbart: Der Nachfolger sollte ab sofort die Raten zahlen und sämtliche Pflichten aus dem Leasingvertrag übernehmen. Im Kleingedruckten der Übernahmevereinbarung war jedoch eine Mithaftungsklausel versteckt, nach der die ursprüngliche Leasingnehmerin für Zahlungsausfälle des Nachfolgers weiterhin haften sollte.
Als der Nachfolger die Raten nicht mehr bediente, meldete sich die Leasinggesellschaft – mit einer Nachforderung von rund 20.000 €. Das Landgericht Frankfurt gab der Klage zunächst statt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah das in der Berufung anders und wies die Forderung zurück.
Warum kippte das Gericht die Klausel?
Das Gericht sprach der Klausel ihre Wirkung aus einem einfachen Grund ab: Sie kam für die Mandantin überraschend. „Die Erwartung eines Leasingnehmers, der eine Vertragsübernahmevereinbarung schließt, ist darauf gerichtet, vollständig von den leasingvertraglichen Verpflichtungen entbunden zu werden“, stellte das OLG Frankfurt klar. Genau das verspricht der Begriff der Vertragsübernahme: einen vollständigen Austausch der Vertragspartei, nicht nur eine zusätzliche Haftung neben ihr.
Rechtlich stützt sich das Gericht auf § 305c Abs. 1 BGB: Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil. Eine Mithaftungsklausel, die dem eigentlichen Zweck der Vertragsübernahme – der vollständigen Entlassung aus dem Vertrag – widerspricht, ist genau eine solche überraschende Klausel.
Wo lauert diese Klausel sonst noch?
Mithaftungsklauseln in Vertragsübernahmen sind kein Einzelfall aus dem Fahrzeugleasing. Ähnliche Formulierungen tauchen regelmäßig auch in anderen Bereichen auf:
Wer eine Vertragsübernahme unterschreibt, sollte deshalb besonders auf Formulierungen wie „Mithaftung“, „gesamtschuldnerische Haftung“ oder ähnliche Klauseln achten, die dem eigentlichen Sinn der Übernahme widersprechen.
Der Schreck Monate später
Wer seine Unterschrift unter einen „Übernahmevertrag“ gesetzt hat, geht davon aus, mit der Sache abgeschlossen zu haben. Das Fahrzeug ist weg, der Alltag hat sich längst wieder eingespielt. Umso größer der Schock, wenn Monate später ein Brief mit einer fünfstelligen Forderung im Briefkasten liegt – für Raten, die eine andere Person nicht gezahlt hat und über die man selbst nie informiert war. Man hat den Leasinggegenstand nicht mehr im Besitz, kann die Zahlungsmoral des Nachfolgers nicht beeinflussen und erfährt von den Rückständen oft erst, wenn bereits eine erhebliche Summe aufgelaufen ist.
Wenn sich Vertrauen auszahlt
Genau dieses Gefühl greift das Gericht auf: Es bestätigt, dass die Erwartung, mit der Vertragsübernahme wirklich „raus“ zu sein, kein naiver Irrtum war, sondern dem entspricht, was jeder vernünftige Vertragspartner an dieser Stelle erwarten darf. Wer sich in so einer Situation wiederfindet, muss dem Kleingedruckten nicht hilflos ausgeliefert sein – dafür stehen Regeln wie § 305c BGB.
Was Sie jetzt tun können
Wer sich in einer solchen Situation wiederfindet, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern gezielt prüfen:
Wie der Fall zeigt, kann eine unterschriebene Klausel unwirksam sein, wenn niemand mit ihr rechnen musste.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 19. August 2026, Aktenzeichen 17 U 141/25 (Vorinstanz: LG Frankfurt, 2-19 O 586/23). Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.
(Text: Rechtsanwältin Elke Heuvens drliesermcl.de)
Köln-Bayenthal: Bonner Straße wieder in beide Richtungen befahrbar
AktuellesDie Stadt Köln informiert:
Köln-Bayenthal: Bonner Straße wieder in beide Richtungen befahrbar
Ab Freitag, 18. September 2026, wird die stadtauswärts führende Fahrspur der Bonner Straße, zwischen der Schönhauser Straße/Marktstraße und dem Raderberggürtel/Bayenthalgürtel für den Verkehr freigegeben. Damit ist der Abschnitt der Bonner Straße wieder in beide Richtungen befahrbar. Mit Beginn des Haltestellen- und Gleisbaus, voraussichtlich ab Ende 2027, wird es erneut Änderungen und bauzeitliche Einschränkungen der Verkehrsführung in diesem Bereich der Bonner Straße geben. Darüber wird die Stadt Köln rechtzeitig informieren. Ab Dienstag, 22. September 2026, wird die Brühler Straße in Fahrtrichtung Süden (zwischen Bonner Straße und Mannsfelder Straße) aufgrund von Straßenbauarbeiten bis Ende Februar 2027 gesperrt. Umleitungen werden ausgeschildert. Die Grundstücke bleiben grundsätzlich erreichbar, es kann jedoch zu temporären Beeinträchtigungen kommen.
(Text: Stadt Köln/ PI /-rob-)
Dä längste Desch vun Kölle (Severinsviertel)
AktuellesIm Herbst verwandelt sich das Vringsveedel zwei Tage lang in eine Hochburg des Feierns. Das Severinsviertel bittet nämlich am 19. und 20.9. zu Tisch und wird zum beliebten Straßenfest ‚Dä längste Desch vun Kölle‘. Die Südstadt bzw. die Severinstraße wird nämlich zur alljährlichen Shopping- und Schlemmermeile mit Bühnenprogramm und Kinderzauber ernannt. Ca. 120 Händler, Vereine, Handwerker und Gastronomen präsentieren dann ihre Waren unter freiem Himmel und bieten ein abwechslungsreiches Angebot. Bei allem sollte man eins immer bedenken: Man sollte mit dem ÖPNV kommen, denn Parkplätze gibt es kaum.
Diesen Artikel finden Sie in unserer Herbstausgabe 2026. Das gesamte Magazin können Sie online auf der Startseite lesen.
HB & The Random Players im Landhaus Alt-Weiss
AktuellesWenn die Saiten Feuer fangen
Seit Jahren zieht HB Hövelmann durch die Republik – nicht mit leisen Sohlen, sondern mit sechs Saiten, Verstärker und einem Herzen, das im Takt des Rock’n’Roll schlägt.
HB Hövelmann ist Einer, der die Gitarre nicht einfach spielt, sondern ihr Geschichten entlockt und für eine unglaubliche Stimmung sorgt. Mal knarzt er wie ein alter Cadillac auf heißem Asphalt, mal schnurrt er wie eine Katze auf dem Verstärker und manchmal weiß er selbst nicht so genau, wo die Reise hingeht. Hauptsache, sie rockt. Ob als Solist, Sideman oder mit wechselnden musikalischen Weggefährten: HB hat im Laufe der Jahre so manche Bühne unter die Sohlen genommen. Doch am wohlsten fühlt er sich dort, wo drei Musiker, ein Haufen Spielfreude und eine gehörige Portion musikalischer Wahnsinn aufeinandertreffen: HB & The Random Players und das am 11. 12 in Köln Weiß im Alt Weiß, Auf der Ruhr 46.
Klein an Zahl, groß in der Wirkung. Ihr Motto?„…if Rock’n’Roll is not enough!“
Und genau deshalb wird nicht einfach nur auf die bekannten Bretter der Rockgeschichte gehämmert. Die Random Players graben auch nach den kleinen musikalischen Goldstücken, die irgendwo zwischen Plattenregal, Kneipentresen und vergessenem Radiokanal darauf warten, wieder ans Licht zu kommen.Perlen aus Rock’n’Roll, Blues und Soul – mal so nah am Original, dass man meint, die Vergangenheit persönlich steht vor einem. Und dann wieder so herrlich weit davon entfernt, dass selbst das Original vermutlich kurz schmunzeln müsste. Denn eines gehört bei HB & The Random Players immer dazu: Humor. Nicht als Beilage. Sondern als Grundnahrungsmittel. Hier darf die Musik auch mal stolpern, grinsen, die Kurve etwas zu flott nehmen und anschließend mit Vollgas wieder auf die richtige Spur springen. Hauptsache, sie lebt. Hauptsache, sie macht Spaß. Hauptsache, die Füße bleiben nicht still. Denn wenn HB die Gitarre umhängt und die ersten Akkorde durch den Raum knallen, dann ist Schluss mit angelehntem Zuhören. Dann beginnen der Blues durch den Körper zu gehen. Erst ganz vorsichtig. Dann immer heftiger. Und irgendwann gibt es kein Halten mehr.
HB & The Random Players sind kein musikalisches Museum. Sie sind eher eine gut gelaunte Zeitmaschine mit ordentlich Benzin im Tank – unterwegs zwischen Rock’n’Roll, Blues und Soul, mit offenen Fenstern und dem Fuß ziemlich weit unten auf dem Gaspedal. Also Ohren auf, Herzen raus und Schuhe festbinden. Denn eines ist sicher: Den Mann und seine Mannen muss man einfach gesehen und gehört haben.
HB Hövelmann – Gitarre & Gesang
Henrik Herzmann – Bass
Tobias Sauter – Schlagzeug & Gesang
Datum: Freitag, den 11. Dezember 2026
Wann: ab 20:00 Uhr
Wieviel: Der Eintritt ist frei!
Wo: Landhaus Alt-Weiss, Auf der Ruhr 46, 50999 Köln (Weiss)
Wenn der Partner fehlt: Warum Reisen in der Gemeinschaft neuen Mut schenkt.
AktuellesDer Verlust eines geliebten Menschen verändert alles von einem Tag auf den anderen. Zurück bleibt oft eine tiefe Stille – besonders im Ruhestand, wenn man eigentlich die gemeinsame Zeit genießen wollte. Sich zurückzuziehen ist völlig normal. Doch irgendwann kommt der Moment, in dem die Seele nach Veränderung verlangt. Reisen nach einem Verlust ist kein Verrat am Schmerz. Es ist ein sanfter Schritt zurück ins Leben.
„Dort habe ich zum ersten Mal wieder herzlich gelacht – und es fühlte sich nicht falsch an.“ – dieses Feedback eines Reisegastes zeigt, wie viel Kraft eine Gemeinschaft geben kann. Es muss ja nicht gleich eine Weltreise sein – unsere Mehrtagesfahrten sind im Schnitt 6 Tage lang. Das genügt, um frische Kraft zu tanken und neuen Lebensmut zu schöpfen.
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www.felix-reisen-koeln.de
Der Chor lädt zum Mitsingen und Mitproben ein – alles kostenlos
AktuellesWer möchte mitsingen? – Die „Rheinbogenstimmen“ starten mit ihrem Chorleiter Stefan Harwardt ein neues Projekt für eine Aufführung im Dezember unter dem vielversprechenden Thema „smooth but groovy“. Beteiligen können sich alle, die Freude am gemeinsamen Singen und ein wenig Erfahrung mit der eigenen Stimme haben. Am Mittwoch, 30. September, geht es um 20 Uhr los mit den Proben im Pfarrsaal St. Remigius an der Sürther Hauptstraße 130b, und dann immer mittwochs zur gleichen Zeit. Einstudiert werden etwa das „Gospel Magnificat“ der US-amerikanischen Komponistin Patti Drennan und geschmeidige Chorsätze von Bob Chilcott. Die Aufführung findet am Samstag, 12. Dezember, um 17 Uhr statt in einer stimmungsvollen Messe bei Kerzenschein in der Kirche St. Maternus, Rodenkirchen. Die „Rheinbogenstimmen“ sind ein Chor der katholischen Gemeinden St. Joseph und St. Remigius. Stefan Harwardt gibt gern weitere Auskünfte unter der Telefonnummer 0221-98 93 48 00 und per E-Mail.
Stefan.Harwardt@Erzbistum-Koeln.de (Text: süs)
Die Adlerschützen von Zollstock feiern
AktuellesEin Konzert zum Nachdenken – wenn Musik die Vergangenheit lebendig werden lässt
AktuellesAuch in der Musik hat Weltgeschichte ihren Platz. Sie kann erinnern, aufrütteln, Fragen stellen und Hoffnung schenken, wo Worte manchmal nicht mehr ausreichen.
Am 18. Oktober 2026 um 11 Uhr wird somit die Kölner Philharmonie zum Schauplatz eines außergewöhnlichen Konzertprojekts: Der Rodenkirchener KammerChor und Orchester und der Philharmonische Chor Köln bringen nämlcih gemeinsam zwei Werke auf die Bühne, die sich auf eindringliche Weise mit den Themen Rassismus, Gewalt, Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit auseinandersetzen. Rund 200 Mitwirkende sind an diesem anspruchsvollen Projekt beteiligt, was bestimmt ein musikalisches Zeichen setzen wird.
Im Mittelpunkt steht Michael Tippetts Oratorium „A Child of Our Time“, eines der bedeutendsten Antikriegswerke des 20. Jahrhunderts. Sein musikalischer Ausgangspunkt war das Schicksal des jüdischen Jugendlichen Herschel Grynszpan, dessen Tat im Jahr 1938 von den Nationalsozialisten als Vorwand für die Reichspogromnacht instrumentalisiert wurde. Tippett macht daraus jedoch weit mehr als eine historische Erzählung: Sein Oratorium ist ein eindringlicher Appell gegen Hass und Gewalt und zugleich ein Plädoyer für Menschlichkeit, Frieden und Versöhnung. Besonders eindrucksvoll sind die Spirituals, die das Werk durchziehen und ihm eine ganz eigene musikalische Kraft verleihen.
Ergänzt wird das Programm durch Robert Schumanns „Requiem für Mignon“. Die Figur der Mignon, der zwischen den Welten und Identitäten stehend, sowie die Themen Schmerz, Verlust und Menschlichkeit schlagen eine inhaltliche Brücke zu Tippetts Werk. Es begegnen sich zwei Kompositionen aus unterschiedlichen Zeiten und machen deutlich: Menschlichkeit, Ausgrenzung und Frieden sind zeitlos.
Dieses Generationen Konzert, ist nicht nur für Besucher eine Bereicherung. Eine besondere Verbindung zur jüngeren Generation schafft nämlich die Gesamtschule Rodenkirchen, die das Projekt mit einer Musikklasse unterstützt. Schülerinnen und Schüler werden teilweise gemeinsam mit den Chören die von Tippett komponierten Spirituals singen. So wird Geschichte nicht nur gehört, sondern von jungen Menschen selbst musikalisch getragen und weitergegeben.
Verantwortet wird das Projekt von den jungen Chorleitenden Anna Goeke-Paganetti vom Rodenkirchener KammerChor und Orchester sowie Nico Köhs vom Philharmonischen Chor Köln. Beide stehen für eine Generation von Musikerinnen und Musikern, die künstlerische Qualität mit der Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Themen verbinden möchten.
Darum wird auch zwischen den musikalischen Werken ein professioneller Sprecher Texte lesen und damit Raum für Reflexion und persönliche Gedanken schaffen. Denn dieses Konzert möchte nicht nur berühren, sondern auch zum Innehalten anregen: Was bedeutet Menschlichkeit? Wie entsteht Ausgrenzung? Und was können wir heute aus der Geschichte lernen?
Die Proben laufen bereits, der Vorverkauf hat begonnen. Es ist ein großes musikalisches Vorhaben – und gerade Tippetts „A Child of Our Time“ gilt als außergewöhnliches und herausragendes Werk des 20. Jahrhunderts.
Ein Konzert, das nicht nur zu hören ist, sondern nachwirkt. Ein Abend über Geschichte, Verantwortung und die Hoffnung, dass am Ende Menschlichkeit stärker sein kann als Hass.