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Kölner StadtteilLiebe
Ute Schmidt
Zum Keltershof 22
50999 Köln
Tel: 0178 – 20 40 50 6
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Alle sind gemeint
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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Komm, wir gehen Tiere füttern – bitte nicht
AktuellesKomm, wir gehen Tiere füttern – bitte nicht
Haben wir in unserem schönen Stadtgebiet auch viele tolle Tiere, die auf Koppeln sowie im Wald und am Rhein anzutreffen sind, ist das Füttern oft nicht gewünscht. Durchs Füttern können sie sogar geschädigt werden, im schlimmsten Fall bekommen Tiere nämlich Koliken und können daran sterben. Darum: Finger weg. Sie sollten wissen, dass die Tiere auf der Koppel durch ihre Besitzer eine ausreichende sowie artgerechte, ausgewogene Ernährung bekommen. Auch sind es alles keine Kuscheltiere und jedes Tier kann beißen. Bei den Wildtieren ist das ebenfalls so. Sie zu füttern, ist verboten.
Leider ist es immer noch weitverbreitet, Enten und Co. am Rhein und an unseren städtischen Seen zu füttern, obwohl das gar nicht gut ist. Das Füttern der Wasservögel schadet dazu immer mehr der Natur und Umwelt. Denn oft ist die artgerechte Ernährung der Tiere nicht bekannt; zum Beispiel das gut gemeinte Brot: Dieses enthält Salz, Zucker, Konservierungsmittel und quillt im Magen auf, die Tiere leiden innerlich, und es macht sie krank. Oft verenden sie qualvoll, da die ständige Fütterung für sie kaum verdaubar ist. Äpfel, Möhren, zerstoßenen Mais und kleingeschnittene Kartoffeln sind zwar besser, machen die Tiere aber träge, und Ratten zieht es ebenfalls an. Denn oft wird so viel verstreut, dass es für die Federtiere nicht möglich ist, alles aufzufressen.
Darüber hinaus verlieren die Tiere jeglicher Art ihren Ur-Instinkt. Im natürlichen Lebensraum ist für Enten, Schwäne und Gänse eigentlich genug Nahrung, denn ihre Leibspeise ist und bleibt die Wasser- und Uferpflanze und ihre Delikatesse sind kleine Tiere wie Schnecken, Würmer und Insektenlarven, womit der natürliche Kreislauf geschlossen wird. Am Rhein bekommt die Fütterung auch den Fischen nicht gut, denn diese verlieren dadurch ihren Lebensraum, da sich ihr Verhalten verändert und sie sich zu nah am Ufer ansiedeln. Infolge des Klimawandels und des Rückgangs des Sommerwasserstandes kann das ihren Tod bedeuten. An Teichen ist es übrigens noch schlimmer, oft kippt das Gewässer um, da das Brot auf den Gewässerboden sinkt und fault. Algen können dann stark wachsen und die Folgen sind bekannt: Das Gewässer wird zur Kloake und das gut gemeinte Vorhaben zum Nachteil für alle Tiere.
Wussten Sie, dass das Füttern von Wasservögeln in Köln vom Grundsatz sogar verboten ist? Nach § 20 der Kölner Stadtordnung kann man mit Strafen von bis zu 1.000 € rechnen. Demnach lassen Sie es bitte sein, auch wenn Sie es gut meinen.
Diesen Artikel finden Sie in unserer Sommerausgabe 2026. Das gesamte Magazin können Sie online auf der Startseite lesen.
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AktuellesFDP/KSG-Fraktion: Wieder 23 Parkplätze weniger in Zollstock KSG-Politiker Torsten Ilg kritisiert „Abschlepp-Orgie“
AktuellesMit Unverständnis reagiert der Co-Vorsitzende der FDP/KSG-Fraktion in der Bezirksvertretung von Rodenkirchen, Torsten Ilg, auf das Vorgehen der Stadt Köln gegenüber der Eigentümergemeinschaft Kierberger Straße 15 und Schwalbacher Straße 3–15 in Zollstock. Nach einer Beanstandung wurden die Bewohner innerhalb weniger Tage aufgefordert, einen seit Jahrzehnten genutzten Parkstreifen auf ihrer Privatstraße, die als Feuerwehrzufahrt ausgewiesen ist, zu räumen. Am 23.07.2026 wurden sämtliche dort abgestellten Fahrzeuge abgeschleppt.
Ilg stellt zugleich klar:
„Der Brandschutz hat selbstverständlich oberste Priorität. Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit nutzbar sein. Meine Kritik richtet sich daher nicht gegen die Feuerwehr, sondern gegen das Vorgehen der Stadt.“
Nach Angaben von Beiratsmitglied Angela Schwalb wurde die Parksituation über viele Jahre geduldet. Wegen der kurzen Räumungsfrist konnten zahlreiche Bewohner, die sich im Urlaub befanden, ihre Fahrzeuge nicht rechtzeitig entfernen. Dennoch folgte eine teure und umfassende Abschleppaktion.
„Wenn eine jahrzehntelang praktizierte Situation geändert werden muss, darf die Stadt die Betroffenen nicht praktisch über Nacht damit konfrontieren. Hier wären Augenmaß, eine angemessene Übergangsfrist und eine bessere Kommunikation der richtige Weg gewesen“, so Ilg.
Nach Plänen der Eigentümergemeinschaft könnte diese nun ihre Privatstraße künftig nur noch mit einem versenkbaren Poller, Schranken, oder Parkbügeln absichern.
„So könnten die verbleibenden Stellplätze ausschließlich von berechtigten Anwohnern genutzt werden. Bislang hatte man die Nutzung durch Besucher und Fremdparker nur geduldet – das dürfte sich nun ändern.“
Während Stadt und Hausverwaltung noch Gespräche führen, sieht Ilg die Verantwortung vor allem bei der Stadt Köln. Die Stadt müsse erklären, warum keine einvernehmliche Lösung mit den Eigentümern gefunden wurde, bevor 23 bislang geduldete Stellplätze wegfallen und ein jahrelang funktionierendes Miteinander endet. Brandschutz und ein fairer Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern dürfen kein Widerspruch sein.
(FDP/KSG-Fraktion in der Bezirksvertretung von Rodenkirchen)
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AktuellesWas ist der Unterschied zwischen einem Naturschutzgebiet und einem Landschaftsschutzgebiet?
AktuellesWas ist der Unterschied zwischen einem Naturschutzgebiet und einem Landschaftsschutzgebiet?
Naturschutzgebiete sind streng geschützte und rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die dem strengen Schutz von Natur und Landschaft dienen, um Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Es handelt sich um eine der strengsten Schutzkategorien, in der jegliche abweichende Nutzung meist verboten ist. Denn das Ziel ist der Erhalt der Biodiversität und die Entwicklung bzw. Wiederherstellung von Lebensstätten und Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Darum ist es dort verboten, die Flächen zu betreten, dort Pflanzen zu pflücken und die darin enthaltenen Wiesen nicht zum Spielen, für Sport sowie Freizeitgestaltung zu nutzen. Auch dürfen dort keine Hunde freilaufen. Landschaftsveränderungen, der Einsatz von Pestiziden oder die Errichtung baulicher Anlagen sind dort ebenfalls untersagt.
Bei dem Landschaftsschutzgebiet ist es etwas anders und ebenfalls zum Schutz der Natur klar geregelt. Dieses ist großflächiger, schützt das Landschaftsbild sowie die Erholungsfunktion und erlaubt weiterhin land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Es ist ebenfalls ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, das die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie deren Erholungswert bewahrt, aber von Bürgern genutzt werden darf. Dort darf also Fangen gespielt, ein Picknick gemacht und Sport getrieben werden. Auch erlaubt es eine nachhaltige Nutzung, verbietet jedoch Veränderungen des Landschaftscharakters, insbesondere durch Bebauung.
Diesen Artikel finden Sie in unserer Sommerausgabe 2026. Das gesamte Magazin können Sie online auf der Startseite lesen.
10 Jahre Zahnarztpraxis Fuchte – moderne Zahnheilkunde mit Herz in Rodenkirchen
AktuellesRadtour durch Rodenkirchen – gemeinsam das Veedel entdecken mit der Bezirksbürgermeisterin Sabine Müller
Aktuelles🚲 Radtour durch Rodenkirchen – gemeinsam das Veedel entdecken! 🌿
📅 06.08.2026 | 17:00–19:00 Uhr
📍 Treffpunkt: Maternusplatz, Rodenkirchen
Gemeinsam mit unserer Bezirksbürgermeisterin Sabine Müller radeln wir durch Rodenkirchen und werfen einen Blick auf das Thema Klimaanpassung im Veedel. 🌳💧
Freut euch auf spannende Einblicke, gute Gespräche unterwegs und einen gemütlichen Ausklang in Bayenthal bei Il Gelato. 🍦
Kommt vorbei, schwingt euch aufs Rad und entdeckt mit uns, wie wir unser Veedel fit für die Zukunft machen können! 🚴♀️🚴♂️
Seniorenfahrten 2026 – Kreis Köln-Weiß
AktuellesGemeinsam unterwegs – gemütlich, gesellig und voller schöner Eindrücke
Auch im Jahr 2026 lädt die Seniorengruppe St Georg die Seniorinnen und Senioren aus dem Kölner-Süden herzlich zu den beliebten Seniorenfahrten ein. Freuen Sie sich auf entspannte Ausflüge zu schönen Zielen, gesellige Stunden bei Kaffee und Kuchen sowie angenehme Gespräche in vertrauter Runde. Lehnen Sie sich zurück, genießen Sie die Fahrt und lassen Sie den Alltag hinter sich!
Termine und Ausflugsziele 2026
1. Fahrt – Mittwoch, 15.04.2026
Café Flink, Seestr. 17, 52372 Kreuzau
Ansprechpartnerin: Frau Witzel, Tel. 02236 67769
2. Fahrt – Mittwoch, 13.05.2026
Haus Rheinblick, Rheinuferstr. 8, 40789 Monheim
Ansprechpartner: Frau Witzel, Tel. 02236 67769
Herr Boese
3. Fahrt – Mittwoch, 17.06.2026
Café Seeterrassen, Strandweg 1, 57462 Olpe-Sondern
Tel. 02236 896487 Herr Boese
4. Fahrt – Mittwoch, 22.07.2026
Birkenhof, Mulartshütter Str. 20, 52224 Stolberg
Ansprechpartner: Herr Lambert, Tel. 0178 8910037
5. Fahrt – Mittwoch, 12.08.2026
Restaurant Culinarium, Ahrweg 7, 53507 Dernau
Ansprechpartner: Herr Boese, Tel. 02236 896487
Herr Mais, Tel. 0163 6343623
6. Fahrt – Mittwoch, 23.09.2026
Hotel Moselblick, 56333 Winningen Ansprechpartner Herr Mais 0163-6343623
7. Fahrt – Mittwoch, 14.10.2026
Hotel Anker, Rheinufer 13, 53498 Bad Breisig
Ansprechpartner: Herr Lambert, Tel. 0178 8910037
Der Fahrpreis beträgt 27,00 € pro Person
(inklusive Kaffee und Kuchen)
Der Betrag ist bei der Anmeldung zu zahlen.
Abfahrts- und Rückfahrzeiten
Abfahrt: 12.30 Uhr
Heinrichstraße 8 (bei Altenhoven, weitere Stopps wie gehabt)
Rückfahrt: ca. 18.30 Uhr
Bei Fragen oder zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.