Wussten Sie das? Gesetzliche Regelungen zu Ostern 2026
Die Stadt Köln weist auf die besonderen Regelungen und Veranstaltungsverbote des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Land Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz) für die Tage vor Ostern hin.
An Gründonnerstag, 2. April 2026, ab 18 Uhr, sind alle öffentlichen Tanzveranstaltungen verboten.
An Karfreitag, 3. April, 0 Uhr, bis Karsamstag, 4. April 2026, 6 Uhr, sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen, sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen, Leistungsshows, Zirkusaufführungen, Volksfeste, tänzerische und artistische Darbietungen, der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen erfolgen. Unzulässig sind auch alle Unterhaltungsveranstaltungen (beispielsweise Stadtführungen mit unterhaltendem Charakter) einschließlich sämtlicher, auch klassischer Theater- und Musikaufführungen wie Opern, Operetten, Balletts, Musicals, Puppenspiele und ähnliche Unterhaltungsveranstaltungen. Ausnahmen gelten nur für Veranstaltungen, die religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters sind und dem besonderen Wesen dieses Feiertages entsprechen, dann aber erst nach der Hauptzeit des Gottesdienstes, also ab 11 Uhr.
Ebenfalls nicht erlaubt sind alle Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken, sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen – und zwar bis zum nächsten Tag, Karsamstag, 4. April 2026, 6 Uhr.
Darüber hinaus müssen an Karfreitag – wie an allen Sonn- und Feiertagen – auch Videotheken (mit Ausnahme von Automatenvideotheken), Autowaschanlagen und Waschsalons geschlossen bleiben. Ebenso dürfen nach Feiertagsgesetz an Karfreitag keine Wohnungsumzüge stattfinden. Nicht erlaubt ist auch der Betrieb von Fahrschulen und Mitfahrvermittlungen. Erlaubt sind Kunstausstellungen, Kunstführungen, Tierschauen und ähnliche Veranstaltungen, ebenso Arbeiten, die der Erholung dienen, etwa der Betrieb von Saunen, Bräunungs- und Fitnessstudios. Öffnen dürfen auch die Museen und der Zoo.
An Ostersonntag, 5. April, und Ostermontag, 6. April 2026, gelten die üblichen Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz NRW).
Die Gewerbeabteilung im Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln beantwortet Fragen unter der Telefonnummer 0221/221-29879. In dringenden Fällen und wenn damit keine erheblichen Beeinträchtigungen des Sonn- und Feiertagsschutzes verbunden sind, können Ausnahmen von den Verboten nur von der Bezirksregierung Köln gestattet werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind zu richten an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 21, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln.
(Text:Stadt Köln/PI/Robert Baumanns)
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AktuellesDrei Städte, ein Ziel: „Grau raus, Grün rein“
AktuellesKöln, Bonn und Düsseldorf: wer entsiegelt die meisten Flächen?
Die Städte Köln, Bonn und Düsseldorf starten mit einem Städtewettbewerb zur Begrünung von versiegelten Flächen. Welche Stadt entsiegelt bis zum 31. Oktober 2026 mehr Flächen? Der Gewinner-Stadt winkt die „Goldene Gießkanne“ als Wanderpokal. Alle Entsiegler*innen gewinnen ein besseres lokales Klima. In Köln wird das Projekt durch den „RegenKompass“ der Stadtentwässerungsbetriebe Köln unterstützt.
Ziel der Entsiegelungsaktion „Grau raus, Grün rein“ ist es, gepflasterte Flächen im Stadtgebiet zu verringern und stattdessen zu bepflanzen. An sonnigen Tagen können sich versiegelte Flächen stark aufheizen. Dadurch sind vor allem Kinder und Senior*innen erheblich belastet. Grüne, bepflanzte Flächen kühlen durch Verdunstung die unmittelbare Umgebung ab und die Aufenthaltsqualität steigt. Zudem wird die Artenvielfalt erhöht und das Regenwasser kann besser versickern.
Eigentümer*innen von privaten oder gewerblich genutzten Flächen sind aufgerufen, ihre Flächen zu entsiegeln, zu bepflanzen und am Stadtwettbewerb teilzunehmen. In Köln werden die beim Förderprogramm „GRÜN hoch 3“ beantragten Entsiegelungen gezählt. Bei Förderfähigkeit nach Richtlinie beträgt die Höhe der städtischen Zuwendung bis zu 40 Euro pro Quadratmeter entsiegelter und begrünter Fläche. Wer die Förderung nicht wahrnehmen kann oder möchte, kann seine Stadt trotzdem im Wettbewerb unterstützen. Die entsiegelten Flächen können auch direkt per Mail an gruenhoch3@stadt-koeln.degemeldet werden.
Auf der zentralen Internetseite www.stadt-koeln.de/entsiegeln sind alle Informationen zum Wettbewerb abrufbar.
(Text: Stadt Köln/PI/Sabine Wotzlaw)
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AktuellesKölner VHS veröffentlicht neues Magazin
AktuellesHeft liegt an vielen Stellen im Stadtgebiet aus
Die Kölner VHS hat ein neues Magazin veröffentlicht. Das neu gestaltete Heft heißt „Kölner VHS Magazin“, ist ab sofort kostenlos erhältlich und erscheint viermal jährlich. Das Magazin gibt einen kompakten Überblick über ausgewählte Kurse der Volkshochschule und aktuelle Weiterbildungsthemen des Quartals, porträtiert Lehrkräfte und Lernorte und bietet Orientierung für die persönliche und berufliche Weiterbildung. Über QR-Codes gelangen die Leser*innen zum vollständigen Kursprogramm auf der Webseite der Kölner VHS, dort ist auch die Anmeldung zu den Kursen möglich.
Dr. Marie Batzel, Leiterin der Kölner VHS:
Das Magazin ist bewusst kompakter und kostengünstiger als das frühere Programmheft gestaltet. Es ist an vielen Auslagestellen in Köln kostenlos erhältlich, darunter in den VHS-Häusern, der Zentralbibliothek, den Stadtteilbibliotheken, den Kundenzentren der Bezirksrathäuser, den städtischen Museen, den Bürgerzentren, in vielen Buchhandlungen sowie in verschiedenen weiteren Einrichtungen. Das Magazin ist zudem als PDF über die Webseite der Kölner VHS aufrufbar unter: https://www.koelner-vhs.de/magazin
(Text: StadtKöln/PI/Eva Fiedler)
Regelungen und Veranstaltungsverbote zu Ostern
AktuellesWussten Sie das? Gesetzliche Regelungen zu Ostern 2026
Die Stadt Köln weist auf die besonderen Regelungen und Veranstaltungsverbote des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Land Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz) für die Tage vor Ostern hin.
An Gründonnerstag, 2. April 2026, ab 18 Uhr, sind alle öffentlichen Tanzveranstaltungen verboten.
An Karfreitag, 3. April, 0 Uhr, bis Karsamstag, 4. April 2026, 6 Uhr, sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen, sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen, Leistungsshows, Zirkusaufführungen, Volksfeste, tänzerische und artistische Darbietungen, der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen erfolgen. Unzulässig sind auch alle Unterhaltungsveranstaltungen (beispielsweise Stadtführungen mit unterhaltendem Charakter) einschließlich sämtlicher, auch klassischer Theater- und Musikaufführungen wie Opern, Operetten, Balletts, Musicals, Puppenspiele und ähnliche Unterhaltungsveranstaltungen. Ausnahmen gelten nur für Veranstaltungen, die religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters sind und dem besonderen Wesen dieses Feiertages entsprechen, dann aber erst nach der Hauptzeit des Gottesdienstes, also ab 11 Uhr.
Ebenfalls nicht erlaubt sind alle Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken, sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen – und zwar bis zum nächsten Tag, Karsamstag, 4. April 2026, 6 Uhr.
Darüber hinaus müssen an Karfreitag – wie an allen Sonn- und Feiertagen – auch Videotheken (mit Ausnahme von Automatenvideotheken), Autowaschanlagen und Waschsalons geschlossen bleiben. Ebenso dürfen nach Feiertagsgesetz an Karfreitag keine Wohnungsumzüge stattfinden. Nicht erlaubt ist auch der Betrieb von Fahrschulen und Mitfahrvermittlungen. Erlaubt sind Kunstausstellungen, Kunstführungen, Tierschauen und ähnliche Veranstaltungen, ebenso Arbeiten, die der Erholung dienen, etwa der Betrieb von Saunen, Bräunungs- und Fitnessstudios. Öffnen dürfen auch die Museen und der Zoo.
An Ostersonntag, 5. April, und Ostermontag, 6. April 2026, gelten die üblichen Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz NRW).
Die Gewerbeabteilung im Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln beantwortet Fragen unter der Telefonnummer 0221/221-29879. In dringenden Fällen und wenn damit keine erheblichen Beeinträchtigungen des Sonn- und Feiertagsschutzes verbunden sind, können Ausnahmen von den Verboten nur von der Bezirksregierung Köln gestattet werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind zu richten an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 21, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln.
(Text:Stadt Köln/PI/Robert Baumanns)
Fahrradverkauf im Fundbüro der Stadt Köln
AktuellesFahrradverkauf im Fundbüro der Stadt Köln
Das Fundbüro der Stadt Köln verkauft am Mittwoch, 1. April 2026, von 10 bis 12 Uhr, im Kalk-Karree, Ottmar-Pohl-Platz 1, Köln-Kalk, wieder Fahrräder. Bei allen angebotenen Zweirädern ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen. Einige Räder sind sofort fahrbereit, andere reparaturbedürftig. Aus Brandschutzgründen dürfen keine E-Bikes angeboten werden.
Die Preise für die Fahrräder liegen zwischen 20 Euro für einen in die Jahre gekommenes Rad und 800 Euro für hochwertige Rennräder. Die Räder können in bar sowie mit EC- und Kreditkarten bezahlt werden. Schecks werden nicht akzeptiert. Gewährleistung und Rücknahme sind ausgeschlossen.
Wer beispielsweise aufgrund einer Sehbehinderung nicht in der Lage ist, ein Fahrrad selbst zu begutachten, wird gebeten, eine Begleitperson mitzubringen, die dies übernehmen kann. Ferner empfiehlt das Fundbüro, eine Luftpumpe dabei zu haben, um das gekaufte Rad vor Ort startklar und transportfähig machen zu können.
(Text:Stadt Köln/PI/)