Stadtkämmerin Prof. Dr. Diemert gab bekannt, dass die Grundsteuer angepasst werden muss, um Kölns Fallen in das Haushaltssicherungskonzept zu vermeiden.

Jennifer Glashagen, Vorsitzende der Volt Fraktion erklärt dazu: 

„Wir hätten uns gewünscht, die Grundsteuer nicht erhöhen zu müssen und bei dem nach der bundesweiten Grundsteuerreform festgelegten Satz zu bleiben. Doch angesichts der massiven finanziellen Herausforderungen und der realen Gefahr, in ein Haushaltssicherungskonzept zu rutschen, ist die Anpassung des Hebesatzes verantwortungsvoll. Diese Entscheidung wird uns helfen, soziale Strukturen in Köln zu erhalten. Wir stehen zu einer gerechten, verfassungskonformen und zukunftsorientierten kommunalen Finanzpolitik. Wir betonen besonders die Verantwortung der Bundesebene für die ausreichende kommunale finanzielle Sicherheit.“

(Volt Fraktion im Kölner Rat)

Köln baut bezahlbar – Wohnen für alle“ startet die Stadt Köln einen breit angelegten, neutral moderierten Dialog, um Baukosten deutlich zu senken und zugleich zentrale Anforderungen wie Klimaschutz, Mobilität und Energieversorgung zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird vom Rat mit der Umsetzung des Prozesses beauftragt und stellt dafür die erforderlichen finanziellen Mittel bereit. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt sein Ziel, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und den angespannten Wohnungsmarkt spürbar zu entlasten. 

Sergen Belen, stellv. Fraktionsvorsitzender

„Der Rat muss sicherstellen, dass Kosteneinsparungen im Dialogprozess tatsächlich bei den Mietern ankommen, ohne den privatwirtschaftlichen Wohnungsbau auszubremsen. 

Ergänzend zum privatwirtschaftlichen Wohnungsbau muss der Schwerpunkt stärker auf einem gemeinwohlorientierten, städtischen Wohnungsbau liegen.”

(Volt Fraktion im Kölner Rat)

Aufgrund der erneuten Preiserhöhung des Deutschlandtickets Schule auf 43 Euro pro Monat soll geprüft werden, ob ein regionales Schülerticket der KVB eine sozial gerechtere und praxistaugliche Alternative darstellt. Ziel ist es, Familien mit schulpflichtigen Kindern finanziell zu entlasten Die Prüfung soll zudem die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sowie auf freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler transparent machen und eine fundierte politische Entscheidungsgrundlage liefern.

Vor dem Hintergrund der erneuten Preiserhöhung des Deutschlandticket-Schule auf 43 Euro pro Monat hält die Volt Fraktion es für sinnvoll und notwendig, die Einführung eines regionalen Schülertickets durch die KVB prüfen zu lassen. 

Manuel Froh, Jugendpolitischer Sprecher Volt Fraktion

“Wir unterstützen das ursprüngliche Anliegen des Deutschlandticket-Schule ausdrücklich. Das Konzept und seine früheren Tarife haben nachweislich zu einer deutlich höheren Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs geführt. Auch die deutschlandweite Gültigkeit ist ein klarer Vorteil, von dem insbesondere Kölner Schülerinnen und Schüler profitieren, etwa bei Fahrten in andere Städte Nordrhein-Westfalens.

Mit der erneuten Preissteigerung erfüllt das Deutschlandticket-Schule jedoch immer weniger seinen ursprünglichen Zweck. Dadurch sehen wir uns auf kommunaler Ebene dazu gezwungen, die Verantwortung für soziale Teilhabe junger Menschen, finanzieller Entlastung von Familien und für das Erreichen der Klimaziele zu übernehmen.”

(Volt Fraktion im Kölner Rat)

Die Partei Kölner StadtGesellschaft (KSG) erhöht den Druck auf Oberbürgermeister Torsten Burmester. 

Die KSG-Bezirksvertreter Torsten Ilg und Patrick van den Berg kritisieren dessen jüngste Aussagen zur kommunalen Finanzkrise als unzureichend. Zwar habe Burmester eingeräumt, dass Bund und Land ihrer finanziellen Verantwortung gegenüber den Kommunen gerecht werden müssen, konkrete Konsequenzen für Köln blieben jedoch aus. KSG-Bezirksvertreter fordern Oberbürgermeister Burmester zum Handeln auf.

„Appelle reichen nicht mehr. Der Oberbürgermeister muss offen benennen, welche Leistungen die Stadt Köln im kommenden Jahr nicht mehr erbringen wird“, erklärt Torsten Ilg. Köln stehe weiterhin unter Haushaltsperre – mit spürbaren Folgen für Bezirke, Vereine und Bürgerinnen und Bürger.

Patrick van den Berg verweist auf Aufgaben wie die Unterbringung Geflüchteter oder den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, die durch Landes- und Bundesgesetze vorgegeben seien: „Die Kommunen dürfen nicht länger für fremde politische Beschlüsse bezahlen.“

Das Konnexitätsprinzip wird seit Jahren missachtet. Die  finanzielle Last muss dort liegen, wo Aufgaben beschlossen werden. Besonders deutlich zeige sich dies bei der Flüchtlingsunterbringung, einer gesamtstaatlichen Aufgabe, deren Kosten überwiegend bei den Kommunen hängen bleiben. Auch bei schulischer Inklusion und Ganztagsbetreuung klafften erhebliche Finanzierungslücken.

Acht Städte in NRW haben bereits gegen das Land geklagt – Köln spielt den Nachzügler. Die viertgrößte Stadt sollte nun auch den Bund verklagen, denn auch die Unterbringung Geflüchteter und weitere Sozialkosten werden von der Stadt seit Jahren gestemmt“, fordern van den Berg und Ilg. „Wer nicht klagt, signalisiert Einverständnis.“

(KSG)

ImmobilImmobilienmarkt in Köln und Düsseldorf: Hohe Nachfrage trifft knappes Angebot
In Köln und Düsseldorf bleibt der Immobilienmarkt deutlich angespannter als im restlichen Bundesgebiet. In den beiden Rheinmetropolen herrscht weiterhin ein ausgeprägtes Ungleichgewicht zwischen verfügbaren Wohnflächen und dem tatsächlichen Bedarf. Beide Städte ziehen nämlich weiterhin viele Menschen an, doch der Wohnungsneubau kommt nicht in dem Tempo voran, das nötig wäre, um den steigenden Bedarf zu decken. In Köln ist der Leerstand besonders niedrig, was zu einem starken Wettbewerb um jede verfügbare Wohnung führt. Die Folge sind anhaltend hohe Miet- und Kaufpreise. Für Kaufinteressierte bedeutet das: Der Spielraum für Preisverhandlungen ist kleiner geworden, und besonders gut gelegene oder moderne Objekte sind weiterhin stark umkämpft. Deutschlandweit zeigt sich dagegen ein ausgeglichenes und entspannteres Bild: In vielen Regionen gibt es mehr freie Wohnungen und weniger Druck auf die Preise. Doch die Rheinmetropolen bleiben Ausnahmemärkte – dynamisch, begehrt und weiterhin geprägt durch ein klares Übergewicht der Nachfrage.
ienmarkt in Köln und Düsseldorf: Hohe Nachfrage trifft knappes Angebot
In Köln und Düsseldorf bleibt der Immobilienmarkt deutlich angespannter als im restlichen Bundesgebiet. In den beiden Rheinmetropolen herrscht weiterhin ein ausgeprägtes Ungleichgewicht zwischen verfügbaren Wohnflächen und dem tatsächlichen Bedarf. Beide Städte ziehen nämlich weiterhin viele Menschen an, doch der Wohnungsneubau kommt nicht in dem Tempo voran, das nötig wäre, um den steigenden Bedarf zu decken. In Köln ist der Leerstand besonders niedrig, was zu einem starken Wettbewerb um jede verfügbare Wohnung führt. Die Folge sind anhaltend hohe Miet- und Kaufpreise. Für Kaufinteressierte bedeutet das: Der Spielraum für Preisverhandlungen ist kleiner geworden, und besonders gut gelegene oder moderne Objekte sind weiterhin stark umkämpft. Deutschlandweit zeigt sich dagegen ein ausgeglichenes und entspannteres Bild: In vielen Regionen gibt es mehr freie Wohnungen und weniger Druck auf die Preise. Doch die Rheinmetropolen bleiben Ausnahmemärkte – dynamisch, begehrt und weiterhin geprägt durch ein klares Übergewicht der Nachfrage.
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Rat der Stadt Köln stimmt Gebührensätzen zu

Zum 1. Januar 2026 werden die Abwassergebühren in Köln angepasst. Der Rat der Stadt Köln hat den neuen Gebührensätzen zugestimmt. Die Kalkulation erfolgt – wie gesetzlich vorgeschrieben – auf Basis des Kommunalabgabengesetzes (KAG).

Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 200 Kubikmetern steigen die durchschnittlichen Abwassergebühren pro Person und Tag von 34,1 Cent auf 36,5 Cent – eine Erhöhung um rund 7,1 Prozent.

Warum die Gebühren steigen

In den vergangenen Jahren konnten die StEB Köln steigende Kosten durch günstige Zinsbedingungen und effizientes Wirtschaften weitgehend kompensieren. Doch das Finanzierungsumfeld hat sich spürbar verändert:

  • Allgemeine Preissteigerungen und deutlich höhere Materialkosten (z. B. Fällmittel)
  • Gestiegene Personalkosten, zuletzt tarifbedingt um bis zu 7,8 Prozent
  • Rückläufige Schmutzwassermengen (–2,2 Prozent), wodurch fixe Kosten auf weniger Kubikmeter verteilt werden müssen
  • Höhere Zinskosten, die sich unmittelbar auf die Gebührenkalkulation auswirken

Diese Faktoren führen dazu, dass die bisherigen Gebühren nicht mehr ausreichen, um die gesetzlichen Aufgaben der Abwasserbeseitigung verlässlich zu erfüllen.

„Wir sind uns bewusst, dass Gebührenanpassungen immer spürbar sind. Gleichzeitig sichern wir damit die Funktionsfähigkeit eines Systems, das für Köln unverzichtbar ist“, sagt Ulrike Franzke, Vorständin der StEB Köln. „Unser Anspruch ist es, Prozesse kontinuierlich zu optimieren und die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger möglichst gering zu halten.“

Die neuen Gebührensätze ab 2026

  • Schmutzwasser: 1,76 €/m³ (2025: 1,63 €/m³)
  • Niederschlagswasser: 1,39 €/m² befestigte Fläche (2025: 1,32 €/m²)

Damit steigen die Schmutzwassergebühren um 13 Cent je Kubikmeter und die Niederschlagswassergebühren um 7 Cent je Quadratmeter.

Köln zählt weiterhin zu den günstigen Großstädten

Im NRW-Vergleich bleibt Köln unter den preisgünstigen Kommunen. Die StEB Köln nehmen zudem bewusst eine Gebührenunterdeckung von rund 28 Millionen Euro in Kauf, um die Belastung für Haushalte zu begrenzen.

  
(Text:Birgit Konopatzki/StEB Köln)
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Städtische Verwaltungsgebühren sollen kostendeckend erhoben werden

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Dienstag, 16. Dezember 2025, die neue (18.) Fassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln (AVwGebS) beschlossen. Die neue Satzung soll ab 1. Januar 2026 gelten.  

Bürger*innen, die eine Verwaltungsleistung in Anspruch nehmen, müssen hierfür in der Regel Gebühren bezahlen. Verwaltungsleistungen sind zum Beispiel Genehmigungen oder sonstige Amtshandlungen, wie die Beglaubigung von Kopien. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den entstehenden Personal- und Arbeitsplatzkosten. Verändern sich diese Kosten, etwa durch Zeitersparnisse oder Tariferhöhungen, kalkuliert die Stadtverwaltung die Gebühren neu, damit sie weiterhin kostendeckend bleiben.  

Die Verwaltung arbeitet stetig an der Digitalisierung und Verschlankung von Arbeitsabläufen. Deshalb bleiben viele Gebühren trotz gestiegener Kosten stabil, zum Beispiel die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien. Einige Gebühren sinken sogar: So verringert sich die Gebühr für die Einsicht in eine abgeschlossene Bauakte von 36 auf 33 Euro.  

In anderen Fällen lassen sich Anhebungen jedoch nicht vermeiden. Beispielsweise steigt die Gebühr für die Festsetzung von Hausnummern von 111 auf 121 Euro. Der Anstieg ergibt sich, wie bei weiteren Gebührentatbeständen, aus gestiegenen Arbeitsplatzkosten, die nach den Vorgaben für eine kostendeckende Gebührenkalkulation berücksichtigt werden müssen.  18. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln (AVwGebS)

(Text/PI/Stadt Köln/ Robert Baumanns)